HRB 1349

Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH

Amtsgericht Cottbus · Brandenburg

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lauchhammer

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Registerdaten

Sitz
Lauchhammer
Datenstand
2024-12-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-24

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 251/20
Wirksam am
25.06.2026
Registerbezug
Cottbus, HRB 1349
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Hammerstraße 21, 01979 Lauchhammer, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 3. August 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). AG Cottbus, den 15. Juni 2026, Az.: 63 IN 251/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 251/20
Wirksam am
20.12.2021
Registerbezug
Cottbus, HRB 1349
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Hammerstraße 21, 01979 Lauchhammer, ist zur Zustimmung zum freihändigen Verkauf der Betriebsimmobilie Hüttenstr. 1 F in 01979 Lauchhammer, Grundbuch von Lauchhammer Blatt 5658, Flurstück 211 zu einem Kaufpreis von 70.000,- €, das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Einwendungen sind bis zum Donnerstag, 13. Januar 2022 in schriftlicher Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben, gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Zimmer 244, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 16. Dezember 2021, Az.: 63 IN 251/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 251/20
Wirksam am
27.05.2021
Registerbezug
Cottbus, HRB 1349
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalisch Computer- und
Kassensysteme GmbH, Hammerstraße 21, 01979 Lauchhammer, ist zur Zustimmung zur
Veräußerung der Immobilie der Schuldnerin zu einem Kaufpreis von mind. 99.000,-
€ sowie zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters nach eigenem pflichtgemäßen
Ermessen Dritte mit der Ermittlung komplexer Ansprüche und mit der Erstellung
der erforderlichen Dokumentation zu Lasten der Insolvenzmasse zu beauftragen in
Bezug auf Forderungen der Schuldnerin aus Lieferungen und Leistungen,
Schadensersatzansprüche und Forderungen aus noch zu ermittelnden
Anfechtungsansprüchen, diese gerichtlich durchzusetzen und Vergleiche über die
einzelnen Forderungen abzuschließen, das schriftliche Verfahren angeordnet
worden. Einwendungen sind bis zum Donnerstag, 1. Juli 2021 in schriftlicher
Form beim Amtsgericht Cottbus zu erheben. Werden keine Einwendungen erhoben,
gilt die Genehmigung nach § 160 InsO als erteilt. Die Beschlussunterlagen
liegen für die Verfahrensbeteiligten zur Einsicht in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts, Zimmer 255, aus. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen
Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von
zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch
Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit
einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de).
Cottbus, den 21. Mai 2021, Az.: 63 IN 251/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 251/20
Wirksam am
22.04.2021
Registerbezug
Cottbus, HRB 1349
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Kalisch Computer- und Kassensysteme
GmbH, Hammerstraße 21, 01979 Lauchhammer, ist am 15.4.2021 bei Gericht die
Anzeige des Verwalters eingegangen, dass die Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§
208 bis 210 InsO).Cottbus, den 20. April 2021, 63 IN 251/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1349 CB HRB 1349 CB: Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer, Hüttenstraße 1 F, 01979 Lauchhammer. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs…
HRB 1349 CB: Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer, Hüttenstraße 1 F, 01979 Lauchhammer. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 4 GmbHG aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 63 IN 251/20 · Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH · Insolvenzgericht Cottbus
Insolvenzgericht
Cottbus
Aktenzeichen
63 IN 251/20
Wirksam am
05.03.2021
Registerbezug
Cottbus, HRB 1349
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Kalisch Computer- und
Kassensysteme GmbH, Hüttenstraße 1 F, 01979 Lauchhammer, wurde am 03.03.2021,
um 05:27 Uhr, das Insolvenzverfahren eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird
ernannt Rechtsanwalt Dr. Florian Linkert, Krausenstraße 41, 10117 Berlin.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 29.04.2021 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Verwalter anzumelden. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen
werden spätestens ab dem 6.5.2021 zur Einsicht der Beteiligten auf der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130,
03048 Cottbus, niedergelegt. Berichts- und Prüfungsstichtag (§§ 5 Abs. 2 Satz
1, 156, 176 InsO) ist Donnerstag, 20. Mai 2021. Spätestens an diesem Tag muss
der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet
oder der Prüfung von nachträglich angemeldeten Forderungen widerspricht, bei
Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem
Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Anträge zur
Beschlussfassung über die Person des Verwalters, die Zahlung von Unterhalt aus
der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163,
InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO), den
Gläubigerausschuss sind ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag beim
Insolvenzgericht einzureichen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt
worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3
Satz 3 InsO). Rechtmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige
Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen
zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei
einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der
Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz
2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der
angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen
diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich,
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für
Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de) Amtsgericht Cottbus, 4. März 2021, Az.:
63 IN 251/20

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1349 CB HRB 1349 CB: Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer, Hüttenstraße 1 F, 01979 Lauchhammer. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Stöckel, Arnfried
HRB 1349 CB: Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer, Hüttenstraße 1 F, 01979 Lauchhammer. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Stöckel, Arnfried
Veränderungen
HRB 1349 Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer(Hüttenstr. 1 F, 01979 Lauchhammer). Geschäftsführer: Stöckel, Arnfried, *XX.XX.XXXX, Lauchhammer-West; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertre…
Kalisch Computer- und Kassensysteme GmbH, Lauchhammer(Hüttenstr. 1 F, 01979 Lauchhammer). Geschäftsführer: Stöckel, Arnfried, *XX.XX.XXXX, Lauchhammer-West; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Die Gesellschafter- versammlung vom 25.10.2005 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 38346,89 EUR beschlossen, um 1.653,11 EUR auf 40.000,00 EUR erhöht, sowie den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen)geändert..

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