HRB 5172

Kampa Baulogistik GmbH

Amtsgericht Bad Oeynhausen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Minden

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Registerdaten

Sitz
Minden
Datenstand
2025-02-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-02-03

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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Kampa Grundstücksverwertungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Minden
  2. Grundstücksverwertungsgesellschaf Minden mbH Minden

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 101/09 · Kampa Baulogistik GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 101/09
Wirksam am
01.12.2025
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 5172
3 IN 101/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kampa Baulogistik GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Haas
Registergericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen Register-Nr.: HRB 5172
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. jur. Dr.rer.pol. Werner Schreiber, Blumenstraße 19, 69115 Heidelberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Gesamtbetrag

in Abzug zu bringender Vorschuss

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.10.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 2.616.773,88 EUR auszugehen.
Der Insolvenzverwalter beantragt eine Erhöhung des Regelsatzes um 387 %.
Auf die ausführliche Begründung in seinem Antrag vom 15.10.2025 wird Bezug genommen.Nach § 3 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) ist die Regelvergütung zu erhöhen, wenn Besonderheiten der Geschäftsführung des Insolvenzverwalters es erfordern. Dieser Fall ist hier gegeben. Das Verfahren ist nicht zuletzt auf Grund der Konzernverflechtung äußerst schwierig und aufwändig.Als Erhöhungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erheblich erhöhter Arbeitsaufwand und erheblich erhöhte Anforderungen, die sich dadurch ergeben, dass es sich bei der Schuldnerin um ein Bauunternehmen handelt; hier vor allem Anwendung spezialgesetzlicher Vorschriften (Makler- und Bauträgerverordnung, Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure HOAI), Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen auf Kundenseite und gegen Subdienstleister.
Die Schuldnerin ist innerhalb des Kampa-Verbundes eine reine Dienstleisterin zugunsten einer der operativen Gesellschaften der Kampa-Gruppe.
Eine besondere Erschwernis ergab sich daraus, dass die Schuldnerin ausschließlich mit Pauschalverträgen arbeitete, so dass nicht nur jede erbrachte Einzelleistung, sondern auch die zur Fertigstellung fehlenden Leistungen zu erfassen und zu kalkulieren waren. Dass diese Bauvorhaben über das ganze Bundesgebiet verstreut lagen und eine Vor-Ort-Besichtigung erforderten, kam als zusätzliche Erschwernis hinzu. Da die Schuldnerin ausschließlich mit Subunternehmen arbeitete waren auch deren Schlussrechnungen zu überprüfen.
Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Falles ist ein Zuschlag von 60 % gerechtfertigt.

- erhebliche Belastungen durch arbeitsrechtliche Fragen (Massenentlassung, Aushandeln eines Interessenausgleichs, Aufstellen eines Sozialplans, Differenzlohnberechnung)
Die zunächst 129 Mitarbeiter der Insolvenzschuldnerin mussten fortschreitend abgebaut werden, nachdem eine Fortführung des Unternehmens mit Absage des letzten Interessenten am 10.09.2009 unmöglich geworden war. Dem Insolvenzverwalter gelang es, einen Interessenausgleich und einen Sozialplan zu vereinbaren. Es mussten 38 Kündigungsprozesse begleitet werden. Außerdem mussten die Differenzlohnberechnungen erstellt werden. Bei der Bemessung des Zuschlags ist zu berücksichtigen, dass bei der Bearbeitung der Arbeitnehmerangelegenheiten (insbesondere bei der Differenzlohnbearbeitung und der Insolvenzgeldbearbeitung) eine aus der Masse bezahlte Hilfskraft eingesetzt wurde. Für die erheblichen Mehrbelastungen durch arbeitsrechtliche Fragen ist ein Zuschlag von 110 % gerechtfertigt.

