HRB 60354
K & S sanieren und wohnen GmbH
aktuell 8 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Erwin-Brünisholz-Weg 4 b, 67071 Ludwigshafen/RheinGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Ludwigshafen/Rhein
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 24.05.2023
- Datenstand
- 2026-04-11
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Jutta Stephan
Ludwigshafen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- K & S sanieren und wohnen GmbH Limburgerhof
Gegenstand des Unternehmens
Die Vermittlung von Sanierungs- und Renovierungsarbeiten; handwerklichen Tätigkeiten werden nicht durch die Gesellschaft sondern durch autorisierte Fachbetriebe ausgeführt. Gegenstand des Unternehmens sind weiterhin folgende Tätigkeiten nach § 34 c Abs. 1 der Gewerbeordnung 1. Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Aschluss solcher Verträge nachweisen. 2. Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigte zu verwenden. 3. Bauvorhaben im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten und durchzuführen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 3 e IN 409/22 Lu · K & S sanieren und wohnen GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 e IN 409/22 Lu
- Wirksam am
- 11.06.2026
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 60354
vertreten durch:
Jutta Stephan, Erwin-Brünisholz-Weg 4b, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführerin), , ist am 03.06.2026 gemäß § 200 Insolvenzordnung aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Amtsgericht Ludwigshafen/Rhein, 03.06.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Verteilungsverzeichnis 3 e IN 409/22 Lu · K & S sanieren und wohnen GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 e IN 409/22 Lu
- Wirksam am
- 29.08.2025
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 60354
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & S sanieren und wohnen GmbH, Erwin-Brünisholz-Weg 4b, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 60354),
vertreten durch:
Jutta Stephan, Erwin-Brünisholz-Weg 4b, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführerin), soll mit Genehmigung des Insolvenzgerichts die Schlussverteilung vorgenommen werden. Die zur Verteilung kommende Masse beträgt 1.261,32 €; zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 552.296,77 €. Das Verteilungsverzeichnis ist zur Einsichtnahme auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Ludwigshafen am Rhein niedergelegt. Auf die Bestimmungen der §§ 188-194 InsO wird hingewiesen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 e IN 409/22 Lu · K & S sanieren und wohnen GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 e IN 409/22 Lu
- Wirksam am
- 22.05.2025
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 60354
12.05.2025
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K & S sanieren und wohnen GmbH, Erwin-Brünisholz-Weg 4b, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 60354),
vertreten durch:
Jutta Stephan, Erwin-Brünisholz-Weg 4b, 67071 Ludwigshafen am Rhein, (Geschäftsführerin),
Insolvenzverwalterin: Rechtsanwältin Sandra Wirtz, O 4 13-16, 68161 Mannheim, Tel.: 0621/120780, Fax: 0621/153800
wird zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen das schriftliche Verfahren gem. § 177 Abs. 1 S. 2 InsO angeordnet. Die Forderungen werden am 30.06.2025 unter Berücksichtigung der bis dahin bei Gericht eingegangenen Erklärungen geprüft.
Die Tabelle nebst Anmeldungen liegt ab dem 18.06.2025 bei der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 3 e IN 409/22 Lu · K & S sanieren und wohnen GmbH · Insolvenzgericht Ludwigshafen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Ludwigshafen am Rhein
- Aktenzeichen
- 3 e IN 409/22 Lu
- Wirksam am
- 22.05.2023
- Registerbezug
- Ludwigshafen am Rhein, HRB 60354
Amtsgericht
Ludwigshafen am Rhein
Insolvenzgericht
Beschluss
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
K & S sanieren und wohnen GmbH, Erwin-Brünisholz-Weg 4b, 67071 Ludwigshafen am Rhein (AG Ludwigshafen am Rhein, HRB 60354), vertreten durch die Geschäftsführerin Jutta Stephan, ebenda
-Schuldnerin und Antragstellerin-
an dem weiter beteiligt ist
Rechtsanwältin Sandra Wirtz, O 4, 13-16, 68161 Mannheim
- Sachverständige -
hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein durch Richter am Amtsgericht x beschlossen:
1. Der Antrag der Antragstellerin vom 30.12.2022, bei Gericht eingegangen am 30.12.2022, auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Verfahrensart des Regelinsolvenzverfahrens über Vermögen wird zugelassen.
