HRB 204540

K. Holding Abwicklungsgesellschaft mbH

Amtsgericht Hildesheim · Niedersachsen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Uetze

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Registerdaten

Sitz
Uetze
Datenstand
2024-04-08
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-08

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

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  1. Köttermann Holding GmbH Uetze

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis 35 IN 163/18 · Köttermann Holding GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 163/18
Wirksam am
01.08.2023
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204540
35 IN 163/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Köttermann Holding GmbH vertr. d. d. GF, Industriestr. 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen (AG Hildesheim, HRB 204540), vertr. d.: Albrecht Wiener, Kinzigstr. 26, 63741 Aschaffenburg, (Geschäftsführer), soll die Schlussverteilung erfolgen.
Das Verteilungsverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gifhorn zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.: 0511-3577100, Fax: 0511.35771011, E-Mail: Malte.Koester@willmerkoester.de hat dem Gericht folgendes gem. § 188 InsO angezeigt:

Der verfügbare Massebestand beträgt 141.381,64 EUR abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 3.646.086,80 EUR zu berücksichtigen.

Amtsgericht Gifhorn, 27.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 35 IN 163/18 · Köttermann Holding GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 163/18
Wirksam am
15.04.2020
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204540
35 IN 163/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

Köttermann Holding GmbH vertr. d. d. GF, Industriestr. 2-10, 31311
Uetze-Hänigsen (AG Hildesheim, HRB 204540),

vertreten durch:

Albrecht Wiener, Heinrich-Wöhler-Str. 2b, 30938 Burgwedel, (Geschäftsführer),

wird die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters festgesetzt auf:

€ Nettovergütung nach § 11 InsVV

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Auslagen zuzüglich

€ Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

€ Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159
Hannover, Tel.: 0511-3577100, Fax: 0511.35771011, E-Mail:
Malte.Koester@willmerkoester.de wird gestattet, den festgesetzten Betrag nach
Rechtskraft des Beschlusses der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Die vorläufige Verwaltung wurde mit Beschluss vom 27.11.2018 angeordnet. Nach
§ 11 Abs. 1 InsVV wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters
besonders vergütet. Ihm steht daher eine Vergütung zu. Dabei soll die Vergütung
des vorläufigen Insolvenzverwalters in der Regel einen angemessenen Bruchteil
der Vergütung eines Insolvenzverwalters nicht überschreiten. Zur Bemessung der
Höhe dieser Vergütung sind nach § 11 Abs. 1 Satz 3 InsVV Art, Dauer und Umfang
der Tätigkeit zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe
von _____________ € ausgegangen. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine
Vergütung für einen Verwalter in Höhe von ___________ €. Dem vorläufigen
Verwalter steht nach § 11 InsVV daraus ein Bruchteil zu, der gem. § 63 Abs. 3
S. 2 InsO in der Regel auf 25 % festgesetzt werden soll.

Zuschläge wurden seitens des vorläufigen Insolvenzverwalters in Höhe von
insgesamt 100 % geltend gemacht. Hierbei entfielen 30 % auf die Bewertung/
Kaufpreisfindung Beteiligungen, 50 % auf die Prüfung der
Insolvenzantragspflichten ausländischer Beteiligungsgesellschaften sowie 20 %
auf die Auslandskommunikation.

Der vorläufige Insolvenzverwalter führt hierzu aus, dass sich die
Übernahmegespräche insgesamt als aufwendig gestaltet hätten, nachdem erhebliche
Teile der durch die Erwerbsinteressentin geplanten Umsätze von der Fortsetzung
des Auslandsgeschäftes abgehangen hätten.

Für die Vertriebsgesellschaften sei die Thematik der Insolvenzantragspflicht
nach ausländischem Recht sowie die potenzielle Strafbarkeit ihre Organe wegen
Verletzung der Insolvenzantragspflicht zu prüfen gewesen.

Der Auslandsbezug sei mit insgesamt acht im Ausland ansässigen
Beteiligungsgesellschaften umfangreich gewesen.

Den Ausführungen des vorläufigen Insolvenzverwalters ist hier vorliegend zu
folgen und ein Zuschlag in Höhe von insgesamt 100 % festzusetzen.

