HRB 205532

KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Quakenbrück

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Quakenbrück
Datenstand
2024-03-21
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-03-21

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-21 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

12 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 15/19 · KA Artland Umzüge UG · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 15/19
Wirksam am
26.08.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 205532
9 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KA Artland Umzüge UG, Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205532), vertr. d.: Karsten Appelhans, Ligusterstr. 13, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.10.2022 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 25.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 15/19 · KA Artland Umzüge UG · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 15/19
Wirksam am
14.01.2021
Registerbezug
Osnabrück, HRB 205532
9 IN 15/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KA Artland Umzüge
UG, Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205532), vertr. d.:
Karsten Appelhans, Ligusterstr. 13, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), wurde
beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird
angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.03.2021
bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist
angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine
Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der
Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 13.01.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205532 HRB 205532: KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 15/19) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellsc…
HRB 205532: KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück. Durch Beschluss des Amtsgerichts Bersenbrück (9 IN 15/19) vom 01.04.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 9 IN 15/19 · KA Artland Umzüge UG · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 15/19
Wirksam am
05.04.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 205532
9 IN 15/19: Über das Vermögen der KA Artland Umzüge UG, Finkenweg 3, 49610
Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205532), vertr. d.: Karsten Appelhans,
Ligusterstr. 13, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführer), ist am 01.04.2019 um
09:31 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3 - 4,
49074 Osnabrück, Tel.: 0541/1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail:
akuleba@schoofspartner.de, Internet: www.sbs-rechtsanwaelte.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 28.05.2019 anzumelden;

b) der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die
Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 28.06.2019.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

Ø Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

Ø Anträge über:

· die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.05.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (28.06.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen
Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 04.04.2019

Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden
Sie in unserer Datenschutzerklärung unter:

http://www.amtsgericht-bersenbrueck.niedersachsen.de/gericht/
behoerdliche_datenschutzbeauftragte/
behoerdliche-datenschutzbeauftragte-132653.html

Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 15/19 · KA Artland Umzüge UG · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 15/19
Wirksam am
26.03.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 205532
9 IN 15/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KA
Artland-Umzüge UG, Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205532),
vertr. d.: Karsten Appelhans, Ligusterstr. 13, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführer), ist der vorläufigen Insolvenzverwalterin zusätzlich zu der
am 12.02.2019 um 09.16 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Ermächtigung
zur Vornahme folgender einzelner Geschäfte mit Wirkung für die Insolvenzmasse
erteilt worden:

· Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, im Rahmen der
Betriebsfortführung in der vorläufigen Insolvenzverwaltung Verbindlichkeiten ab
dem Zeitpunkt der Beschlussfassung am 26.03.2019, 12.00 Uhr gegenüber den
betriebsnotwendigen Geschäftspartnern und Lieferanten gemäß Anlage aus der
späteren Masse bis zu einem Höchstbetrag von 9.000,00 € zu befriedigen.

Der vollständige Beschluss nebst Anlage kann auf der Geschäftsstelle eingesehen
werden.

Amtsgericht Bersenbrück, 26.03.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 9 IN 15/19 · KA Artland Umzüge UG · Insolvenzgericht Bersenbrück
Insolvenzgericht
Bersenbrück
Aktenzeichen
9 IN 15/19
Wirksam am
12.02.2019
Registerbezug
Osnabrück, HRB 205532
9 IN 15/19: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der KA
Artland-Umzüge UG, Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 205532),
vertr. d.: Karsten Appelhans, Ligusterstr. 13, 49610 Quakenbrück,
(Geschäftsführer),

ist am 12.02.2019 um 09.16 Uhr angeordnet worden:

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des Vermögens
der Antragstellerin angeordnet.

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:

Rechtsanwältin Anna Kuleba, Kollegienwall 3 - 4, 49074 Osnabrück, Tel.: 0541/
1817-0, Fax: 0541/1817-210, E-Mail: akuleba@schoofspartner.de, Internet:
www.sbs-rechtsanwaelte.de.

Gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 InsO wird angeordnet, dass Verfügungen der
Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden einstweilen eingestellt -
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder
entgegenzunehmen und auf ein einzurichtendes Verfahrenskonto einzuzahlen. Den
Schuldnern der Antragstellerin wird untersagt, an diese zu zahlen.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen
gemäß §§ 23 Abs. 1 S. 2, 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, 8 Abs. 3 InsO beauftragt.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin soll

a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten

b) ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung
über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Abstimmung mit der
Antragstellerin fortführen; sie soll dem Insolvenzgericht anzeigen, wenn eine
Einstellung des Geschäftsbetriebs erforderlich erscheint oder die
Antragstellerin diesen einstellt.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume der
Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat der vorläufigen
Insolvenzverwalterin Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zusätzlich beauftragt, als
Sachverständige zu prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und ob das Vermögen
zur Deckung der Kosten des Insolvenzverfahrens ausreicht (§ 22 Abs. 1 S. 2
Nr. 3, Abs. 2 InsO); außerdem ist zu prüfen, welche Aussichten für eine
Fortführung des von der Antragstellerin betriebenen Unternehmens bestehen.
Ferner soll die Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum
die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen
insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden.

Die Verfügungsbefugnis über bestehende Arbeitsverhältnisse obliegen weiterhin
der Antragstellerin; die Begründung, Änderung und Beendigung bestehender
Arbeitsverhältnisse bedürfen der Zustimmung der vorläufigen
Insolvenzverwalterin.

Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag der
Antragstellerin.

Die Anordnung ist notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine für
die Gläubiger nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin
zu verhindern oder nachteilige Handlungen aufzuklären und um eine Fortführung
und Erhalt des Betriebs der Antragstellerin zu ermöglichen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bersenbrück,
Stiftshof 8, 49593 Bersenbrück einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 205532 HRB 205532: KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3. und m…
HRB 205532: KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 15.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3. und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 5.500,00 EUR auf 18.500,00 EUR beschlossen. 18.500,00 EUR.
Veränderungen
HRB 205532 HRB 205532: KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück.
HRB 205532: KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Finkenweg 3, 49610 Quakenbrück.
Veränderungen
HRB 205532 HRB 205532:KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück.Die Gesellschafterversammlungen vom 19.11.2014 und 13.04.2015 haben die Änderung des Gesellschaftsvertra…
HRB 205532:KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück.Die Gesellschafterversammlungen vom 19.11.2014 und 13.04.2015 haben die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 4.000,00 EUR auf 13.000,00 EUR beschlossen. Ferner wurde Ziffer 4 und damit die Vertretungsregelung geändert. 13.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Holterhus, Jürgen, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Appelhans, Karsten, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 205532 HRB 205532:KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück.Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und…
HRB 205532:KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück.Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziffer 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 6.500,00 EUR auf 9.000,00 EUR beschlossen.
Veränderungen
HRB 205532 KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Appelhans, Karsten, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Holterhus,…
KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Nicht mehr Geschäftsführer: Appelhans, Karsten, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Holterhus, Jürgen, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 205532 KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziifer 3 (Stammkapit…
KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § Ziifer 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.500,00 EUR auf 2.500,00 EUR beschlossen. 2.500,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 205532 KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2011. Geschäftsanschrift: Artlandstraße 55, …
KA Artland Umzüge UG (haftungsbeschränkt), Quakenbrück, Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.06.2011. Geschäftsanschrift: Artlandstraße 55, 49610 Quakenbrück. Gegenstand: Umzüge für Privat und Gewerbe, Haushaltsauflösungen, Entrümpelungen, Möbellagerung, Lager- und Logistikdienstleistungen, Transporteorgansationen oder -ausführungen im Zusammenhang mit den genannten Tätigkeiten. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Appelhans, Karsten, Quakenbrück, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.