Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
HRA 410784Karl Welte GmbH & Co. KG, Geislingen (Sonnenstraße 3, 72351 Geislingen). Aufgrund Schreibfehler von Amts wegen neu vorgetragen: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzun…
Karl Welte GmbH & Co. KG, Geislingen (Sonnenstraße 3, 72351 Geislingen). Aufgrund Schreibfehler von Amts wegen neu vorgetragen: Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eugen Koch, Öl- und Gasfeuerungen, Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 410694) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Veränderungen
HRA 410784Karl Welte GmbH & Co. KG, Geislingen (Sonnenstraße 3, 72351 Geislingen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 und der Versammlungsbeschlüs…
Karl Welte GmbH & Co. KG, Geislingen (Sonnenstraße 3, 72351 Geislingen). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 02.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Eugen Koch, Öl- und Gasfeuerungen, Regeltechnik Gesellschaft mit beschränkter Haftung", Balingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 410694) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.