HRA 7083

Karl Schneider GmbH & Co. KG

Amtsgericht Kempten (Allgäu) · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hergatz

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Registerdaten

Sitz
Hergatz
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Karl Schneider K.G. Staudach
  2. Karl Schneider GmbH & Co. Staudach
  3. Karl Schneider GmbH & Co. KG Staudach

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 7083 HRA 7083: Karl Schneider GmbH & Co. KG, Staudach, Staudach 11, 88145 Hergatz. Sitz von Amts wegen berichtigt: Hergatz. Die STAUDACHMÜHLE Nahrungsmittel, Mischfutter und Kristallfett-GmbH mit dem Sitz in Herg…
HRA 7083: Karl Schneider GmbH & Co. KG, Staudach, Staudach 11, 88145 Hergatz. Sitz von Amts wegen berichtigt: Hergatz. Die STAUDACHMÜHLE Nahrungsmittel, Mischfutter und Kristallfett-GmbH mit dem Sitz in Hergatz (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 1769) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.06.2021 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.