HRB 11916

KAK-GUARDIAN GmbH

Amtsgericht Saarbrücken · Saarland

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Saarbrücken

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Registerdaten

Sitz
Saarbrücken
Datenstand
2025-01-03
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-01-03

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 11916 HRB 11916: KAK-GUARDIAN GmbH, Saarbrücken, Talweg 23, 66130 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4…
HRB 11916: KAK-GUARDIAN GmbH, Saarbrücken, Talweg 23, 66130 Saarbrücken. Die Gesellschafterversammlung vom 14.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 4 (Stammkapital), 11 (Einziehung) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Des Weiteren wurde der § 12 (Erbfolge) eingefügt, die nachfolgenden bisherigen §§ 12 - 15 werden zu §§ 13 - 16. Neuer Gegenstand: Der Import, der Export, der Vertrieb und die Entwicklung von Arbeitsschutz- und Hygieneartikeln sowie die Durchführung von Arbeitssicherheitsberatungen. Weiterer Gegenstand ist die Durchführung von Messungen, insbesondere drohnengestützte Thermographieprüfungen und andere Inspektionen sowie Luftaufnahmen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.03.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.03.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 14.03.2017 mit der KAK-Messtechnik UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Saarbrücken (Amtsgericht Saarbrücken HRB 101769) als übertragender Rechtsträger unter Ausschluss der Abwicklung im Wege der Verschmelzung nach §§ 2, 4 ff UmwG - Verschmelzung durch Aufnahme - verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.