HRA 588

Kappus Seifen GmbH Riesa & Co

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 21 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Riesa

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Registerdaten

Sitz
Riesa
Datenstand
2024-07-29
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-07-29

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

21
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
21.08.2026
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten nachrangigen Forderungen (§ 39 InsO) im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 23.10.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 21.08.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
12.06.2026
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 10.07.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.07.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
15.09.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen und dem Gläubigerausschussmitglied auszuzahlen.

Begründung:

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses erhalten für ihre ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung (§ 73 InsO). Das Gläubigerausschussmitglied Rechtsanwalt Jochen Traut begehrte mit Antrag vom 25.05.2023, eingegangen bei Gericht am 30.05.2023, die Festsetzung seiner Vergütung als Mitglied des Gläubigerausschusses.

Fällig wird der Vergütungsanspruch mit der Beendigung der Tätigkeit als Ausschussmitglied, also spätestens mit der letzten Sitzung des Gläubigerausschusses (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 23). Da der Insolvenzverwalter die Schlussunterlagen in diesem Verfahren eingereicht hat, ist von der Beendigung der Tätigkeit des Gläubigerausschusses auszugehen.

Regelmäßig beträgt die Vergütung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses nach § 17 Absatz 1 InsVV a. F. zwischen 35 und 95 € je Stunde, so dass sich ein Mittelsatz in Höhe von 65 € je Stunde ergibt. Dieser Mittelsatz entschädigt die gesamte Tätigkeit und sämtliche Aufgaben des Ausschussmitgliedes in einem Insolvenzverfahren, das nach Art und Umfang als Normalverfahren im Sinne des § 2 InsVV anzusehen ist. (vgl. Haarmeyer/ Wutzke/ Förster, 5. Auflage 2014, InsVV zu § 17 Randnummer 26 & 28 sowie Münchener Kommentar, 3. Auflage 2013, InsVV § 17 Randnummer 18-19). Im vorliegenden Verfahren wurde unter Berücksichtigung der Berichte des Insolvenzverwalters sowie den Ausführungen im Antrag aufgrund der mit erheblichem Haftungsrisiko verbundenen vom Gläubigerausschuss zu treffenden Entscheidungen betreffend die Fortführung bzw. Einstellung des Geschäftsbetriebs, der Verantwortung und Qualifikation des Mitglieds sowie vor dem Hintergrund der inzwischen erfolgten Anhebung des regelmäßigen Stundensatzes auf 50,-bis 300,-€ in § 17 InsVV für Verfahren, welche nach dem 01.01.2021 eröffnet wurden, der beantragte Stundensatz von 250,-€ für die in den Jahren 2018 bis zur Aufhebung des Verfahrens geleistete Tätigkeit als angemessen erachtet.

Der dargelegte Zeitaufwand von 88,44 Stunden erscheint ebenfalls angemessen. Die Vergütung war daher antragsgemäß festzusetzen.

Das Gläubigerausschussmitglied hat einen Anspruch auf tatsächlich entstandene Auslagen, diese sind einzeln anzuführen und zu belegen § 18 Absatz 1 InsVV. Die entstandenen Auslagen wurden schlüssig dargelegt und waren antragsgemäß festzusetzen. Die gemeinsamen Auslagen des Gläubigerausschusses für die Kosten der für dieses Verfahren abgeschlossenen Haftpflichtversicherung sowie für die Bezahlung des externen Kassenprüfers können nicht als Auslagen eines einzelnen Mitglieds abgerechnet werden.
Die entsprechenden Auslagen sind vor Abschluss des Verfahrens für den gesamten Gläubigerausschuss festzusetzen.

Weiterhin hat das Gläubigerausschussmitglied einen Anspruch auf Festsetzung der auf die Vergütung und der Auslagen zu zahlenden Umsatzsteuer nach §§ 18 Absatz 2, 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
10.06.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 588
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)

AZ: 8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 6842681,16 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 2755078,98 EUR.

