HRA 8192

Karl Höfner GmbH & Co. KG

Amtsgericht Fürth · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Egerlandstraße 38, 91083 Baiersdorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Baiersdorf-Hagenau
Rechtsform
Kommanditgesellschaft (KG)
Letzte Eintragung
28.09.2022
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Persönlich haftende(r) Gesellschafter(in)

K. Schöller GmbH

Baiersdorf-Hagenau

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Kommanditist(in)

Klaus Schöller

Seukendorf

Prokurist(in)

Ulrike Schrimpff

Seukendorf

Einzelprokuramit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln.
  • Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-29

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-29 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-24 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KH Musikinstrumente GmbH & Co. KG Baiersdorf-Hagenau

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 779/25 · Karl Höfner GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 779/25
Wirksam am
21.04.2026
Registerbezug
Fürth, HRA 8192
IN 779/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Karl Höfner GmbH & Co. KG, Egerlandstraße 38, 91083 Baiersdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin K. Schöller GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schöller Klaus
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRA 8192
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 25/019482

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Dienstag, 19.05.2026, 10:00 Uhr, 2. OG, Bäumenstraße 28, Fürth, um Zustimmung zu folgendem Punkt:

|Verkauf des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin an die GEWA music GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 250.000,00 EUR

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 21.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 779/25 · Karl Höfner GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 779/25
Wirksam am
02.03.2026
Registerbezug
Fürth, HRA 8192
IN 779/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Karl Höfner GmbH & Co. KG, Egerlandstraße 38, 91083 Baiersdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin K. Schöller GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schöller Klaus
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRA 8192
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 25/019482

hat der Insolvenzverwalter am 16.02.2026 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 02.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 779/25 · Karl Höfner GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 779/25
Wirksam am
12.01.2026
Registerbezug
Fürth, HRA 8192
IN 779/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Karl Höfner GmbH & Co. KG, Egerlandstraße 38, 91083 Baiersdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin K. Schöller GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schöller Klaus
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRA 8192
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 25/019482
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 12.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 779/25 · Karl Höfner GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Fürth
Insolvenzgericht
Fürth
Aktenzeichen
IN 779/25
Wirksam am
11.12.2025
Registerbezug
Fürth, HRA 8192
Az.: IN 779/25

In dem Verfahren über den Antrag d.

Karl Höfner GmbH & Co. KG, Egerlandstraße 38, 91083 Baiersdorf, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin K. Schöller GmbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer Schöller Klaus
Registergericht: Amtsgericht Fürth Registergericht Register-Nr.: HRA 8192
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Engelmann, Eismann, Ast, Archivstraße 3, 90408 Nürnberg, Gz.: 25/019482
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 10.12.2025 um 17:05 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl, Eichendorffstraße 1, 90491 Nürnberg, Telefon: +49(911)951285-0, Telefax: +49(911)951285-10, Email: advo@ra-dr-beck.de.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Fürth - Insolvenzgericht - 10.12.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 8192 HRA 8192: Karl Höfner GmbH & Co. KG, Baiersdorf-Hagenau, Egerlandstr. 38, 91083 Baiersdorf-Hagenau. Prokura erloschen: Wonner, Harald, Langensendelbach, *XX.XX.XXXX.
HRA 8192: Karl Höfner GmbH & Co. KG, Baiersdorf-Hagenau, Egerlandstr. 38, 91083 Baiersdorf-Hagenau. Prokura erloschen: Wonner, Harald, Langensendelbach, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 8192 HRA 8192: Karl Höfner GmbH & Co. KG, Baiersdorf-Hagenau, Egerlandstr. 38, 91083 Baiersdorf-Hagenau. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: K. Schöller GmbH, Baiersdorf-Hagenau (Amtsgericht…
HRA 8192: Karl Höfner GmbH & Co. KG, Baiersdorf-Hagenau, Egerlandstr. 38, 91083 Baiersdorf-Hagenau. Firma geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: K. Schöller GmbH, Baiersdorf-Hagenau (Amtsgericht Fürth HRB 9961), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Seeberger, Günter, Heßdorf, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 8192 Karl Höfner GmbH & Co. KG, Baiersdorf-Hagenau (Egerlandstr. 38, 91083 Baiersdorf-Hagenau). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellsc…
Karl Höfner GmbH & Co. KG, Baiersdorf-Hagenau (Egerlandstr. 38, 91083 Baiersdorf-Hagenau). Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.