HRB 28566
K-INVEST GmbH
aktuell 11 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Leipzig
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Registerdaten
- Sitz
- Leipzig
- Datenstand
- 2024-03-07
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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- HK Projekt- und Sanierungs UG (haftungsbeschränkt) Leipzig
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 403 IN 404/19 · K-INVEST GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 404/19
- Wirksam am
- 25.03.2026
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28566
Aktenzeichen: 403 IN 404/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-INVEST GmbH, Engelsdorfer Straße 355, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28566
vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa Krause
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 08.05.2026 den Forderungen beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 403 IN 404/19 · K-INVEST GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 404/19
- Wirksam am
- 16.03.2020
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28566
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-INVEST GmbH, Engelsdorfer
Straße 355, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28566
vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa Krause
- wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin am 16.03.2020
festgesetzt auf Vergütung . EUR, Auslagen . EUR, Umsatzsteuer . EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
403 IN 404/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 16.03.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 403 IN 404/19 · K-INVEST GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 404/19
- Wirksam am
- 01.10.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28566
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-INVEST GmbH, Engelsdorfer
Straße 355, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28566
vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa Krause
- wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin am 08.08.2019
festgesetzt auf Vergütung . EUR, Auslagen . EUR, Umsatzsteuer . EUR.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, das die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als
auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach
Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem
Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen
Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder Erinnerung
gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
403 IN 404/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 01.10.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 404/19 · K-INVEST GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 404/19
- Wirksam am
- 15.08.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28566
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K-INVEST GmbH, Engelsdorfer
Straße 355, 04319 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 28566
vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa Krause
- hat die Insolvenzverwalterin dem Gericht am 08.08.2019 die
Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
403 IN 404/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 15.08.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 28566 HRB 28566: K-INVEST GmbH, Leipzig, Engelsdorfer Straße 355, 04319 Leipzig. Durch Beschluss des Amtsgerichts Leipzig vom 22.05.2019, AZ: 403 IN 404/19, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesells…
Forderungsprüfung 403 IN 404/19 · K-INVEST GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 404/19
- Wirksam am
- 28.05.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28566
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
K-INVEST GmbH
vormals Engelsdorfer Straße 355, 04319 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa Krause,
Auguste-Schmidt-Straße 11, 04103 Leipzig
(Amtsgericht Leipzig HRB 28566)
wird heute, am 22.05.2019, um 16.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da
die Schuldnerin zahlungsunfähig ist.
Zur Insolvenzverwalterin wird bestellt:
Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner, Lampestraße 8, 04107 Leipzig.
Tel. 0341 1248764, Fax 0341 1248765, email
leipzig@berner-insolvenzverwaltung.de
Forderungen sind bei der Insolvenzverwalterin schriftlich zweifach bis zum
08.07.2019
anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert der Insolvenzverwalterin unverzüglich
mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in
Anspruch
nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu
bezeichnen.
Wer diese Mitteilung an die Insolvenzverwalterin schuldhaft unterlässt oder
verzögert,
haftet für den daraus entstanden Schaden.
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht
mehr an die
Schuldnerin, sondern nur an die Insolvenzverwalterin leisten.
Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.
Termin der Gläubigerversammlung zur Beschlussfassung über
- die Beibehaltung der bisherigen Insolvenzverwalterin oder die Wahl einer
neuen
Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
- die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
- den Fortgang des Verfahrens, insbesondere die Betriebsfortführung gemäß
§ 157 InsO, zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und
zur
Verwahrung der Wertgegenstände gemäß § 149 InsO
- die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160
InsO
- die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO
- einen Antrag auf Anordnung oder auf Aufhebung der Anordnung einer
Eigenverwaltung
gemäß §§ 271, 272 InsO
und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf:
Donnerstag, den 08.08.2019, 10.00 Uhr
(Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, Saal 056).
Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu
Rechtshandlungen
der Insolvenzverwalterin, die für das Insolvenzverfahren von besonderer
Bedeutung sind,
gemäß § 160 Abs.1 S.3 InsO als erteilt.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Das Gericht weist auf die Veröffentlichung zur Restschuldbefreiung vom heutigen
Tag hin.
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem vom Gericht
veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem
Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens
sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht.
Vom Gericht veröffentlichte personenbezogene Daten aus dem
Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach der
Rechtskraft der Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.
Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der
Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung
gelöscht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde
bezeichnet) statt, welche binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht
Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen ist.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet
wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post
mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch
Aufgabe zur
Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur
Post als bewirkt.
Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei
Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der
Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische
Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der
Elektronischer-
Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente
nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden
dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_Rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
403 IN 404/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 28.05.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 403 IN 404/19 · K-INVEST GmbH · Insolvenzgericht Leipzig
- Insolvenzgericht
- Leipzig
- Aktenzeichen
- 403 IN 404/19
- Wirksam am
- 18.03.2019
- Registerbezug
- Leipzig, HRB 28566
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
K-INVEST GmbH
Engelsdorfer Straße 355, 04319 Leipzig
vertreten durch die Geschäftsführerin Lisa Krause
(Amtsgericht Leipzig HRB 28566)
wird heute, am 15.03.2019 um 12.30 Uhr zur Sicherung der künftigen
Insolvenzmasse
angeordnet:
1. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Susanne Berner,
Lampestraße 8, 04107 Leipzig, bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch
mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam, § 21 Abs. 2 Nr. 2
2. Alt. InsO
(allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
3. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat die Aufgabe das Vermögen der
Schuldnerin zu
sichern und zu erhalten. Sie ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu
nehmen und deren Forderungen, auch Bankguthaben, auf ein von ihr
einzurichtendes Anderkonto
einzuziehen.
4. Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin
leisten, es sei denn
diese stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
5. Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist berechtigt, die zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und
Kreditinstitute, einzuziehen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als
Beschwerde
bezeichnet) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Leipzig,
Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet
wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post
mittels
einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter
www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch
Aufgabe zur
Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur
Post als bewirkt.
Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei
Tage nach
dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur
Niederschrift der
Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der
Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift
rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die
Erklärung
enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Dase
elektronische
Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der
Elektronischer-
Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Es muss
- mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein
und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente
nicht
mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden
dürfen
oder
- von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege,
die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierüber können über das Internetportal
www.justiz.de/elektronischer_Rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
403 IN 404/19 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 18.03.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 28566 K-INVEST GmbH, Leipzig, August-Bebel-Platz 6, 04319 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Engelsdorfer Straße 355, 04319 Leipzig.
HRB 28566 HK Projekt- und Sanierungs UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, Leipziger Straße 15, 04178 Leipzig. Die Gesellschafterversammlung vom 29.05.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 24.000,00 EUR auf 25.000,00…
HRB 28566 HK Projekt- und Sanierungs UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, Engelsdorfer Straße 355, 04319 Leipzig. Änderung der Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 15, 04178 Leipzig. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kraus…
HRB 28566 HK Projekt- und Sanierungs UG (haftungsbeschränkt), Leipzig, Engelsdorfer Straße 355, 04319 Leipzig. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.05.2012. Geschäftsanschrift: Engelsdorf…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.