- Immobilienverwaltung
Innerhalb des Kampakonzerns wurden bei der Schuldnerin die eher geringwertigen Vorratsgrundstücke und bebauten Immobilien gehalten (ca. 24 Grundstücke). Diese unterlagen teilweise bis Januar 2016 (Verkauf des letzten Grundstücks) der Verwaltung des Insolvenzverwalters, ohne dass hieraus Einnahmen zu erzielen waren. Für die mit der Immobilienverwaltung einhergehenden Erschwernisse ist ein Zuschlag von 10 % gerechtfertigt.

- Betriebsfortführung für 10 Tage, die nicht zu einer Erhöhung der Berechnungsgrundlage geführt hat sowie Bemühen um eine übertragende Sanierung, die letztlich nicht zustande gekommen ist. Ausproduktion bis Januar 2016 (ca 80 Monate) mit schwieriger und umfangreicher Immobilienaufbereitung und -verwertung.
Die 24 Grundstücke der Schuldnerin waren bei Eröffnung auf 1.106.000,00 € geschätzt und waren zwar unbelastet, befanden sich jedoch in einem unverkäuflichen Zustand. Die aufwändige Immobilienaufbereitung im Rahmen der Ausproduktion verursachte einen Sanierungsaufwand in Höhe von 1.045.140,08 € und erbrachte nach Abzug aller Kosten einen Mehrerlös gegenüber dem Schätzwert (=Überschuss aus Betriebsfortführung) in Höhe von von 53.095,01 €.
Bei der Bemessung eines Zuschlags ist zu berücksichtigen, dass sich die Berechnungsgrundlage durch die Ausproduktion lediglich um 53.095,01 € erhöht hat, was zu einer mittelbaren Vergütungserhöhung von lediglich 1.061,90 € führt. Darüber hinaus erbrachte die Grundstücksverwertung einen Erlös von weiteren 1.106.000,00 €, der dazu führt, dass der Verwalter für die Grundstücksverwertung nicht nur eine mittelbare Mehrvergütung von 1.061,90 €, sondern die Regelvergütung berechnet aus dem Verkaufserlös erhält. Mit der Regelvergütung ist die Tätigkeit der Verwalters in Zusammenhang mit der Immobilienaufbereitung - und Verwertung jedoch nicht angemessen vergütet, so dass ein Zuschlag gerechtfertigt ist. Bei der Bemessung ist zu berücksichtigen, dass es sich um 24 Grundstücke handelt, die weit auseinander liegen und dass über einen längeren Zeitraum umfangreiche und schwierige Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden, was einen erheblichen Mehraufwand verursacht hat. Zu berücksichtigen ist auf der anderen Seite die Arbeitserleichterung durch den Einsatz von aus der Masse bezahlten Hilfskräften. Gerechtfertigt ist ein Zuschlag in Höhe von 100 % abzüglich mittelbare Vergütungserhöhung durch Betriebsfortführung, insgesamt (abgerundet) 95 %.
- erheblicher Mehraufwand durch die Konzernverflechtung (Konzernverrechnungskonten, wechselseitige Ansprüche und Anmeldung zu den Insolvenztabellen, Zuordnung von Vermögensgegenständen zu den Konzerngesellschaften, Abstimmungsaufwand bei konzernrechtlichen Fragestellungen zu steuerlichen Angelegenheiten und zu ermittelnde und zu fakturierende Intercompany-Forderungen). Gerechtfertigt ist hierfür ein Zuschlag in Höhe von 50 %.

