HRA 70260
Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG
aktuell 15 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Michelstadt
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Registerdaten
- Sitz
- Michelstadt
- Datenstand
- 2024-05-04
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Karl-H. Mühlhäuser Feldbahn- und Maschinenfabrik, Eisengießerei, Sägewerk Michelstadt
- Karl-H. Mühlhäuser, Feldbahn- und Maschinenfabrik, Eisengießerei, Sägewerk GmbH & Co Kommanditgesellschaft Michelstadt
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Eröffnung des Verfahrens 9 IE 3/19 · Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 3/19
- Wirksam am
- 10.12.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70260
X
€ Nettovergütung nach § 11 InsVV
X
€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
X
€ Gesamtbetrag
G r ü n d e:
Über das Vermögen der Schuldnerin wurde durch Beschluss vom 01.09.2019 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Durch Beschluss vom 09.07.2019 wurde ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt und im Rahmen der ersten Gläubigerversammlung am 21.11.2019 beibehalten. Damit endete die Tätigkeit des vorläufigen Gläubigerausschusses.
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben einen Anspruch auf Vergütung für ihre Tätigkeit und auf Erstattung angemessener Auslagen gem. §§ 73 InsO, 17, 18 InsVV. Hierbei ist Zeitaufwand und dem Umfang der Tätigkeit besonders Rechnung zu tragen.
Gemäß § 17 InsVV beträgt die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses regelmäßig zwischen 35,00 und 95,00 Euro je Stunde.
Mit seinem Vergütungsantrag begehrt das Gläubigerausschussmitglied die Festsetzung eines Stundensatzes in Höhe von 150,00 Euro. Die Stundenanzahl wurde mit 13,5 beziffert und glaubhaft dargelegt.
Für den Stundensatz sind der Umfang und die Schwierigkeit des Insolvenzverfahrens, der Umfang und die Schwierigkeit der Aufgaben des Gläubigerausschusses in dem Verfahren, nicht versicherbare Haftungsrisiken, Art und inhaltlicher Umfang der Mitwirkung des Ausschussmitglieds sowie dessen Qualifikation und Sachkunde zu berücksichtigen.
Vorliegend handelt es sich um ein aufwändiges, über dem Durchschnitt liegendes Verfahren. Bei der Fortführung des Unternehmens waren erhebliche, über dem Durchschnitt liegende Schwierigkeiten von für den Ausgang des Verfahrens wirtschaftlicher Bedeutung zu bewältigen. Im Übrigen wird auf den Akteninhalt verwiesen.
Das Gläubigerausschussmitglied beansprucht aufgrund besonderer Sachkunde und Qualifikation sowie der besonderen beruflichen Stellung als Bereichsleiter Problemkreditbearbeitung der Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eG und aufgrund der aktiven Mitwirkung innerhalb und außerhalb der Sitzungen und vor dem Hintergrund der erheblichen Haftungsrisiken einen erhöhten Stundensatz von 150,00 EUR. Der Stundensatz ist angemessen.
Die festzusetzende Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds beläuft sich demzufolge auf 13,5 x 150,00 Euro = 2.025,00 Euro.
Der Verwalter und die weiteren Beteiligten wurden zu dem Vergütungsantrag gehört. Einwendungen wurden nicht erhoben.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Darmstadt, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 10.12.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 3/19 · Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 3/19
- Wirksam am
- 15.11.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70260
Amtsgericht Darmstadt, 12.11.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 3/19 · Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 3/19
- Wirksam am
- 24.08.2021
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70260
Amtsgericht Darmstadt, 24.08.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 9 IE 3/19 · Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 3/19
- Wirksam am
- 02.09.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70260
& Co KG, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRA 70260),
vertr. d.: 1. Mühlhäuser GmbH, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt,
(persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Paul Zeder,
Grasellenbacher Weg 10, 64756 Mossautal, (Geschäftsführer), 1.2. Paul Schumann,
(Geschäftsführer), wird werden Vergütung und Auslagen des
Gläubigerausschussmitglieds Thomas Harbrecht, c/o Euler Hermes Deutschland,
Niederlassung der Euler Hermes SA, Friedensallee 254, 22746 Hamburg, für seine
Tätigkeit als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses wie folgt
festgesetzt:
a. Vergütung: x EUR
Umsatzsteuer 19%: x EUR
Gesamtbetrag: x EUR
b. Auslagen: x EUR
Umsatzsteuer 19%: x EUR
Gesamtbetrag: x EUR
Gesamtbetrag Vergütung und Auslagen: x EUR
Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, den festgesetzten Betrag aus der
verwalteten Insolvenzmasse zu entnehmen und an das Gläubigerausschussmitglied
auszuzahlen.
