HRB 1712 NI

Kabelbau Nord GmbH

Amtsgericht Flensburg · Schleswig-Holstein

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Niebüll

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Registerdaten

Sitz
Niebüll
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-11

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Veröffentlichungen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Drainage- und Kabelbau Gebrüder Petersen GmbH Uphusum

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRB 1712 NI HRB 1712 NI: Firma vormals: Drainage- und Kabelbau Gebrüder Petersen GmbH, Sitz vormals: Uphusum, Deezbülldeich 125a, 25899 Niebüll. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 2…
HRB 1712 NI: Firma vormals: Drainage- und Kabelbau Gebrüder Petersen GmbH, Sitz vormals: Uphusum, Deezbülldeich 125a, 25899 Niebüll. Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 20.03.2015 einen Teil ihres Vermögens(den Teilbetrieb Drainagebau) zur Neugründung abgespalten auf die Drainagebau Nord GmbH mitsitz in Niebüll (Amtsgericht Flensburg, HRB 11065 FL) gegen Gewährung von Anteilen an dieser Gesellschaft. Ferner ist der Sitz der Gesellschaft durch Beschluss der Gesellschaftversammlung vom 20.03.2015 von Uphusum nach Niebüll verlegt und der Gesellschaftsvertrag in § 1 Abs. 2 (Sitz) geändert worden. Im übrigen ist der Gesellschaftsvertrag durch Beschluss desselben Tages vollständig neu gefasst worden, insbesondere sind Firma und Gegenstand geändert worden. Die Firma lautet jetzt: Kabelbau Nord GmbH. Die Geschäftsanschrift wurde geändert. Gegenstand ist nunmehr: Kabelbau- und Erdarbeiten sowie alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen, die nicht unter das Bauhauptgewerbe fallen. Nicht mehr Geschäftsführer: 2. Petersen, Volker. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Block, Dirk. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.