HRB 49333
Kalman Service GmbH
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Obertshausen
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Registerdaten
- Sitz
- Obertshausen
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
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3 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Schlusstermin 8 IN 91/21 · Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 91/21
- Wirksam am
- 25.02.2026
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49333
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse,
Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 02.04.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 91/21 · Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 91/21
- Wirksam am
- 10.10.2025
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49333
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 11.11.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 09.10.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 91/21 · Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 91/21
- Wirksam am
- 29.04.2024
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49333
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 49333), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 29.05.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 25.04.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 91/21 · Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 91/21
- Wirksam am
- 21.07.2022
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49333
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 29.08.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.07.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 49333 HRB 49333: Kalman Service GmbH, Obertshausen, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 8 IN 91/21 · Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 91/21
- Wirksam am
- 20.05.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49333
Am 19.05.2021 um 14:25 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH,
Westendstraße 15, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 49333),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, c/o
Rechtsanwälte Möller, Theobald, Jung, Zenger, Nibelungenplatz 3, 60318
Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 90 55 99 3, Fax: 069 / 90 55 99 55, bestellt
worden.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 02.07.2021,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).
Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der
selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus
dieser
Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können,
§ 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 23.07.2021 beim
Insolvenzgericht einzureichen.
Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.
Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben
aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der
ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten
Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).
Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO für den Fall, dass
kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter
Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, folgendes:
Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche
vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die
beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine
diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine
Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das
Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder
im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist
und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main
zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO gilt die Zustimmung für den Fall, dass
kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter
Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist bzw. wenn Einwände innerhalb der
oben genannten Frist nicht erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Restschuldbefreiung 8 IN 91/21 · Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif- · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 91/21
- Wirksam am
- 19.05.2021
- Registerbezug
- Offenbach am Main, HRB 49333
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Kalman Service GmbH -vertr.d.d. Gf Mustafa Atif-, GmbH, Westendstraße 15, 63179
Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 49333),
wird heute, am 19.05.2021 um 14:25 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Hans-Jörg Laudenbach, c/o Rechtsanwälte Möller, Theobald,
Jung, Zenger, Nibelungenplatz 3, 60318 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 90 55 99
3, Fax: 069 / 90 55 99 55
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.
Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.
Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.
Begründung:
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere aufgrund des Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr.
Hans-Jörg Laudenbach vom 19.05.2021.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.
Die Löschungsfristen sind folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 49333 HRB 49333: Kalman Service GmbH, Obertshausen, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Kalman, Krisztina, Obertshausen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Atif, Mustafa, Ob…
HRB 49333 HRB 49333: Kalman Service GmbH, Obertshausen, Westendstraße 15, 63179 Obertshausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.06.2016 mit Änderung vom 30.06.2016 Die Gesellschafterve…
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