HRB 71757

K-Systems AG

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hilden

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Registerdaten

Sitz
Hilden
Datenstand
2024-03-07
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-07

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 13/17 · K-Systems AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 13/17
Wirksam am
20.11.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71757
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 13/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71757 eingetragenen K-Systems AG, Hofstr. 64, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Peter Ulrich, Abteiweg 2, 41468 Neuss

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO an das Amtsgericht Düsseldorf statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie steht, soweit beschwert, dem Verwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

502 IN 13/17
Amtsgericht Düsseldorf, 19.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 13/17 · K-Systems AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 13/17
Wirksam am
19.09.2025
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71757
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 13/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71757 eingetragenen K-Systems AG, Hofstr. 64, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Peter Ulrich, Abteiweg 2, 41468 Neuss

wird die Durchführung der abschließenden Gläubigerversammlung und Anhörung im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum 30.10.2025 im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:

-Erörterung der Schlussrechnungslegung des Verwalters
- Anhörung zum Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters
- Anhörung zur Einstellung wegen Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO)Schlussrechnung und Vergütungsantrag des Verwalters sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1 niedergelegt.
502 IN 13/17
Amtsgericht Düsseldorf, 18.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 13/17 · K-Systems AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 13/17
Wirksam am
06.02.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71757
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 13/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71757 eingetragenen K-Systems AG, Hofstr. 64, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Peter Ulrich, Abteiweg 2, 41468 Neuss

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 8. März 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

502 IN 13/17
Amtsgericht Düsseldorf, 02.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 13/17 · K-Systems AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 13/17
Wirksam am
13.07.2022
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71757
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 13/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71757
eingetragenen K-Systems AG, Hofstr. 64, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Herrn Peter Ulrich, Abteiweg 2, 41468 Neuss

wird Termin für eine Gläubigerversammlung

bestimmt auf

Montag, 25.07.2022, 12:45 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, 2.
Etage, Sitzungssaal 2.218.

Die Gläubigerversammlung wird einberufung zur Abstimmung über die Zustimmung
einer vergleichsweisen Regelung betreffend Haftungsansprüche gegen den
Aufsichtsrat der Schuldnerin. Hintergrund und Einzelheiten des beabsichtigten
Vergleichsschlusses werden im Termin erläutert.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil
(Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen gem. § 160 Abs.1 Satz 3 InsO als erteilt.

502 IN 13/17
Amtsgericht Düsseldorf, 13.07.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 13/17 · K-Systems AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 13/17
Wirksam am
09.06.2020
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71757
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 13/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71757
eingetragenen K-Systems AG, Hofstr. 64, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Herrn Peter Ulrich, Drususallee 71, 41460 Neuss

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige
Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

502 IN 13/17
Amtsgericht Düsseldorf, 08.06.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 13/17 · K-Systems AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 13/17
Wirksam am
15.08.2017
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71757
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 13/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71757
eingetragenen K-Systems AG, Hofstr. 64, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Herrn Peter Ulrich, Drususallee 71, 41460 Neuss

ist am 11. August 2017 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters
eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

502 IN 13/17
Amtsgericht Düsseldorf, 11.08.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 71757 HRB 71757: K-Systems AG, Hilden, Hofstraße 64, 40723 Hilden. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen kraft Gesetzes aufgelöst.
HRB 71757: K-Systems AG, Hilden, Hofstraße 64, 40723 Hilden. Die Gesellschaft ist infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen kraft Gesetzes aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 13/17 · K-Systems AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 13/17
Wirksam am
15.05.2017
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71757
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 13/17

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71757
eingetragenen K-Systems AG, Hofstr. 64, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Herrn Peter Ulrich, Drususallee 71, 41460 Neuss

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 12.05.2017, um 15:30
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Martin Lambrecht,
Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 23.06.2017 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen
im Verfahren durch Aufgabe zur Post durchzuführen.

Es wird bis auf weiteres die Durchführung des schriftlichen Verfahrens
angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO), da für ein Regelinsolvenzverfahren die
Vermögensverhältnisse hinreichend überschaubar sowie Anzahl der Gläubiger und
die Gesamthöhe der Forderungen gering sind und Umstände, die die Anberaumung
einer Gläubigerversammlung zum jetzigen Zeitpunkt nahelegen, nicht ersichtlich
sind.

Stichtag, welcher dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der
14.07.2017.

Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein
Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist
anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Gläubiger erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum Stichtag.

Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung
ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179
Abs. 3 Satz 3 InsO).

Rechtsnmittelbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner / der Schuldnerin das Rechtsmittel
der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde
ist bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf
schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle
einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

502 IN 13/17

Amtsgericht Düsseldorf, 12.05.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 13/17 · K-Systems AG · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 13/17
Wirksam am
01.02.2017
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 71757
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 13/17

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 71757
eingetragenen K-Systems AG, Hofstr. 64, 40723 Hilden, gesetzlich vertreten
durch den Vorstand Herrn Peter Ulrich, Drususallee 71, 41460 Neuss

ist am 01.02.2017, um 12:20 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Lambrecht,
Heinrich-Heine-Allee 53, 40213 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

502 IN 13/17
Amtsgericht Düsseldorf, 01.02.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 71757 HRB 71757:K-Systems AG, Hilden, Hofstraße 64, 40723 Hilden.Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.11.2013. Geschäftsanschrift: Hofstraße 64, 40723 Hilden. Gegenstand: Die Produktion von Kunststoffartikel für die…
HRB 71757:K-Systems AG, Hilden, Hofstraße 64, 40723 Hilden.Aktiengesellschaft. Satzung vom 29.11.2013. Geschäftsanschrift: Hofstraße 64, 40723 Hilden. Gegenstand: Die Produktion von Kunststoffartikel für die Bereiche Automotive (Interieur und Exterieur), Hausgeräteindustrie, Medizintechnik sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen für die Kunststoffindustrie. Weiterhin wird das Unternehmen Handel mit Industrieprodukten für die vorgenannten Bereiche betreiben. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, vertritt sie die Gesellschaft allein. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch zwei gemeinsam oder durch eines zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern die Ermächtigung erteilen, die Gesellschaft stets allein und oder bei der Vornahme von Rechtsgeschäften zugleich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 2. Alt. BGB. Vorstand: Ulrich, Peter, Wuppertal, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 13.01.2019 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um 12.550, Euro, zu erhöhen. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.