Amtsgericht Offenbach am Main, 10.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
13.05.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 588
Geschäftsnummer: 8 IE 7/18
In dem Insolvenzverfahren Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.
Festsetzungsbeschluss:

Vergütung nach InsVV € XXXX
Auslagenpauschale € XXXX
Zustellungskosten € XXXX
Haftpflichtversicherung € XXXX
Summe € XXXX
Zzgl. 19% USt. gemäß § 7 InsVV € XXXX
Gesamtbetrag € XXXX
abzgl. bewilligte und entnommene
Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenpauschale sowie Auslagen
für die zusätzliche Haftpflichtversicherung € XXXX
Differenzbetrag € XXXX
abzgl. zu erstattende Zahlung auf
Insolvenzforderungen € XXXX

zu entnehmender Betrag € XXXX

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Begründung:

Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV).
Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gem. § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Abs. 2 InsVV.

Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden.
Es wird Rahmen der Gesamtschau ein Zuschlag in Höhe von 360 % der Regelvergütung sowie ein Abschlag in Höhe von 40 % als ausreichend und angemessen angesehen.
Hinsichtlich der Begründung wird vollumfänglich auf die Anträge vom 16.03.2023 sowie 08.05.2025 verwiesen.

Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 8.336.275,34 EURO ausgegangen.

Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III S. 1 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern.
Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten, § 8 III S. 2 InsVV.

Auslagen für gemäß § 8 Absatz 3 InsO übertragene Zustellungen waren, soweit beantragt, gesondert festzusetzen (Beschluss des BGH vom 21.03.2013, IX ZB 209/10).
Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Abs. 3 InsO gilt Nr. 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend, § 4 Abs. 2 InsVV.

Zusätzlich zur Vergütung und Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.
ein Betrag in Höhe der vom Insolvenzverwalter zu zahlende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.05.2025.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
05.03.2025
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588),
vertreten durch:
1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),
vertreten durch:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer),
1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),

Verfahrensbevollmächtigte des Vertreters zu 1.1.:
Rechtsanwalt Hellmut Damlachi, Rennbahnstraße 72-74, 60528 Frankfurt am Main,

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 04.03.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
29.06.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 588
Geschäftsnummer: 8 IE 7/18
In dem Insolvenzverfahren Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), werden die Vergütung und die Auslagen der Sonderinsolvenzverwalterin Rechtsanwältin Petra Heidenfelder festgesetzt auf:
Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Der festgesetzte Gesamtbetrag ist als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse zu zahlen.

Begründung:

Der Sonderinsolvenzverwalterin erhält für die von ihr ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung.
Berechnungsgrundlage für die Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin ist der Wert des Masseanteils auf den sich ihre Tätigkeit bezieht.
Vorliegend hat sich die Tätigkeit der Sonderinsolvenzverwalterin auf die Prüfung der vom Insolvenzverwalter in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen weiterer Gesellschaften der Kappus Gruppe angemeldeten Forderungen zur Insolvenztabelle beschränkt.

Die Summe dieser von ihr zu prüfenden Forderungen beträgt XXX €. Die auf die festgestellten Forderungen entfallende Quote beträgt voraussichtlich 100 %, so dass bei der Festsetzung der Vergütung der Sonderinsolvenzverwalterin von einer Berechnungsgrundlage von der vollen Summe ausgegangen wurde.

Angesichts der verringerten Aufgaben der Sonderinsolvenzverwalterin ist die auf Basis dieser Berechnungsgrundlage ermittelte Regelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV regelmäßig um einen Abschlag nach § 3 Abs. 2 InsVV zu mindern. Vorliegend wurde antragsgemäß ein Abschlag in Höhe von 85 % als angemessen angesehen.

