HRB 55841
KALE Handels GmbH
aktuell 5 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Chronologischer Auszug
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- KALE Handels GmbH Wiesbaden
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1001/18 K-2-7 · KALE Handels GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1001/18 K-2-7
- Wirksam am
- 24.03.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55841
Zum neuen Insolvenzverwalter wird bestimmt:
Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de
Die Abtretung gemäß § 287 InsO gilt gegenüber dem neuen Insolvenzverwalter fort.
Die Laufzeit der Abtretung ändert sich nicht.
Gründe:
Mit Schriftsatz vom 03.02.2025 teilte die bisherige Insolvenzverwalterin mit, dass Sie aus der Kanzlei Brinkmann & Partner ausgetreten sei und es ihr nicht mehr möglich ist das Amt als Insolvenzverwalterin auszuüben und regt an sie aus dem Amt zu entlassen. Dem Antrag war zu entsprechen. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 59 Abs. 1 InsO liegt nach Überzeugung des Insolvenzgerichts vor. Zum neuen Insolvenzverwalter wurde ein Rechtsanwalt bestellt, der ebenfalls in der Kanzlei tätig ist. Er hat sich zur Übernahme des Amtes bereit erklärt. Mit der Übertragung des Amtes auf einen Insolvenzverwalter aus derselben Kanzlei ist eine konstante und kostenneutrale Weiterbetreuung des Verfahrens sichergestellt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Gegen Entscheidungen über die Kosten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200 € übersteigt.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 18.03.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 1001/18 K-2-7 · KALE Handels GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1001/18 K-2-7
- Wirksam am
- 09.01.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55841
vertreten durch: Yüksel Uloucak, Steinbach, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 24.02.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Die Insolvenzverwalterin, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 10.03.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 06.01.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 55841 HRB 55841: KALE Handels GmbH, Frankfurt am Main (rückertstraße 6, 60314 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 810 IN 1001/18 K-2-7 · KALE Handels GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1001/18 K-2-7
- Wirksam am
- 08.11.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55841
KALE Handels GmbH, Josef-Eicherstraße 10, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt
am Main, HRB 55841),
vertreten durch:
Yüksel Uloucak, Am Sportplatz 17, 61449 Steinbach, (Geschäftsführer), eröffnet
worden.
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Dragana Gavrilović, c/o Brinkmann &
Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3700220, Fax:
069/370022-111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis 19.12.2018 bei der
Insolvenzverwalterin schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an die Insolvenzverwalterin zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Mittwoch, 19.12.2018, 10:00 Uhr, Saal 2,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· Genehmigung des Kauf- und Übertragungsvertrags mit der Kule Import
GmbH vom 01.11.2018
und am Mittwoch, 30.01.2019, 10:00 Uhr, Saal 2, Gebäude F, Klingerstraße 20,
60313 Frankfurt am Main wird eine weitere Gläubigerversammlung mit folgendem
Inhalt abgehalten:
· Prüfung der angemeldeten Forderungen
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 08.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 1001/18 K-2-7 · KALE Handels GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1001/18 K-2-7
- Wirksam am
- 11.09.2018
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 55841
Handels GmbH, Josef-Eicherstraße 10, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am
Main, HRB 55841), vertr. d.: Yüksel Uloucak,(Geschäftsführer), ist am
11.09.2018 um 11:48 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin
angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der
vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin
ist Rechtsanwältin Dragana Gavrilovic, c/o Brinkmann & Partner, Colmarer Straße
5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/3700220, Fax: 069/370022-111, E-Mail:
frankfurt@brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.09.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.