HRA 2631HRA 2631: Karl Ulrich Bauunternehmen GmbH & Co, Sundern, Am gelben Berg 3, 59846 Sundern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2015/06.12.201…
HRA 2631: Karl Ulrich Bauunternehmen GmbH & Co, Sundern, Am gelben Berg 3, 59846 Sundern. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.11.2015/06.12.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafter vom 25.11.2015 und der Gesellschafter des übertragenden Rechtsträgers vom 25.11.2015 mit der Karl Ulrich Anlagen GmbH & Co. KG mit Sitz in Sundern (Amtsgericht Arnsberg HRA 5555) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 2631HRA 2631: Karl Ulrich Bauunternehmen GmbH & Co, Sundern, Am gelben Berg 3, 59846 Sundern. Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Nach Änderung der Vertretungsberechtigung Persönlich haf…
HRA 2631: Karl Ulrich Bauunternehmen GmbH & Co, Sundern, Am gelben Berg 3, 59846 Sundern. Die persönlich haftenden Gesellschafter vertreten gemeinsam. Nach Änderung der Vertretungsberechtigung Persönlich haftender Gesellschafter: Karl Ulrich GmbH Verwaltungsgesellschaft, Sundern (Amtsgericht Arnsberg HRB 1550), einzelvertretungsberechtigt. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Ulrich, Brunhilde, Sundern, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.