HRB 23265
K. O. K. Technologies GmbH
aktuell 16 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-DietersheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bingen-Dietersheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.04.2019
- Datenstand
- 2025-10-01
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
- Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Handelsregister
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Abrufstand 2025-10-01 Registerinformationen ansehenGegenstand des Unternehmens
Gegenstand des Unternehmens ist Konstruktion, industrielle Herstellung und Vertrieb von Maschinen und Apparaten sowie Zubehörteilen jeder Art und die Vornahme aller hiermit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 01.04.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
55411 Bingen, 01.04.2026
Das Amtsgericht - Abt. 4
4 IN 39/18
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 09.03.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
Folgende Tagesordnungspunkte werden angesetzt:
a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters,
b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis,
c) Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse,
d) Prüfung der angemeldeten Forderungen
Anträge zu den Tagesordnungspunkten sind spätestens zu diesem Termin schriftlich beim Insolvenzgericht einzureichen.
Die Schlussrechnung wurde geprüft und gab zu Beanstandungen keinen Anlass.
Die Schlussrechnungslegung und das Schlussverzeichnis werden zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.03.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 24.02.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
EUR
Nettovergütung gemäß InsVV
EUR
Erhöhung für Gläubiger
EUR
um 105 % erhöht zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Auslagen zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Zustellungskosten gemäß § 8 Abs. 3 InsO zuzüglich
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
EUR
Gesamtbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.
G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 01.10.2025 beantragte der Insolvenzverwalter die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen.
I.
Die Vergütung ist gemäß § 1 Abs. 1 InsVV nach dem Wert der Insolvenzmasse zu berechnen, auf die sich die Schlussrechnung bezieht.
Diese beträgt EUR.
Hinzuzurechnen ist die Vorsteuer, die aus der Vergütungsfestsetzung zur Masse erstattet wird, und zwar in der Höhe, die sich aus der ohne Vorsteuererstattung berechneten Vergütung ergibt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2015, Az. IX ZB 9/13). Diese beträgt gemäß der nachvollziehbaren Berechnung des Insolvenzverwalters EUR. Somit ergibt sich eine Berechnungsgrundlage in Höhe von EUR.
II.
Ausgehend von dieser Berechnungsmasse ergibt sich gemäß § 2 Abs. 1 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von EUR.
Der Insolvenzverwalter hat mit Absonderungsrechten belastete Gegenstände in Höhe von EUR verwertet, wodurch Feststellungskosten in Höhe 2.820,80 EUR vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung der Werte ergibt sich eine Regelvergütung in Höhe von EUR. Die Differenz zur Regelvergütung ohne Absonderungsrechte beträgt EUR. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 1 InsVV ist die Regelvergütung um EUR zu erhöhen. Gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 S. 2 InsVV darf der Mehrbetrag 50 % des Betrages nicht übersteigen, der für die Kosten der Feststellung in die Masse geflossen ist. Als Mehrbetrag sind daher 1.410,40 EUR anzusetzen.
Die einfache Regelvergütung beträgt somit EUR.
III.
1. Diese Regelvergütung kann nach den ganz besonderen Umständen des Einzelfalls mit Zu- oder Abschlägen festgesetzt werden.
Maßgeblich für den gewährten Zuschlag von insgesamt 105 % waren hier in der Gesamtschau des vorliegenden Einzelfalls insbesondere:
Die problematische, schwierige und komplexe Abwicklung des Unternehmenskaufvertrages nach streitigen Verhandlungen (60 %),
die Ermittlung, Durchsetzung der Geschäftsführerhaftung nebst Vorbereitung des Prozesses (30 %),
der erhöhte Arbeitsaufwand durch die hohe Gläubigerzahl (20 %).
Als Abschlagsfaktoren waren zu berücksichtigen:
Die Arbeitserleichterung des Insolvenzverwalters
durch seine gesondert vergütete Tätigkeit als vorläufiger Verwalter (- 5 %).
IV.
Die geltend gemachten Zustellungskosten für die gemäß § 8 Abs. 3 InsO übertragenen Zustellungen sind in Höhe von EUR nebst Umsatzsteuer in Höhe von 19 % festzusetzen. Für die 203 erfolgten Zustellungen sind je Zustellung 3.50 EUR zu erstatten.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein 23.2.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 04.02.2026
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).
Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters und des Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 19.02.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.
Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 03.02.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 10.01.2024
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 14.02.2024 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 09.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 20.12.2023
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
Das mündliche Verfahren wird für die Durchführung der besonderen Gläubigerversammlung angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Dienstag, 09.01.2024, 09:30 Uhr, Saal 101, Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
" besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
- Zustimmung zum Vergleich zwischen dem Insolvenzverwalter und dem Geschäftsführer der Insolvenzschuldnerin vor dem Landgericht Osnabrück - 10 O 1355/23 - vom 12.12.2023 über einen Betrag von höchstens 75.000,00 € und mindestens 55.000,00 €.
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bingen am Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 19.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 04.11.2019
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
In dem Insolvenzverfahren K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich
Rudolf Wotschke, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), wird für
die Prüfung der bis zum 08.01.2020 nachträglich angemeldeten, nicht
nachrangigen Insolvenzforderungen das schriftliche Verfahren angeordnet. Der
Insolvenzverwalter/Treuhänder, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können
bis zum 08.01.2020 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden
Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die
Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf
der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus. Wird innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine
angemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben, gilt diese als festgestellt.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 04.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23265 HRB 23265: K. O. K. Technologies GmbH, Bingen-Dietersheim, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-Dietersheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Wotschke, Michael, Melle, *XX.XX.XXXX.
HRB 23265 HRB 23265: K. O. K. Technologies GmbH, Bingen-Dietersheim, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-Dietersheim. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Forderungsprüfung 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 02.11.2018
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im
Tiergarten 26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265),
ist am 01.11.2018 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32,
55118 Mainz, Tel.: 06131/619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail:
r.schiebe@schiebe.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.12.2018 anzumelden;
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Vor dem Insolvenzgericht wird am Dienstag, 22.01.2019, 12:00 Uhr, Saal 101,
Gerichtsgebäude, Mainzer Straße 52, 55411 Bingen am Rhein eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.
Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
sowie gegebenenfalls über:
· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,
· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Hinweise:
Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.
Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.
Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:
Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.
Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Rechtsmittelbelehrung
Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen
und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bingen am
Rhein, Mainzer Str. 52, 55411 Bingen einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 02.11.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 4 IN 39/18 · K.O.K. Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke · Insolvenzgericht Bingen am Rhein
- Insolvenzgericht
- Bingen am Rhein
- Aktenzeichen
- 4 IN 39/18
- Wirksam am
- 31.07.2018
- Registerbezug
- Mainz, HRB 23265
Technologies GmbH vertr.d.d. GF Michael Erich Rudolf Wotschke, Im Tiergarten
26, 55411 Bingen (AG Mainz, HRB 23265), ist am 31.07.2018 um 13:00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens des Schuldners angeordnet worden.
Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Robert Schiebe, Hindenburgstraße 32, 55118 Mainz, Tel.: 06131/
619230, Fax: 06131/6192311, E-Mail: r.schiebe@schiebe.de bestellt worden.
Amtsgericht Bingen am Rhein, 31.07.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 23265 HRB 23265: K. O. K. Technologies GmbH, Bingen-Dietersheim, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-Dietersheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Reznicek, Andreas Leonhard, München, *XX.XX.XXXX.
HRB 23265 HRB 23265: K. O. K. Technologies GmbH, Bingen-Dietersheim, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-Dietersheim. Bestellt als Geschäftsführer: Wotschke, Michael Erich Rudolf, Melle, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberec…
HRB 23265 HRB 23265: K. O. K. Technologies GmbH, Bingen-Dietersheim, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-Dietersheim. Bestellt als Geschäftsführer: Reznicek, Andreas Leonhard, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberecht…
HRB 23265 HRB 23265: K. O. K. Technologies GmbH, Bingen-Dietersheim, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-Dietersheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Kohler, Thomas Philipp, Mainz, *XX.XX.XXXX.
HRB 23265 HRB 23265:K. O. K. Technologies GmbH, Bingen-Dietersheim, Im Tiergarten 26, 55411 Bingen-Dietersheim.Nicht mehr Geschäftsführer: Oswald, Karl-Friedrich, Eich, *XX.XX.XXXX.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.