Erschöpft sich die Tätigkeit wie im vorliegenden Verfahren auf die Prüfung einzelner zur Tabelle angemeldeter Ansprüche, kann die Vergütung nicht höher festgesetzt werden als der Vergütungsanspruch eines Rechtsanwalts dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.

Dieser Betrag war antragsgemäß als Vergütung nebst der Auslagenpauschale gem. § 8 InsVV und des abzuführenden Umsatzsteuerbetrags gem. § 7 InsVV festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.06.2023.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
28.06.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 08.09.2023 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
02.03.2023
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO wurde zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 12.04.2023 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 26.04.2023 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
27.10.2022
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 02.12.2022 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Westend 74, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: +49 69273156120, Fax: +49 692731561215, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 16.12.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.10.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
09.09.2022
Registerbezug
Dresden, HRA 588
Geschäftsnummer: 8 IE 7/18
In dem Insolvenzverfahren Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),ist der Vorschuss auf die Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 08.09.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
19.02.2021
Registerbezug
Dresden, HRA 588
Geschäftsnummer: 8 IE 7/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co,
Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1.
Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße
22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17,
63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach
am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV

2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich

4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit
besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV
enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend,
soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des
vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der
Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner
vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von den im Gutachten des
vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die
auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Danach beläuft sich der Wert des
massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens
der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen
Insolvenzverwalters auf 6.304.525,21 EURO.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im
Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des
vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer so auffälligen
Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Es wurden Zuschläge in Höhe von 40% beantragt. Abschläge in Höhe von 5 %. Somit
ergab sich ein Gesamtzuschlag in Höhe von 35 %.

Soweit keine vergütungsrelevante Masse vorhanden ist, besteht gem. § 10 i. V.
m. § 2 Absatz 2 InsVV ein Anspruch auf eine Mindestvergütung i.H.v. 1.000,- EUR
zzgl. der entsprechenden Erhöhung für die zu berücksichtigenden Gläubiger zu
(s. a. BGH, Beschluss vom 04.02.2010, IX ZB 129/08).

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner
Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern,
der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf
Monate

15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der
Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende
Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 19.02.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
14.01.2021
Registerbezug
Dresden, HRA 588
Geschäftsnummer: 8 IE 7/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co,
Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1.
Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Straße
22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.:
1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17,
63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),sind Vergütung und Auslagen des
vorläufigen Sachwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV

2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich

4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%

5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Bereits entnommen Vorschüsse sind anzurechnen.

Begründung:

Der vorläufige Sachwalter hat gem. §§ 270 a, 274 Abs. 1, 63, 64 InsO einen
Anspruch auf Vergütung, welche vom Insolvenzgericht festzusetzen ist.

Die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (InsVV) enthält keine Regelung
hinsichtlich der Höhe der Vergütung des vorläufigen Sachwalters. Lediglich die
Vergütung des (endgültigen) Sachwalters ist in § 12 InsVV geregelt. Diese
Regelung ist daher entsprechend anzuwenden.

Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss v. 21.07.20156 - IX ZB 70/14) ist
die Vergütung des vorläufigen Sachwalters mit der Vergütung des (endgültigen)
Sachwalters festzusetzen und beträgt in der Regel 25 % der Regelvergütung des
Insolvenzverwalters. Ein gesondert festzusetzender Anspruch wird dem
vorläufigen Sachwalter vom BGH nicht zugebilligt.

Anders liegt der Fall, wenn -wie vorliegend- der vorläufige Sachwalter nicht
zum endgültigen) Sachwalter bestellt wird, weil im eröffneten Verfahren keine
Eigenverwaltung angeordnet wird. Dann steht dem vorläufigen Sachwalter ein
eigenständiger Vergütungsanspruch zu, der nach Ende des Eröffnungsverfahrens
gesondert festzusetzen ist (vgl. Prasser in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 12
InsVV, Rz. 40; AG Charlottenburg, Beschl. v. 25.2.2019 - 36s IN 3370/15, ZInsO
2019, 1760; AG Köln, Beschl. v. 25.1.2017 - 73 IN 411/16, ZIP 2017, 980; Helmi/
Stagge, ZInsO 2019, 1834).

