HRB 1349
Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Lauchhammer
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Registerdaten
- Sitz
- Lauchhammer
- Datenstand
- 2024-12-24
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlÖffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 251/20
- Wirksam am
- 25.06.2026
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 1349
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 251/20
- Wirksam am
- 20.12.2021
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 1349
Cottbus, den 16. Dezember 2021, Az.: 63 IN 251/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 251/20
- Wirksam am
- 27.05.2021
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 1349
Kassensysteme GmbH, Hammerstraße 21, 01979 Lauchhammer, ist zur Zustimmung zur
Veräußerung der Immobilie der Schuldnerin zu einem Kaufpreis von mind. 99.000,-
€ sowie zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters nach eigenem pflichtgemäßen
Ermessen Dritte mit der Ermittlung komplexer Ansprüche und mit der Erstellung
der erforderlichen Dokumentation zu Lasten der Insolvenzmasse zu beauftragen in
Bezug auf Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen,
Schadensersatzansprüche und Forderungen aus noch zu ermittelnden
Anfechtungsansprüchen, diese gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die
einzelnen Forderungen abzuschließen, das schriftliche Verfahren angeordnet
worden. Einwendungen sind bis zum Donnerstag, 1. Juli 2021 in schriftlicher
Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben,
gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen
liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Zimmer 255, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von
zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 21. Mai 2021, Az.: 63 IN 251/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 251/20
- Wirksam am
- 22.04.2021
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 1349
GmbH, Hammerstraße 21, 01979 Lauchhammer, ist am 15.4.2021 bei Gericht die
Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§
208 bis 210 InsO).Cottbus, den 20. April 2021, 63 IN 251/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1349 CB HRB 1349 CB: Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer, Hüttenstraße 1 F, 01979 Lauchhammer. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs…
Forderungsprüfung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
- Insolvenzgericht
- Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 251/20
- Wirksam am
- 05.03.2021
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 1349
Kassensysteme GmbH, Hüttenstraße 1 F, 01979 Lauchhammer, wurde am 03.03.2021,
um 05:27 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird
ernannt Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.04.2021 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 6.5.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz
1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 20. Mai 2021. Spätestens an diesem Tag muss
der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet
oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur
Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus
der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163,
InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den
Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim
Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt
worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3
Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 4. März 2021, Az.:
63 IN 251/20
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 1349 CB HRB 1349 CB: Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer, Hüttenstraße 1 F, 01979 Lauchhammer. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Stöckel, Arnfried
HRB 1349 Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer(Hüttenstr. 1 F, 01979 Lauchhammer). Geschäftsführer: Stöckel, Arnfried, *XX.XX.XXXX, Lauchhammer-West; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertre…
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