G r ü n d e:
Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben gemäß § 73 Absatz 1 InsO Anspruch
auf Vergütung ihrer Tätigkeit und Ersatz der ihnen entstandenen Auslagen.
Die Vergütung ist gemäß § 17 InsVV nach dem Zeitaufwand der Mitglieder des
Gläubigerausschusses für seine Tätigkeit unter Berücksichtigung besonderer
Umstände des Einzelfalles zu bestimmen.
Das Gläubigerausschussmitglied hat ausreichend und nachvollziehbar den
zeitlichen Aufwand seiner Tätigkeit nachgewiesen.
Der begehrte Stundensatz liegt aufgrund der besonderen Sachkunde und
Qualifikation im Einklang mit der gängigen Literatur; auf die Ausführungen in
Graeber, InsVV online, Stand Dezember 2018, Randzimmer 6 zu § 17, wird
beispielhaft verwiesen.
Insofern sind die von dem Gläubigerausschussmitglied angegebenen 19,5 Stunden
Tätigkeit zu einem erhöhten Stundensatz in Höhe von 150,00 EUR nicht zu
beanstanden. Auf den Vergütungsantrag vom 11.06.2020, Blatt 574 ff. der Akten,
wird im Einzelnen verwiesen.
Die Auslagen sind nachvollziehbar und belegt.
Der Insolvenzverwalter und die übrigen Mitglieder des Gläubigerausschusses
wurden zu dem Vergütungsantrag angehört. Einwendungen wurden nicht erhoben, so
dass dem Antrag in voller Höhe stattzugeben war.
Hinzuzusetzen war gemäß § 7 InsVV die Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen.
Im Hinblick auf die Höhe der ausgewiesenen Umsatzsteuer ist anzumerken, dass
maßgeblich für den Umsatzsteuersatz der Zeitpunkt der Beendigung des Amtes ist.
Dieser Zeitpunkt steht bei der Festsetzung der Vergütung am heutigen Tage noch
nicht fest. Es besteht daher die Pflicht, gegenüber der Masse, eine Rechnung zu
erstellen, welche - ggf. in Abweichung von dem nunmehr festgesetzten Steuersatz
- den korrekten Umsatzsteuersatz/-betrag ausweist. Die Festsetzung des
Steuersatzes von 19% in dem Vergütungsbeschluss ist nach hiesiger
Rechtsauffassung nicht bindend und gestattet lediglich die Entnahme des
entsprechenden Betrages aus der Masse.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt oder bei
Insolvenzverfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei dem
Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de
erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei
weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der
Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem
Amtsgericht Darmstadt, Insolvenzgericht, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt
oder bei Insolvenz-verfahren, die vor dem 01.03.2012 beantragt wurden, auch bei
dem Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt
oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt
werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem
zuständigen Gericht ankommt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt wird. Soll
die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 3/19 · Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 3/19
- Wirksam am
- 21.07.2020
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70260
Mühlhäuser GmbH & Co KG, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt,
HRA 70260), vertr. d.: 1. Mühlhäuser GmbH, In den Dorfwiesen 23, 64720
Michelstadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Paul
Zeder, 64756 Mossautal, (Geschäftsführer), 1.2. Paul Schumann,
(Geschäftsführer), hat Herr Harbrecht (Mitglied des vorläufigen
Gläubigerausschusses) die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme bis zum
17.08.2020. Der Vergütungsantrag kann auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.08.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 70260 HRA 70260: Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG, Michelstadt, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 9 IE 3/19 · Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 3/19
- Wirksam am
- 02.09.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70260
Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt, HRA 70260), vertr. d.: 1.