Als Minderungsgründe waren in diesem Verfahren zu berücksichtigen:
- erhebliche Arbeitsersparnis durch die Tätigkeit eines vorläufigen Insolvenzverwalters
- Arbeitserleichterung durch die Beschäftigung von HilfskräftenDer vom Gericht festzusetzende Gesamtzuschlag ist nach der Rechtsprechung des BGH in einer Gesamtschau unter Berücksichtigung von Überschneidungen und einer aufs Ganzen bezogenen Angemessenheitsbetrachtung festzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 11.05.2006, IX ZB 240/04). Dabei wurde auch die Mehrbelastung durch eine hohe Gläubigerzahl berücksichtigt (226 Gläubiger mit Forderungen in Höhe von insgesamt 4,2 Mio).
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von 80.085,48 EUR festzusetzen. Nach Würdigung sämtlicher Umstände war ein Übersteigen des Regelsatzes um 320 % gerechtfertigt. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von 80.085,48 EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
oder bei dem
Landgericht Ellwangen (Jagst)
Marktplatz 7
73479 Ellwangen (Jagst)

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 28.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 101/09 · Kampa Baulogistik GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 101/09
Wirksam am
11.04.2023
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 5172
3 IN 101/09

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kampa Baulogistik GmbH, Schwabstr. 37 - 43, 89555 Steinheim/Albuch, vertreten durch den Geschäftsführer Josef Haas, Ferlin 1 A, 84332 Hebertsfelden
Registergericht: Amtsgericht Bad Oeynhausen Register-Nr.: HRB 5172
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 25.05.2023 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 08.06.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 06.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 101/09 · Kampa Baulogistik GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 101/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 5172

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 101/09 · Kampa Baulogistik GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 101/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 5172

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5172 Kampa Baulogistik GmbH, Minden, Uphauser Weg 78, 32429 Minden.Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Kampa Baulogistik GmbH, Minden, Uphauser Weg 78, 32429 Minden.Das Insolvenzverfahren ist eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 101/09 · Kampa Baulogistik GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 101/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 5172

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 101/09 · Kampa Baulogistik GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 101/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 5172

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5172 Kampa Baulogistik GmbH, Minden, Uphauser Weg 78, 32429 Minden.Geschäftsanschrift: Uphauser Weg 78, 32429 Minden. Nicht mehr Geschäftsführer: Winkler, Richard, Greding, *XX.XX.XXXX; Zimmermann, Udo, Minden, *…
Kampa Baulogistik GmbH, Minden, Uphauser Weg 78, 32429 Minden.Geschäftsanschrift: Uphauser Weg 78, 32429 Minden. Nicht mehr Geschäftsführer: Winkler, Richard, Greding, *XX.XX.XXXX; Zimmermann, Udo, Minden, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 101/09 · Kampa Baulogistik GmbH · Insolvenzgericht Aalen
Insolvenzgericht
Aalen
Aktenzeichen
3 IN 101/09
Wirksam am
30.11.-0001
Registerbezug
Bad Oeynhausen, HRB 5172

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5172 Kampa Baulogistik GmbH, Minden (Uphauser Weg 78, 32429 Minden). Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Josef, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft m…
Kampa Baulogistik GmbH, Minden (Uphauser Weg 78, 32429 Minden). Bestellt als Geschäftsführer: Haas, Josef, Hebertsfelden, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 5172 Kampa Baulogistik GmbH, Minden (Uphauser Weg 78, 32429 Minden). Prokura erloschen: Schönbeck, Heiko, Petershagen, *XX.XX.XXXX.
Kampa Baulogistik GmbH, Minden (Uphauser Weg 78, 32429 Minden). Prokura erloschen: Schönbeck, Heiko, Petershagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5172 Kampa Baulogistik GmbH, Minden (Uphauser Weg 78, 32429 Minden). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schönbeck, Heiko, Petershagen, *XX.XX.XXXX.
Kampa Baulogistik GmbH, Minden (Uphauser Weg 78, 32429 Minden). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Schönbeck, Heiko, Petershagen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 5172 Kampa Baulogistik GmbH, Minden (Uphauser Weg 78, 32429 Minden). Nicht mehr Geschäftsführer: Fäte, Heinz-Ulrich, Schwabach, *XX.XX.XXXX.
Kampa Baulogistik GmbH, Minden (Uphauser Weg 78, 32429 Minden). Nicht mehr Geschäftsführer: Fäte, Heinz-Ulrich, Schwabach, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.