HRA 1044

KANN Beton GmbH & Co KG

Amtsgericht Koblenz · Rheinland-Pfalz

aktuell 3 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Bendorf

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Registerdaten

Sitz
Bendorf
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kann-Beton GmbH. & Co. Kommanditgesellschaft Bendorf

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

3
Veränderungen
HRA 1044 KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse …
KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2012 mit der TBG KANN Beton Guben Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Guben (AG Cottbus, HRB 6644) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 1044 KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf.Geschäftsanschrift: Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertr…
KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf, Bendorfer Straße, 56170 Bendorf.Geschäftsanschrift: Bendorfer Straße, 56170 Bendorf. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.04.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.04.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.04.2009 mit der Kleber Beton GmbH mit Sitz in Herdorf (AG Montabaur HRB 1738) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRA 1044 KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf (Hüttenstr. 180, 56170 Bendorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse i…
KANN Beton GmbH & Co KG, Bendorf (Hüttenstr. 180, 56170 Bendorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 27.08.2007 mit der TBK-Transportbeton Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Koblenz (AG Koblenz HRB 1933) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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