HRB 9472

K+K Bürobedarf GmbH

Amtsgericht Essen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Essen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
30.07.2025
Datenstand
2026-01-10
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Sven J. Kohlsmann

Essen

Geschäftsführer(in)

Thorsten Kohlsmann

Mülheim an der Ruhr

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2026-01-10

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2026-01-10 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

19 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2026-01-10 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. W. A. Kohlsmann Bürobedarf GmbH Essen
  2. Kohlsmann Bürobedarf GmbH Essen

Gegenstand des Unternehmens

Der Groß- und Einzelhandel in Bürobedarf jeglicher Art.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 160 IN 56/25 · K+K Bürobedarf GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
160 IN 56/25
Wirksam am
16.07.2026
Registerbezug
Essen, HRB 9472
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 56/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 9472 eingetragenen K+K Bürobedarf GmbH, Schederhofstr. 47-49, 45145 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kohlsmann, Schederhofstr. 47-49, 45145 Essen und Herrn Sven J. Kohlsmann, Schederhofstr. 47,49, 45145 Essen

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO).
Nach §§ 21, 63 InsO hat er Anspruch auf Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen.
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat. Maßgebend für die Wertermittlung ist der Zeitpunkt der Beendigung der vorläufigen Verwaltung oder der Zeitpunkt, ab dem der Gegenstand nicht mehr der vorläufigen Verwaltung unterliegt.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 Prozent der Vergütung des Insolvenzverwalters (§§ 21, 63 Abs. 3 InsO).
Der Regelsatz soll mindestens 1.400,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren ist die Festsetzung einer Erhöhung des Regelsatzes auf 50 % und damit auf den Betrag von xxxxxx gerechtfertigt.
Wegen der näheren Einzelheiten verweist die Vergütungsentscheidung auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 19.06.2026.
Neben der Vergütung sind dem Verwalter auf Antrag die nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle dieser tatsächlich entstandenen Auslagen kann der Insolvenzverwalters nach § 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Vorliegend ist der Pauschbetrag vom Gericht festgesetzt worden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 300,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Zusatz zum Veröffentlichungstext:
Die Veröffentlichung des Vergütungsbeschlusses erfolgt vorliegend gem. § 9 Abs. 1 S. 1 InsO auszugsweise bzw. seinem wesentlichen Inhalt nach, da nach Auffassung des Gerichts eine vollständige Veröffentlichung nicht sachgerecht ist, weil die damit verbundene Publizität schützenswerte Interessen bestimmter Beteiligter verletzen kann. Diese Interessen werden durch die Regelung in § 64 Abs. 2 S. 2 InsO nicht hinreichend geschützt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 eingesehen werden.

160 IN 56/25
Amtsgericht Essen, 15.07.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 160 IN 56/25 · K+K Bürobedarf GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
160 IN 56/25
Wirksam am
24.07.2025
Registerbezug
Essen, HRB 9472
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 56/25

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 9472 eingetragenen K+K Bürobedarf GmbH, Schederhofstr. 47-49, 45145 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kohlsmann, Schederhofstr. 47-49, 45145 Essen und Herrn Sven J. Kohlsmann, Schederhofstr. 47,49, 45145 Essen

Geschäftszweig: Groß - und Einzelhandel in Bürobedarf jeglicher Art

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 23.07.2025, um 13:16 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.04.2025 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Stephan Kunz, Viktoriastr. 57, 44787 Bochum.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 12.09.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 30.09.2025, 10:00 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Erdgeschoss, Sitzungssaal N 019.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters,
- die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
- die Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
- die Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin,
- die Veräußerung des Warenlagers im Ganzen,
- die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,
- die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
- die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
- die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

- das für die Übernahme des Firmenwertes und Good-Wills von der Firma Schröter Bürobedarf+EDV Zubehör GmbH vorgelegte Angebot in Höhe von € 15.000,00 anzunehmen,

- das Angebot der Firma Schröter Bürobedarf+EDV Zubehör GmbH, zur Abgeltung der Provisionsansprüche aus dem Vertrag mit der Schuldnerin vom 05.11.2024, in Höhe von € 35.000,00 anzunehmen,

- die gegenüber den geschäftsführenden Gesellschaftern bestehenden Erstattungs- und Haftungstabestände gerichtlich oder durch bestmöglichen Vergleich für die Insolvenzmasse durchzusetzen.

- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- die Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)
- und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 18.09.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 64 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).
Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

160 IN 56/25
Essen, 23.07.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 160 IN 56/25 · K+K Bürobedarf GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
160 IN 56/25
Wirksam am
10.04.2025
Registerbezug
Essen, HRB 9472
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 56/25

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 9472 eingetragenen K+K Bürobedarf GmbH, Schederhofstr. 47-49, 45145 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thorsten Kohlsmann, Schederhofstr. 47-49, 45145 Essen und Herrn Sven J. Kohlsmann, Schederhofstr. 47,49, 45145 Essen

Geschäftszweig: Groß - und Einzelhandel in Bürobedarf jeglicher Art

ist am 10.04.2025, um 12:43 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Stephan Kunz, Viktoriastr. 57, 44787 Bochum bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

160 IN 56/25
Amtsgericht Essen, 10.04.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 9472 HRB 9472: Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen, Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
HRB 9472: Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen, Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen. Die Gesellschafterversammlung vom 12.01.2018 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
Veränderungen
HRB 9472 HRB 9472: Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen, Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen. Prokura erloschen: Kamlade, Jan, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX.
HRB 9472: Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen, Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen. Prokura erloschen: Kamlade, Jan, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9472 HRB 9472: Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen, Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kamlade, Jan, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX.
HRB 9472: Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen, Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Kamlade, Jan, Tönisvorst, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 9472 HRB 9472:W. A. Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen, Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen.Die Gesellschafterversammlung hat am 07.07.2014 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Zi…
HRB 9472:W. A. Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen, Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen.Die Gesellschafterversammlung hat am 07.07.2014 beschlossen, die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 Ziff. 1 zu ändern. Neue Firma: Kohlsmann Bürobedarf GmbH.
Veränderungen
HRB 9472 W. A. Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen (Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen). Nicht mehr Geschäftsführer: Kohlsmann, Walter Alfons, Kaufmann, Essen;
W. A. Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen (Schederhofstr. 47 - 49, 45145 Essen). Nicht mehr Geschäftsführer: Kohlsmann, Walter Alfons, Kaufmann, Essen;
Veränderungen
HRB 9472 W. A. Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen (Schederhofstr. 43 - 47, 45145 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 25. November 2005 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann 51.129,19 …
W. A. Kohlsmann Bürobedarf GmbH, Essen (Schederhofstr. 43 - 47, 45145 Essen). Die Gesellschafterversammlung hat am 25. November 2005 beschlossen, das Stammkapital auf Euro umzustellen, es von dann 51.129,19 EUR um 48.870,81 EUR auf 100.000,00 EUR zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in §§ 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) und 7 (Gesellschafterbeschlüsse) zu ändern.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.