HRA 7686

K&K Plus Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Amtsgericht Potsdam · Brandenburg

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Werder (Havel)

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Registerdaten

Sitz
Werder (Havel)
Datenstand
2024-04-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 6.60 IN 104/22 · K&K Plus Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG · Insolvenzgericht Potsdam
Insolvenzgericht
Potsdam
Aktenzeichen
6.60 IN 104/22
Wirksam am
07.10.2022
Registerbezug
Potsdam, HRA 7686
6.60 IN 104/22

In dem Insolvenzverfahren betreffend das Vermögen der
K&K Plus Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) & Co.KG,
Otto-Lilienthal-Straße 15, 14542 Werder (Havel), vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin K&K Plus Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt),
diese zur Zeit führungslos

wird heute, am 07. Oktober 2022, um 08.30 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung des Sachverhalts angeordnet (§§ 21, 22 InsO):

Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Kurfürstendamm 67, 10707 Berlin

Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist nicht allgemeiner Vertreter des Schuldners. Sie hat die Aufgabe, durch Überwachung des Schuldners dessen Vermögen zu sichern und zu erhalten.

Den Schuldnern des Schuldners (Drittschuldnern) wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen des Schuldners einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Verrechnungen zu Lasten des schuldnerischen Vermögens werden hiermit untersagt.

Den Gläubigern wird untersagt, die im Besitz des Schuldners befindlichen beweglichen Absonderungsgegenstände ohne vorherige Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin in Besitz zu nehmen und zu verwerten und ihnen abgetretene Forderungen des Schuldners gegen Dritte einzuziehen.

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen des Schuldners einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Der Schuldner hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie ihm auf Verlagen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Er hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind. Bei Mißachtung dieser Pflicht kann das Gericht den Schuldner oder seine organschaftlichen Vertreter zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung laden, zwangsweise vorführen lassen oder in Haft nehmen (§ 22 Abs. 3, §§ 97, 98, 101 InsO).

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, ein Sonderkonto für die spätere Insolvenzmasse einzurichten und zu führen.

Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform des Schuldners maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen. Sie hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist gemäß §§ 21 Abs. 1, 6 Abs. 1 Satz 1 InsO für den Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß §§ 4 InsO, 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen gegeben. Die Notfrist beginnt 2 Tage nach der unter [WWW.INSOLVENZBEKANNTMACHUNGEN.DE] erfolgten öffentlichen Bekanntmachung oder 3 Tage nachdem der Beschluss durch das Insolvenzgericht zur Post gegeben wurde, § 8 Abs. 1 Satz 3 InsO. Der jeweils frühere Zeitpunkt ist maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem hiesigen Gericht, Amtsgericht Potsdam, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Potsdam, den 07. Oktober 2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRA 7686 P HRA 7686 P: K&K Plus Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Werder (Havel), Bernhard-Kellermann-Straße 17, 14542 Werder (Havel) (Unternehmensgegenstand: Gebäudereinigung, Industriereinigung, Gart…
HRA 7686 P: K&K Plus Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Werder (Havel), Bernhard-Kellermann-Straße 17, 14542 Werder (Havel) (Unternehmensgegenstand: Gebäudereinigung, Industriereinigung, Gartenarbeiten, Bauendreinigung, Teppichreinigung, Grundreinigung, Fußbodenreinigung, Hausmeisterservice, Winterdienst, Glasreinigung.). Name der Firma: K&K Plus Gebäudereinigung UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG; Sitz der Firma: Werder (Havel); Geschäftsanschrift: Bernhard-Kellermann-Straße 17, 14542 Werder (Havel); Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat nur einen persönlich haftenden Gesellschafter, dieser vertritt die Gesellschaft allein. Der persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: K&K Plus Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Werder (Havel) (Amtsgericht Potsdam, HRB 34750 P); Prokura:
Jasching, Patrick, *XX.XX.XXXX, Berlin; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

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