HRB 733500

Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Heilbronn

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Registerdaten

Sitz
Heilbronn
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 577/18 · Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
3 IN 577/18
Wirksam am
07.01.2020
Registerbezug
Stuttgart, HRB 733500
3 IN 577/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt), Mühlberg 1, 74078 Heilbronn, vertreten
durch den Geschäftsführer Adalbert Kainer, geboren am XX.XX.XXXX
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 733500
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen
(§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 27.02.2020 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 02.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 733500 HRB 733500: Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt), Heilbronn, Mühlberg 1, 74078 Heilbronn. Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht bei: Kainer, Marzena, Heilbronn, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss…
HRB 733500: Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt), Heilbronn, Mühlberg 1, 74078 Heilbronn. Prokura von Amts wegen nach § 384 Abs. 2 FamFG gelöscht bei: Kainer, Marzena, Heilbronn, *XX.XX.XXXX. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 30.10.2018 (3 IN 577/18) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Heilbronn, 3 IN 577/18) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 577/18 · Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Heilbronn
Insolvenzgericht
Heilbronn
Aktenzeichen
3 IN 577/18
Wirksam am
31.10.2018
Registerbezug
Stuttgart, HRB 733500
3 IN 577/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt), vertreten durch den Geschäftsführer
Adalbert Kainer, geboren am XX.XX.XXXX, Mühlberg 1, 74078 Heilbronn
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 733500
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Agrarwirtschaft

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 30.10.2018 um 16.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Gerhard Fichter
Bahnhofstraße 7, 74072 Heilbronn
Telefon: 07131 8886644
Telefax: 07131 8886645
Email: info@kanzlei-fichter.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 04.12.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Prüfungsstichtag, der dem Prüfungstermin entspricht (§ 176 InsO), ist der
08.01.2019. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem
ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang
bestritten wird.

Sollten Beschlussfassungen nach §§ 57 (Wahl eines anderen Insolvenzverwalters),
66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 68 (Wahl anderer Mitglieder), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
des Insolvenzverwalters) InsO erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung
bis 08.01.2019, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen
werden kann.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden spätestens am
16.12.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Heilbronn
Wilhelmstraße 2 - 6
74072 Heilbronn
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine
Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch
einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Amtsgericht Heilbronn - Insolvenzgericht - 30.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 733500 Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt), Heilbronn, Mühlberg 1, 74078 Heilbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Kainer, Marzena, Heilbronn, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Kainer, Marzena, Heilbronn, *XX.XX.XXXX.
Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt), Heilbronn, Mühlberg 1, 74078 Heilbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Kainer, Marzena, Heilbronn, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Kainer, Marzena, Heilbronn, *XX.XX.XXXX.
Neueintragungen
HRB 733500 Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt), Heilbronn, Mühlberg 1, 74078 Heilbronn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2009. Geschäftsanschrift: Mühlberg 1, 74078 Heilbronn. Gegen…
Kainer Agrar UG (haftungsbeschränkt), Heilbronn, Mühlberg 1, 74078 Heilbronn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.12.2009. Geschäftsanschrift: Mühlberg 1, 74078 Heilbronn. Gegenstand: der Betrieb eines Unternehmens der Agrarwirtschaft sowie die Erbringung von Dienstleistungen auf diesem Gebiet. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kainer, Adalbert, Heilbronn, *XX.XX.XXXX; Kainer, Marzena, Heilbronn, *XX.XX.XXXX, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.