HRB 16079

KANBI GmbH

Amtsgericht Krefeld · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Krefeld
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
19.12.2025
Datenstand
2026-02-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Veröffentlichungen

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Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. KANBI UG (haftungsbeschränkt) Krefeld

Gegenstand des Unternehmens

Die Betreuung, die Koordinierung und das Management von Catering Firmen sowie der Abschluss von Provisionsgeschäften.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 91 IN 31/20 · KANBI GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 31/20
Wirksam am
16.10.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 16079
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 31/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16079 eingetragenenKANBI GmbH, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Seher Biricik-Günyak, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf

wird nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

91 IN 31/20
Amtsgericht Krefeld, 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 91 IN 31/20 · KANBI GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 31/20
Wirksam am
30.06.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 16079
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 31/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16079 eingetragenen KANBI GmbH, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Seher Biricik-Günyak, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Nach § 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist der Wert der Insolvenzmasse, auf die sich die Schlussrechnung bezieht. Auf der Grundlage der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters hat das Gericht vorliegend der Vergütungsberechnung eine Masse von 6.405,40 € zugrunde gelegt. Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 27.01.2025.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Krefeld statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.

91 IN 31/20
Amtsgericht Krefeld, 26.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 91 IN 31/20 · KANBI GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 31/20
Wirksam am
13.06.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 16079
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 31/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16079 eingetragenen KANBI GmbH, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Seher Biricik-Günyak, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld

hat das Gericht der Schlussverteilung zugestimmt.

Nach der Anzeige des Insolvenzverwalters betragen die Forderungen der Insolvenzgläubiger im Range des § 38 InsO 208.804,44 EUR.
Für die Verteilung an die Gläubiger steht ein Betrag von 804,96 EUR zur Verfügung.

Hiervon in Abzug zu bringen sind gegebenenfalls restliche Masseverbindlichkeiten.

Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

91 IN 31/20
Amtsgericht Krefeld, 13.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 91 IN 31/20 · KANBI GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 31/20
Wirksam am
19.05.2025
Registerbezug
Krefeld, HRB 16079
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 31/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16079 eingetragenenKANBI GmbH, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Seher Biricik-Günyak, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld

wird der Schlussverteilung zugestimmt.

Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 26.06.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

Schlussrechnung und Vergütungsantrag dem Verwalters sowie Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; Das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung nebst Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters liegen nebst dem gerichtlichen Prüfungsvermerk zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 aus.
Gegen die Zustimmung zur Schlussverteilung ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters sind beantragt worden (§§ 63, 64 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 eingesehen werden.

91 IN 31/20
Amtsgericht Krefeld, 15.05.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 91 IN 31/20 · KANBI GmbH · Insolvenzgericht Krefeld
Insolvenzgericht
Krefeld
Aktenzeichen
91 IN 31/20
Wirksam am
18.04.2024
Registerbezug
Krefeld, HRB 16079
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 91 IN 31/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 16079 eingetragenen KANBI GmbH, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Seher Biricik-Günyak, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 17.05.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Geprüft wird/werden die Forderungsanmeldung/en: Lfd. Nr. 11

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld, Zimmer Nr. H 044 niedergelegt.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Krefeld, Nordwall 131, 47798 Krefeld einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Krefeld eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

91 IN 31/20
Amtsgericht Krefeld, 17.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 16079 HRB 16079: KANBI GmbH, Krefeld, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Biricik-Günyak, Seher, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
HRB 16079: KANBI GmbH, Krefeld, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Nicht mehr Geschäftsführer: Biricik-Günyak, Seher, Krefeld, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 16079 HRB 16079: KANBI GmbH, Krefeld, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 31/20) vom 28.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren …
HRB 16079: KANBI GmbH, Krefeld, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (91 IN 31/20) vom 28.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Veränderungen
HRB 16079 HRB 16079: KANBI UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 und mit ihr …
HRB 16079: KANBI UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Die Gesellschafterversammlung vom 30.05.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde Ziffer 3 geändert und das Stammkapital von 700,00 EUR um 24.300,00 EUR auf 25.000,00 EUR erhöht. Neue Firma: KANBI GmbH. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 16079 HRB 16079: KANBI UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2017. Geschäftsanschrift: Grevenbroicher St…
HRB 16079: KANBI UG (haftungsbeschränkt), Krefeld, Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.01.2017. Geschäftsanschrift: Grevenbroicher Straße 121a, 47807 Krefeld. Gegenstand: Die Betreuung, die Koordinierung und das Management von Catering Firmen sowie der Abschluss von Provisionsgeschäften. Stammkapital: 700,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Biricik-Günyak, Seher, Krefeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.