Die Auslagen waren in beantragter Höhe gem. § 8 InsVV festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall
ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.

Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.

Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn
einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516
Gifhorn einzulegen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten
in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 14.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 204540 HRB 204540: K. Holding Abwicklungsgesellschaft mbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn (35 IN 163/18) vom 26.02.2019 ist über das Vermögen der Gesells…
HRB 204540: K. Holding Abwicklungsgesellschaft mbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn (35 IN 163/18) vom 26.02.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 35 IN 163/18 · Köttermann Holding GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 163/18
Wirksam am
28.02.2019
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204540
35 IN 163/18: Über das Vermögen der Köttermann Holding GmbH vertr. d. d. GF,
Industriestr. 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen (AG Hildesheim, HRB 204540), vertr.
d.: Albrecht Wiener, Heinrich-Wöhler-Str. 2b, 30938 Burgwedel,
(Geschäftsführer), ist am 26.02.2019 um 07:04 Uhr das Insolvenzverfahren
eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159
Hannover, Tel.: 0511-3577100, Fax: 0511.35771011, E-Mail:
Malte.Koester@willmerkoester.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 29.04.2019 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen.
Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 20.05.2019, 10:00 Uhr, Saal 114,
Amtsgericht Gifhorn, Am Schloßgarten 4, 38518 Gifhorn eine Gläubigerversammlung
zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der
angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus
selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der
Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen,
die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen
soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO
ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen
nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der
Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Gifhorn, 27.02.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 204540 HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Fima) und mit ihr die …
HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.01.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in §1 (Fima) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: K. Holding Abwicklungsgesellschaft mbH.
Veränderungen
HRB 204540 HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Busch, Rainer, Kaltenkirchen, *XX.XX.XXXX.
HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Busch, Rainer, Kaltenkirchen, *XX.XX.XXXX.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 35 IN 163/18 · Köttermann Holding GmbH vertr. d. d. GF · Insolvenzgericht Gifhorn
Insolvenzgericht
Gifhorn
Aktenzeichen
35 IN 163/18
Wirksam am
28.11.2018
Registerbezug
Hildesheim, HRB 204540
35 IN 163/18: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Köttermann
Holding GmbH vertr. d. d. GF, Industriestr. 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen (AG
Hildesheim, HRB 204540), vertr. d.: Albrecht Wiener, Heinrich-Wöhler-Str. 2b,
30938 Burgwedel, (Geschäftsführer), ist am 27.11.2018 um 07.00 Uhr die
vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden.
Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist
Rechtsanwalt Dr. Malte Köster, Luisenstraße 4, 30159 Hannover, Tel.:
0511-3577100, Fax: 0511.35771011, E-Mail: Malte.Koester@willmerkoester.de
bestellt worden.

Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der
Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Gifhorn eingesehen
werden.

Amtsgericht Gifhorn, 27.11.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 204540 HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Bestellt als Geschäftsführer: Wiener, Albrecht, Nienhagen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit…
HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Bestellt als Geschäftsführer: Wiener, Albrecht, Nienhagen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter einer anderen Gesellschaft, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Gesellschaft ist, Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Veränderungen
HRB 204540 HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhun…
HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.07.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 70.000,00 EUR auf 95.000,00 EUR sowie den Wegfall von § 7 (Beirat) und Neunummerierung der nachfolgenden Paragraphen beschlossen.
Veränderungen
HRB 204540 HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Thiele, Tobias Anatol, Uetze, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Busch, Rainer, Kal…
HRB 204540: Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Nicht mehr Geschäftsführer: Thiele, Tobias Anatol, Uetze, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Busch, Rainer, Kaltenkirchen, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 204540 HRB 204540:Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2015. Geschäftsanschrift: Industriestraße 2-10, 313…
HRB 204540:Köttermann Holding GmbH, Uetze, Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.09.2015. Geschäftsanschrift: Industriestraße 2-10, 31311 Uetze-Hänigsen. Gegenstand: Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Labortechnik sowie Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften im In- und Ausland. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Thiele, Tobias Anatol, Uetze, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.