HRB 45551
KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Frankfurt am Main
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Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 19.06.2019
- Datenstand
- 2025-10-25
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Ludwig Klüber
Wehrheim
einzelvertretungsberechtigtAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Die Projektierung und Planung von Kabelanlagen für Industrie- und Kraftwerke.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 29.11.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
27.11.2024
- Insolvenzgericht -
810 IN 482/19 K-17-1
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR
Auslagenpauschale: EUR
Zustellungen EUR
Umsatzsteuer: EUR
Summe: EUR
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 59.071,81 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil (Prozentsatz) zu, der regelmäßig 1/4 (25%) beträgt. Mit diesem Bruchteil ist die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters in einem durchschnittlichen Verfahren abgegolten. Zuschläge können demnach nur für eine Tätigkeit zugestanden werden, die über das gewöhnliche Maß hinaus den vorläufigen Insolvenzverwalter in Anspruch genommen haben. Das vorliegende Verfahren rechtfertigt aufgrund Insolvenzgeldvorfinanzierung, Sanierungsbemühen die Erhöhung des Bruchteils (Prozentsatzes) um 30 % auf insgesamt 55 %.
Die sich ergebende Vergütung in Höhe von EUR 9.286,77 ist dem Verfahren sowohl angemessen als auch ausreichend.
Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt, 27.11.24
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 22.10.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
Gesellschaft für Kabelmanagement u. tech. Beratung mbH soll die Schlussverteilung
stattfinden. Nach dem auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Frankfurt am Main,
Insolvenzgericht, niedergelegten Verzeichnis betragen die an der Verteilung teilnehmenden
Forderungen 508.252,02 €. Zur Verteilung steht ein Betrag von 145.969,78 €. Hiervon abzusetzen sind die Gerichtskosten sowie die Vergütung des Insolvenzverwalters Dr.
Stephan Schlegel.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 30. August 2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 10.06.2024
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 22.07.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 05.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 29.05.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 30.07.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.11.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 29.07.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 22.11.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 26.07.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 20.10.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner Straße 44-48, 60528
Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), wird
die Prüfung der bis zum 30.11.2020 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177
I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum
14.12.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung
bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur
Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein
Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.10.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45551 HRB 45551: KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Frankfurt am Main (Lyoner Str. 44-48, 60528 Frankfurt am Main). Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahre…
Forderungsprüfung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 18.06.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner
Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer),
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760
Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis zum 11.07.2019 bei dem
Insolvenzverwalter schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 22.08.2019, 10:00 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 17.06.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner
Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551),
vertreten durch:
Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer),
eröffnet worden.
Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760
Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)bis bei dem Insolvenzverwalter
schriftlich (§ 174 InsO) anzumelden.
b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Wer
Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden, (§ 28 Abs. 2 InsO).
Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin sind an den Insolvenzverwalter zu
leisten, (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht findet am Donnerstag, 22.08.2019, 10:00 Uhr, Saal 1,
Gebäude F, Klingerstraße 20, 60313 Frankfurt am Main eine Gläubigerversammlung
mit folgendem Inhalt statt:
· Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)
· Wahl eines Gläubigerausschusses
· Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen (§ 160 InsO)
· Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens
· Entscheidung über die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§
271 InsO), der Mitwirkung des Gläubigerausschusses (§ 276 InsO), der Mitwirkung
der Überwachungsorgane (§ 276a InsO) sowie die Anordnung der
Zustimmungsbedürftigkeit (§ 277 InsO)
· gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66
(Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der
Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO
bezeichneten Angelegenheiten
· zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung
im Rahmen des § 160 InsO als erteilt.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 07.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45551 HRB 45551: KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Frankfurt am Main (Lyoner Str. 44-48, 60528 Frankfurt am Main). Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 48…
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 482/19 K-17-1 · KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 482/19 K-17-1
- Wirksam am
- 09.05.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45551
KAB-tec, Gesellschaft für Kabelmanagement und technische Beratung mbH, Lyoner
Straße 44-48, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 45551), vertr.
d.: Ludwig Klüber, Hohemarkstraße 202, 61440 Oberursel, (Geschäftsführer), ist
am 09.05.2019 um 14:35 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der
Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Stephan Schlegel, Hauptstraße 83, 65760
Eschborn, Tel.: 06196/779060, Fax: 06196/7790620, E-Mail:
eschborn@brrs-rechtsanwaelte.de, Internet: www.brrs-rechtsanwaelte.de bestellt
worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.