HRB 48946

KAHIR GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Offenbach am Main

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Registerdaten

Sitz
Offenbach am Main
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. KAHIR GmbH Mühlheim am Main

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 301/19 · KAHIR GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 301/19
Wirksam am
27.11.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48946
(Veröffentlichung nach § 188 InsO)

AZ: 8 IN 301/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), soll die Verteilung vorgenommen werden. Zur Verteilung steht - abzüglich der vorrangig zu befriedigenden Verfahrenskosten - ein Betrag von 65089,23 EUR zur Verfügung. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 97.510,75 EUR.

Amtsgericht Offenbach am Main, 27.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 301/19 · KAHIR GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 301/19
Wirksam am
26.09.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48946
8 IN 301/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main , HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 06.11.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 25.09.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 301/19 · KAHIR GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 301/19
Wirksam am
14.02.2020
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48946
8 IN 301/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KAHIR GmbH,
Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am Main, HRB
48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim,
(Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim,
(Geschäftsführer),hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass
die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.02.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48946 HRB 48946: KAHIR GmbH, Offenbach am Main, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 48946: KAHIR GmbH, Offenbach am Main, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 301/19 · KAHIR GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 301/19
Wirksam am
01.11.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48946
Geschäftsnummer: 8 IN 301/19

Am 30.10.2019 um 14:20 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das
Vermögen des KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG
Offenbach am Main, HRB 48946), vertr. d.: 1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165
Mühlheim, (Geschäftsführer), 2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim,
(Geschäftsführer).

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11,
60311 Frankfurt am Main, Tel.: 069 / 219 315-0, Fax: 069 / 219 315-99, bestellt
worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich durchgeführt.

Anmeldefrist: 20.12.2019.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: .

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Es wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine
schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),

- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),

- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und

Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),

- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe
gem.

§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus
oder

beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzver-

walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen
Tätigkeit

zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im
Insolvenzver-

fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie

kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und

ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)

insbesondere:

· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,

· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,

· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder
aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich

oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung

unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw.
Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 10.01.2020 beim
Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen
Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch
ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten
wird.

Hinweise:

- Gemäß § 160 Absatz 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn
die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist, das heißt
entsprechende Einwendungen nicht bis zum 10.01.2020 beim Insolvenzgericht
eingehen.

- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 8 IN 301/19 · KAHIR GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 301/19
Wirksam am
31.10.2019
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 48946
8 IN 301/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

KAHIR GmbH, Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main (AG Offenbach am
Main, HRB 48946),

vertreten durch:

1. Abdul Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),

2. Razzak Kahir, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim, (Geschäftsführer),

wird heute, am 30.10.2019 um 14:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3,
11, 16 ff. InsO eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Kaiserstraße 11, 60311 Frankfurt am Main,
Tel.: 069 / 219 315-0, Fax: 069 / 219 315-99

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes
gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens
verboten. Die Verfügungsbefugnis wird dem Insolvenzverwalter übertragen.

Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem
Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin
geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der
nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8
Abs. 3 InsO beauftragt.

Begründung:

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Dies steht zur Überzeugung des Gerichts
fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen, insbesondere aufgrund des
Gutachtens des Sachverständigen Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe vom 25.10.2019.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 30.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 48946 HRB 48946: KAHIR GmbH, Offenbach am Main, Berliner Straße 50-52, 63065 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main.
HRB 48946: KAHIR GmbH, Offenbach am Main, Berliner Straße 50-52, 63065 Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Strahlenbergerstraße 129, 63067 Offenbach am Main.
Veränderungen
HRB 48946 HRB 48946: KAHIR GmbH, Mühlheim am Main, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Si…
HRB 48946: KAHIR GmbH, Mühlheim am Main, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Offenbach am Main beschlossen. Neuer Sitz: Offenbach am Main. Geschäftsanschrift: Berliner Straße 50-52, 63065 Offenbach am Main.
Veränderungen
HRB 48946 HRB 48946: KAHIR GmbH, Mühlheim am Main, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer …
HRB 48946: KAHIR GmbH, Mühlheim am Main, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 03.06.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Neuer Gegenstand: Gebäudereinigung, Facility Management, Kleintransport, Sicherheitsdienste sowie Bewachungsgewerbe. Bestellt als Geschäftsführer: Kahir, Razzak, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 48946 HRB 48946: KAHIR GmbH, Mühlheim am Main, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2015. Geschäftsanschrift: Müllerweg 8, 63165 Mühlheim am Ma…
HRB 48946: KAHIR GmbH, Mühlheim am Main, Müllerweg 8, 63165 Mühlheim am Main. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.12.2015. Geschäftsanschrift: Müllerweg 8, 63165 Mühlheim am Main. Gegenstand: Gebäudereinigung, Facility Management, Kleintransport und Sicherheitsdienst. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kahir, Abdul, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.