Mühlhäuser GmbH, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Paul Zeder, 64756 Mossautal,
(Geschäftsführer), 1.2. Paul Schumann, (Geschäftsführer), ist am 01.09.2019 um
09:00 Uhr das Haupt-Insolvenzverfahren gemäß Art. 1 Abs. 1 VO (EG) 1346/2000
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Erbacher Straße 36,
64720 Michelstadt, Tel.: 06061/9650418, Fax: 06061/9650428.
Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Darmstadt ergibt sich aus
Art.3 Abs.1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt
ihre hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 06.10.2019 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 21.11.2019, 10:00 Uhr, Saal 14, 1.
OG, Gebäude D, Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt eine Gläubigerversammlung zur
Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten
Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, oder die Veräußerung des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung (§§ 271, 272, 277 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
Hinweise:
· Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
· Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
· Auf die Internetseite www.insolvenzbekanntmachungen.de wird
hingewiesen.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von der
Schuldnerin, dem Pensionssicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Darmstadt,
Mathildenplatz 15, 64283 Darmstadt einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Darmstadt, 01.09.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 3/19 · Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 3/19
- Wirksam am
- 19.08.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70260
Mühlhäuser GmbH & Co KG, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt (AG Darmstadt,
HRA 70260), vertr. d.: 1. Mühlhäuser GmbH, In den Dorfwiesen 23, 64720
Michelstadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Paul
Zeder, 64756 Mossautal, (Geschäftsführer), 1.2. Paul Schumann,
(Geschäftsführer), ist dem voläufigen Insolvenzverwalter im Wege der
Einzelermächtigung die Befugnis zur Begründung von Masseverbindlichkeiten
erteilt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von
den Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.
Amtsgericht Darmstadt, 16.08.2019.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 9 IE 3/19 · Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG · Insolvenzgericht Darmstadt
- Insolvenzgericht
- Darmstadt
- Aktenzeichen
- 9 IE 3/19
- Wirksam am
- 28.06.2019
- Registerbezug
- Darmstadt, HRA 70260
Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt (AG
Darmstadt, HRA 70260), vertr. d.: 1. Mühlhäuser GmbH, In den Dorfwiesen 23,
64720 Michelstadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Paul
Zeder, 64756 Mossautal, (Geschäftsführer), 1.2. Paul Schumann,
(Geschäftsführer), ist am 28.06.2019 um 11.00 Uhr gegen die Antragstellerin die
vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Marc Schmidt-Thieme, Erbacher Straße 36, 64720 Michelstadt, Tel.:
06061/9650418, Fax: 06061/9650428 bestellt worden.
Amtsgericht Darmstadt, 28.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 70260 HRA 70260:Karl-H. Mühlhäuser GmbH & Co KG, Michelstadt, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt.Prokura erloschen: Hartmann, Stephan, Groß-Umstadt, *XX.XX.XXXX; Zeder, Paul, Mossautal, *XX.XX.XXXX.
HRA 70260 Karl-H. Mühlhäuser, Feldbahn- und Maschinenfabrik, Eisengießerei, Sägewerk GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Michelstadt, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt. . Firma geändert, nun: Neue Firma: Karl-H. Mü…
HRA 70260 Karl-H. Mühlhäuser, Feldbahn- und Maschinenfabrik, Eisengießerei, Sägewerk GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Michelstadt, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt. Prokura erloschen: Helgers, Thorsten, Langen …
HRA 70260 Karl-H. Mühlhäuser, Feldbahn- und Maschinenfabrik, Eisengießerei, Sägewerk GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Michelstadt, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt.Prokura erloschen: Gebhardt, Elfriede, Erbach,…
HRA 70260 Karl-H. Mühlhäuser, Feldbahn- und Maschinenfabrik, Eisengießerei, Sägewerk GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Michelstadt, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt.Personenbezogene Daten von Amts wegen berichti…
HRA 70260 Karl-H. Mühlhäuser, Feldbahn- und Maschinenfabrik, Eisengießerei, Sägewerk GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Michelstadt, In den Dorfwiesen 23, 64720 Michelstadt.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich h…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.