Die Berechnungsgrundlage bestimmt sich grundsätzlich nach §§ 10, 12, 1 InsVV

(BGH, a.a.O., Rz. 50). Im vorliegenden Verfahren wurde der vorläufige
Sachwalter

jedoch nicht zum endgültigen Sachwalter eingesetzt, da die Eigenverwaltung noch

vor Verfahrenseröffnung aufgehoben wurde. Auf die Berechnung und Festsetzung

der Vergütung des vorläufigen Sachwalters kann dies jedoch keinen Einfluss
haben.

Die Vergütung ist entsprechend so zu berechnen, als wäre der vorläufige
Sachwalter zum endgültigen Sachwalter bestellt worden.

Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist von der realisierten
Insolvenzmasse zum Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Sachwaltung
auszugehen. Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen Vermögens der
Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit auf 7.231.439,82 EURO.

Im vorliegenden Verfahren wurde unter Gesamtwürdigung aller Umstände des
Verfahrens, insbesondere des Umfangs und der Schwierigkeit der vom vorläufigen
Sachwalter erbrachten Tätigkeiten Zu- und Abschläge geltend gemacht.

Hierbei wurden im Einzelnen folgende Zu - und Abschläge als angemessen erachtet
und bei der Festsetzung berücksichtigt:

· Zuschlag von 15 % für die aufwendigen Arbeiten im Rahmen der
Überwachung der Geschäftsfortführung,

· Zuschlag von 5 % für die Mehrarbeiten aufgrund der konzernrechtlichen
Verflechtungen der Schuldnerin,

· Zuschlag von 7,5 % für die umfangreichen Tätigkeiten im Zusammenhang
mit den Arbeitnehmerangelegenheiten,

· Zuschlag in Höhe von 5 % für umfangreiche Tätigkeiten im Zusammenhang
mit der Zusammenarbeit mit dem Gläubigerausschuss,

· Abschlag von 10 % für die vorzeitige Beendigung der vorläufigen
Sachwaltung aufgrund Aufhebung der vorläufigen Eigenverwaltung.

Der vorläufige Sachwalter kann entsprechend §§ 12 Abs. 3, 8 Abs. 3 InsVV nach
seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz
fordern, der für den Zeitraum der vorläufigen Eigenverwaltung für die ersten
zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je
angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Sachwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem vorläufigen Sachwalter zu
entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Ein Vertreter der Gläubigerausschussmitglieder wurde zum Antrag gehört und hat
keine Einwände erhoben.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten
eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn
der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer
Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten
Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete
Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht
Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der
Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige
Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283
Darmstadt, eingelegt werden.

Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung
durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach
dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die
öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist
der frühere Zeitpunkt maßgebend.

Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung
einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur
Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.

Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige
Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der
Anfechtung zu bezeichnen.

Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 14.01.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 588 HRA 588: Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa. Becker, Alexander, Obertshausen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ofenbach am Main vom 01.12.2018, AZ: 8 IE 7…
HRA 588: Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa. Becker, Alexander, Obertshausen, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ofenbach am Main vom 01.12.2018, AZ: 8 IE 7/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
06.12.2018
Registerbezug
Dresden, HRA 588
Geschäftsnummer: 8 IE 7/18. Am 01.12.2018 um 08:00 Uhr ist über das Vermögen
der Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Straße 24-30, 01591 Riesa (AG
Dresden, HRA 588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main -
HRB 10100), Carl-Legien-Straße 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich
haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus,
Stettiner Straße 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge
Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Straße 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin),
1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Straße 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter
ist: Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Wiener
Straße 120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561 491746812, Fax: +49 561
491746817, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 17.01.2019,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:

am Donnerstag, 07.02.2019, 09:00 Uhr, 18-270 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am
Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen

ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Hinweise:

- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
05.12.2018
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa (AG
Dresden, HRA 588),

vertreten durch:

1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main, HRB 10100), Carl-Legien-Str.
22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),

1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen,
(Geschäftsführerin),

1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT AG, Berliner Str. 40, 63065
Offenbach am Main,

wird heute um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO
wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko Insolvenzverwaltung, Wiener Straße
120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561 491746812, Fax: +49 561 491746817,
E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der vorläufige Gläubigerausschuss wird als Gläubigerausschuss beibehalten.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 01.12.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
28.11.2018
Registerbezug
Dresden, HRA 588
8 IE 7/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der

Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa (AG
Dresden, HRA 588),

vertreten durch:

1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100), Carl-Legien-Str.
22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende Gesellschafterin),

vertreten durch:

1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner Str. 2, 63150 Heusenstamm,
(Geschäftsführer),

1.2. Patricia Inge Kappus-Becker, J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen,
(Geschäftsführerin),

1.3. Silvia Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main,
(Antragstellerin),

Verfahrensbevollmächtigte:

Rechtsanwältin Silvia Lackenbauer, MENTOR SOCIETÄT AG, Berliner Str. 40, 63065
Offenbach am Main,

wird der vorläufige Insolvenzverwalter gemäß §§ 21, 22 InsO ermächtigt
Verbindlichkeiten in Höhe von höchstens 891.000 Euro zu Lasten der späteren
Insolvenzmasse in entsprechender Anwendung des § 55 Abs. 2 InsO zur
Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zu begründen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 588 HRA 588: Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 05.11.2018, AZ: 8 IE 7/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter b…
HRA 588: Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa. Durch Beschluss des Amtsgerichts Offenbach am Main vom 05.11.2018, AZ: 8 IE 7/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
07.11.2018
Registerbezug
Dresden, HRA 588
Az.: 8 IE 7/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kappus
Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA
588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100),
Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker,
J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), 1.3. Silvia
Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin), ist
am 05.11.2018 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind
nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko, Danko
Insolvenzverwaltung, Wiener Straße 120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.: +49 561
491746812, Fax: +49 561 491746817, E-Mail: info@danko-insolvenzverwaltung.de
bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 06.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IE 7/18 · Kappus Seifen GmbH Riesa & Co · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IE 7/18
Wirksam am
05.11.2018
Registerbezug
Dresden, HRA 588
Az.: 8 IE 7/18 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kappus
Seifen GmbH Riesa & Co, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa (AG Dresden, HRA
588), vertr. d.: 1. Parfumerie Verly GmbH (AG Offenbach am Main - HRB 10100),
Carl-Legien-Str. 22, 63073 Offenbach am Main, (persönlich haftende
Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Dr. Wolfgang Otto Ludwig Kappus, Stettiner
Str. 2, 63150 Heusenstamm, (Geschäftsführer), 1.2. Patricia Inge Kappus-Becker,
J.-S.-Bach-Str. 17, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführerin), 1.3. Silvia
Lackenbauer, Berliner Str. 40, 63065 Offenbach am Main, (Antragstellerin), ist
am 05.11.2018 die Anordnung der Eigenverwaltung auf Antrag der Antragstellerin
aufgehoben und die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin
angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird
ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder
Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragstellerin
eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragstellerin, sind
nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter
Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Franz-Ludwig Danko,
Danko Insolvenzverwaltung, Wiener Straße 120, 60599 Frankfurt am Main, Tel.:
+49 561 491746812, Fax: +49 561 491746817, E-Mail:
info@danko-insolvenzverwaltung.de bestellt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 05.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 588 Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäft…
Kappus Seifen GmbH Riesa & Co, Riesa, Paul-Greifzu-Str. 24-30, 01591 Riesa. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Becker, Alexander, Obertshausen, *XX.XX.XXXX.

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