HRB 243588

Kai Dunkel Holding GmbH

Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) · Berlin

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Berlin

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Registerdaten

Sitz
Berlin
Datenstand
2024-03-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-24

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Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRB 243588 B HRB 243588 B: Kai Dunkel Holding GmbH, Berlin, Alboinstraße 36-42, 12103 Berlin. Firma: Kai Dunkel Holding GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alboinstraße 36-42, 12103 Berlin; Gegen…
HRB 243588 B: Kai Dunkel Holding GmbH, Berlin, Alboinstraße 36-42, 12103 Berlin. Firma: Kai Dunkel Holding GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Alboinstraße 36-42, 12103 Berlin; Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Geschäftsführer: 1.
Dunkel, Kai Jens, *XX.XX.XXXX, Stahnsdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 08.06.2022; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch teilweise Übertragung des Vermögens als Gesamtheit der KADU Kai Dunkel Fernmeldemontagen GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 71309 B) (Beteiligung an der KADU Kai Dunkel Verwaltungsgesellschaft mbH) auf Grund des Spaltungsplans vom 08.06.2022 und des Zustimmungsbeschlusses vom selben Tage.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.
Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.