HRB 35250

Kader Bau GmbH

Amtsgericht Nürnberg · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Waldstraße 11, 91126 Schwabach

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Schwabach
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
31.03.2022
Datenstand
2025-02-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-09-30

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Die Planung und Steuerung von Bauleistungen und die Vermittlung der Ausführung von Bauleistungen (Tätigkeit als Generalunternehmer).

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 718/20 · Kader Bau GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 718/20
Wirksam am
27.07.2026
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35250
IN 718/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kader Bau GmbH, Waldstraße 11, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Kader Kares, geb. Kader
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35250
- Schuldnerin -

Terminsbestimmung:
Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über folgenden vom Insolvenzverwalter gestellten Antrag:

Die Ansprüche gegen den Geschäftsführer, Herrn Kares Kader, werden mangels Aussichten auf eine Durchsetzbarkeit nicht weiterverfolgt.
wird bestimmt auf
Donnerstag, 13.08.2026, 09:00 Uhr
Sitzungssaal 152, 1. Stock, Flaschenhofstr. 35, 90402 Nürnberg

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 27.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 718/20 · Kader Bau GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 718/20
Wirksam am
02.12.2024
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35250
IN 718/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kader Bau GmbH, Waldstraße 11, 91126 Schwabach, vertreten durch den Geschäftsführer Kader Kares, geb. Kader
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35250
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 27.12.2024 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 17.01.2025 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 29.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Löschungen von Amts wegen
HRB 35250 HRB 35250: Kader Bau GmbH, Schwabach, Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Kader, Kares, Schwabach, *XX.XX.XXXX.
HRB 35250: Kader Bau GmbH, Schwabach, Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Von Amts wegen gelöscht gemäß § 395 FamFG: Geschäftsführer: Kader, Kares, Schwabach, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 718/20 · Kader Bau GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 718/20
Wirksam am
19.07.2021
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35250
IN 718/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kader Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kader Kares, geb. Kader, geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Waldstraße 11, 91126 Schwabach

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35250
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 16 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 15.07.2021.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 0,00 EUR auszugehen.
Die Mindestvergütung war gemäß §§ 10, 2 Abs. 2 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Dabei war die in §§ 10, 2 Abs. 2 InsVV festgelegte Mindestvergütung von BETRAG EUR aufgrund der Anzahl der Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet haben, zu erhöhen. Hierbei wurden 25 Gläubiger berücksichtigt.
Die Umsatzsteuer war gem. §§ 10, 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 16 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 19.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35250 HRB 35250: Kader Bau GmbH, Schwabach, Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.11.2020 (Az. IN 718/20) das Insolvenzverfahren er…
HRB 35250: Kader Bau GmbH, Schwabach, Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 01.11.2020 (Az. IN 718/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 718/20 · Kader Bau GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 718/20
Wirksam am
03.11.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35250
IN 718/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Kader Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kader Kares, geb. Kader,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Waldstraße 11, 91126
Schwabach

Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35250
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 02.11.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 02.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 718/20 · Kader Bau GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 718/20
Wirksam am
02.11.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35250
IN 718/20

In dem Verfahren über den Antrag

der AOK Bayern Die Gesundheitskasse, vertreten durch d. Vorstand, Team
Insolvenzen Mitte, Brüderstraße 19, 89415 Lauingen (Donau), Gz.: 90936061
- antragstellende Gläubigerin -

und dem Eigenantrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Kader Bau GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kader Kares, geb. Kader,
geboren am XX.XX.XXXX, Staatsangehörigkeit: deutsch, Waldstraße 11, 91126
Schwabach
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35250
- Schuldnerin -

Geschäftszweig/Beschäftigung: Die Planung und Steuerung von Bauleistungen und
die Vermittlung der Ausführung von Bauleistungen (Tätigkeit als
Generalunternehmer).

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.11.2020 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba
Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg
Telefon: +49(911)7660080
Telefax: +49(911)7660081400
Email: nuernberg@schwartz.in
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 07.12.2020 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.01.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 03.01.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag der Gläubigerin ist am 14.09.2020 beim Insolvenzgericht Nürnberg
eingegangen. Der Eigenantrag der Schuldnerin ist am 21.10.2020 beim
Insolvenzgericht Nürnberg eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 01.11.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 35250 HRB 35250: Kader Bau GmbH, Schwabach, Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 06.10.2020 (Az. IN 718/20) die vorläufige Insolvenzv…
HRB 35250: Kader Bau GmbH, Schwabach, Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 06.10.2020 (Az. IN 718/20) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 718/20 · Kader Bau GmbH · Insolvenzgericht Nürnberg
Insolvenzgericht
Nürnberg
Aktenzeichen
IN 718/20
Wirksam am
06.10.2020
Registerbezug
Nürnberg, HRB 35250
Az.: IN 718/20

In dem Verfahren über den Antrag

der AOK Bayern Die Gesundheitskasse, vertreten durch d. Vorstand, Team
Insolvenzen Mitte, Brüderstraße 19, 89415 Lauingen (Donau), Gz.: 90936061
- antragstellende Gläubigerin -

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.

Kader Bau GmbH, Waldstraße 11, 91126 Schwabach, vertreten durch den
Geschäftsführer Kader Kares, geb. Kader, geboren am XX.XX.XXXX,
Staatsangehörigkeit: deutsch
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Register-Nr.: HRB 35250
- Schuldnerin -

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 06.10.2020 um 14.15 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet,
§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jochen
Zaremba, Königstorgraben 3, 90402 Nürnberg, Telefon: +49(911)7660080, Telefax:
+49(911)7660081400.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.

Dem Schuldner wird untersagt, Außenstände einzuziehen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, das vollstreckungsbefangene
Vermögen in Besitz zu nehmen, Kassenbestände und Bankguthaben einzuziehen,
freies Vermögen zu verwerten und insbesondere Forderungen und Außenstände auf
ein von ihm zu errichtendes Verfahrens-Konto einzuziehen und dort zu verwahren.

Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei
denn, dieser stimmt der Leistung an den Schuldner zu.

Den Gläubigern des Schuldners wird die Aufrechnung oder Verrechnung eingehender
Gelder mit Forderungen gegen den Schuldner untersagt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110
90429 Nürnberg

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 06.10.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 35250 HRB 35250: Kader Bau GmbH, Schwabach, Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2018. Geschäftsanschrift: Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Gegenstan…
HRB 35250: Kader Bau GmbH, Schwabach, Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.05.2018. Geschäftsanschrift: Waldstraße 11, 91126 Schwabach. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung und Steuerung von Bauleistungen und die Vermittlung der Ausführung von Bauleistungen (Tätigkeit als Generalunternehmer). Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kader, Kares, Schwabach, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.