2. Über das Vermögen der Antragstellerin wird mit Wirkung ab
Montag, 15. Mai 2023, 15:30 Uhr
das Insolvenzverfahren wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
3. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt:
Rechtsanwältin Sandra Wirtz, O 4 13-16, 68161 Mannheim
4. Gemäß § 80 InsO geht das Recht der Antragstellerin, das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwalten und über es zu verfügen, auf die Insolvenzverwalterin über. Wer Verpflichtungen gegen die Antragstellerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an die Antragstellerin, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin zu leisten.
5. Die Gläubiger der Antragstellerin werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten der Antragstellerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Dies ist ein Hauptinsolvenzverfahren gemäß Art. 3 Abs. 1 EUInsVO, Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 20.05.2015 (ABIEG L 141/19).
7. Gemäß § 5 Abs. 2 InsO wird das schriftliche Verfahren durchgeführt. Die Forderungen werden am 04.08.2023 geprüft. Anträge zur eventuellen Wahl eines anderen Insolvenzverwalterin sowie über die in den §§ 35 Abs. 2, 66, 68, 100, 149, 160, 162, 207 InsO bezeichneten Angelegenheiten und Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen schriftlich bis zu diesem Termin bei Gericht eingegangen sein. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis spätestens 13.06.2023 bei der Insolvenzverwalterin in zweifacher Ausfertigung anzumelden. Die angemeldeten Forderungen liegen ab dem 07.07.2023 und der Bericht der Insolvenzverwalterin ab dem 3. Tag vor dem Termin auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderung im Prüfungstermin festgestellt wird, erhalten hierüber keine Benachrichtigung.
Im weiteren Verfahren erfolgen Bekanntmachungen nur noch unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und können dort kostenfrei abgerufen werden (§ 9 Abs. 3 InsO).
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung in alter Fassung für Insolvenzanträge, die bis 31.6.2014 gestellt wurden, gilt das Vorstehende mit der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung zu laufen beginnt. Für Insolvenzanträge, die ab dem 1.7.2014 gestellt wurden, ist § 287a der Insolvenzordnung neuer Fassung anwendbar; hier gilt das Gleiche.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden.
Des Weiteren wird auf die Erklärungspflicht zur evtl. Selbständigkeit der Schuldnerin gem. § 35 InsO hingewiesen.
Gründe:
Der Antrag wird zugelassen.
Das Verfahren ist zu eröffnen. Nach den Ermittlungen des Gerichts ist die Schuldnerin insolvenzreif. Das Gericht stützt sich insoweit maßgeblich auf das überzeugende und nachvollziehbare schriftliche Sachverständigengutachten vom 14.04.2023 und die Antragsunterlagen der Schuldnerin.
Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig. Sie ist nicht mehr in der Lage, innerhalb einer Frist von drei Wochen ihre fälligen Verbindlichkeiten von mindestens 408.341,03 € auf höchstens zehn Prozent zurückzuführen, da keine kurzfristig liquidierbaren Aktiva vorhanden sind; weitere Kreditierungsmöglichkeiten sind nicht ersichtlich.
Die Schuldnerin ist auch überschuldet. Das Gericht hat eine bilanzielle Überschuldung von mehr als 400 T€ ermittelt. Eine positive Fortführungsprognose kann nicht gestellt werden.
Die voraussichtlichen Verfahrenskosten in Höhe von nicht mehr als 3.356,87 € können mit einer prognostizierten Insolvenzmasse in Höhe von 7.450,32 € abgedeckt werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht - Insolvenzgericht - Ludwigshafen am Rhein,
Wittelsbachstraße 10
67061 Ludwigshafen am Rhein
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
- auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
- an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen.
Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Zu Nr. 1-6
x, Richter am Amtsgericht
Zu Nr. 7
x
Rechtspflegerin
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 60354 HRB 60354: K & S sanieren und wohnen GmbH, Ludwigshafen/Rhein, Erwin-Brünisholz-Weg 4 b, 67071 Ludwigshafen/Rhein. Die Gesellschafterversammlung vom 07.03.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in…
HRB 60354 K & S sanieren und wohnen GmbH, Limburgerhof, Mainstraße 12, 67117 Limburgerhof. Die Gesellschafterversammlung vom 25.01.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr …
HRB 60354 K & S sanieren und wohnen GmbH, Ludwigshafen/Rhein (Mainstraße 12, 67117 Limburgerhof). Die Gesellschafterversammlung vom 28.08.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die…
HRB 60354 K & S sanieren und wohnen GmbH, Ludwigshafen/Rhein (Ludwigstr. 73, 67059 Ludwigshafen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.01.2006 mit Änderung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des U…
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