HRB 51603

Kalman Baumanagement GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 6 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Obertshausen

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Registerdaten

Sitz
Obertshausen
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. BaudekoAtif GmbH Obertshausen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

6
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 62/23 · Kalman Baumanagement GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 62/23
Wirksam am
31.10.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51603
Geschäftsnummer: 8 IN 62/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Baumanagement GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 51603), vertr. d.: Mustafa Atif, Laakirchner Straße 11, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
3. XXXXX Euro Umsatzsteuer in Höhe von 19%
4. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin, deren Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1-9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung der Insolvenzverwalterin entsprechend, soweit in §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung der Insolvenzverwalterin nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin ist gem. § 11 Abs. 1 S. 2 InsVV das Vermögen, auf das sich ihre Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung erstreckt. Maßgebender Zeitpunkt für die wirtschaftliche Bewertung der unterschiedlichen Wertgegenstände ist der Moment der Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Im vorliegenden Verfahren beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin auf
112 855,34 EURO.

Die der vorläufigen Insolvenzverwalterin zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung der Insolvenzverwalterin. Weicht die Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin vom sogenannten Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung der Grundvergütung vorgenommen werden.

Da solche Abweichungen hier nicht ersichtlich waren, wurde antragsgemäß der regelmäßige Bruchteil von 25 % der Regelvergütung der Insolvenzverwalterin gem. § 2 InsVV als angemessene Vergütung für die Tätigkeit als vorläufige Verwalterin festgesetzt.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach ihrer Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate
15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit der vorläufigen Insolvenzverwalterin beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von der Insolvenzverwalterin zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 28.10.2024.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 62/23 · Kalman Baumanagement GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 62/23
Wirksam am
07.05.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51603
8 IN 62/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalman Baumanagement GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main, HRB 51603), vertr. d.: Mustafa Atif, Laakirchner Straße 11, 63179 Obertshausen, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 10.06.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 06.05.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 62/23 · Kalman Baumanagement GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 62/23
Wirksam am
21.06.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51603
8 IN 62/23
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Kalman Baumanagement GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 51603),
vertreten durch:
Mustafa Atif, (Geschäftsführer),

wird heute um 14:15 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Die Verfahren 8 IN 62/23 und 8 IN 140/23 werden miteinander verbunden. Das Verfahren 8 IN 62/23 führt.

Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Diana Aurich, Rheinstraße 3, 63225 Langen (Hessen), Tel.: 06103-8044298, Fax: 06103-8044335, E-Mail: info@hafner-aurich.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach - 20.6.23

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 62/23 · Kalman Baumanagement GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 62/23
Wirksam am
20.04.2023
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 51603
Az.: 8 IN 62/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Kalman Baumanagement GmbH, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen (AG Offenbach am Main , HRB 51603), vertr. d.: Mustafa Atif, (Geschäftsführer), ist am 20.04.2023 gegen die Antragsgegnerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragsgegnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Aufrechnungen oder Verrechnungen mit Geldeingängen, die auf den Konten der Antragsgegnerin eingehen, bzw. mit hieraus resultierenden Forderungen der Antragsgegnerin, sind nicht mehr möglich. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Diana Aurich, Rheinstraße 3, 63225 Langen (Hessen), Tel.: 06103-8044298, Fax: 06103-8044335, E-Mail: info@hafner-aurich.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 51603 HRB 51603: BaudekoAtif GmbH, Obertshausen, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2021 und 18.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firm…
HRB 51603: BaudekoAtif GmbH, Obertshausen, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2021 und 18.05.2021 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma) und § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Kalman Baumanagement GmbH. Neuer Gegenstand: Baumanagement und Bauprojektentwicklung; Vermittlung von Bauleistungen; Renovier-, Sanierung- und Modernisierungsarbeiten im privaten und gewerblichen Baubereich, ausgeschlossen sind jedoch alle Tätigkeiten, die einer gesetzlichen oder behördlichen Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen; Bodenverlegung; Gebäudereinigung; Gebäude- und Facilitymanagement samt aller damit im Zusammenhang stehender Tätigkeiten.
Neueintragungen
HRB 51603 HRB 51603: BaudekoAtif GmbH, Obertshausen, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2019. Geschäftsanschrift: Birkenwaldstraße 38, 63179 …
HRB 51603: BaudekoAtif GmbH, Obertshausen, Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.01.2019. Geschäftsanschrift: Birkenwaldstraße 38, 63179 Obertshausen. Gegenstand: Baudekoration und Innenausbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Atif, Mustafa, Obertshausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.