HRA 1655

Karl-Heinz Sättler e. K.

Amtsgericht Korbach · Hessen

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Tulpenweg 16, 34519 Diemelsee-Adorf

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Diemelsee-Adorf
Rechtsform
eingetragenes gewerbliches Einzelunternehmen (e.K.; e.Kfm.; e.Kfr.)
Letzte Eintragung
22.08.2016
Datenstand
2025-09-28
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Inhaber(in)

Karl-Heinz Sättler

Diemelsee-Adorf

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Der Inhaber handelt allein.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 1655 HRA 1655: Karl-Heinz Sättler e. K., Diemelsee-Adorf, Tulpenweg 16, 34519 Diemelsee-Adorf. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Tulpenweg 16, 34519 Diemelsee-Adorf. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Sättler…
HRA 1655: Karl-Heinz Sättler e. K., Diemelsee-Adorf, Tulpenweg 16, 34519 Diemelsee-Adorf. Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Tulpenweg 16, 34519 Diemelsee-Adorf. Der Inhaber handelt allein. Inhaber: Sättler, Karl-Heinz, Zahntechnikermeister, Diemelsee-Adorf, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Übernahme des Vermögens der Sättler Zahntechnik GmbH mit Sitz in Diemelsee (Amtsgericht Korbach, HRB 281) als Ganzes im Wege der Verschmelzung nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses des beteiligten Rechtsträgers vom selben Tag auf das Vermögen des Alleingesellschafters.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.