HRB 46585

K. Futterlieb GmbH

Amtsgericht Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Monheim

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Registerdaten

Sitz
Monheim
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
26.03.2018
Datenstand
2025-10-24
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Karsten Futterlieb

Monheim am Rhein

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluß der Gesellschafter kann einem oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsmacht erteilt werden. Geschäftsführer können auch von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-30

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

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Gegenstand des Unternehmens

Sanitär und Heizung, Gas- und Wasserinstallationen .

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 126/17 · K. Futterlieb GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 126/17
Wirksam am
21.03.2024
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 46585
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 126/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46585 eingetragenen K. Futterlieb GmbH, Paul-Lincke-Straße 2, 40789 Monheim am Rhein, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Futterlieb, Klitzingstraße 22, 19395 Plau

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 24. April 2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Gläubiger nicht bestrittener Forderungen werden nicht über die Feststellung ihrer Forderungen benachrichtigt und erhalten auch keinen Tabellenauszug (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO).

502 IN 126/17
Amtsgericht Düsseldorf, 20.03.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 126/17 · K. Futterlieb GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 126/17
Wirksam am
26.08.2022
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 46585
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 126/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46585
eingetragenen K. Futterlieb GmbH, Paul-Lincke-Straße 2, 40789 Monheim am Rhein,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Futterlieb,
Klitzingstraße 22, 19395 Plau

wird Rechtsanwalt Dr. Hammes aus dem Amt des Insolvenzverwalters entlassen

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Mark Steh, Büttger Straße 13,
41460 NeussDieser wird beauftragt, den Beschluss allen Insolvenzgläubigern und
Drittschuldnern zuzustellen. Eine gesonderte Auslagenerstattung für diese
Zustellung findet nicht statt.

502 IN 126/17
Amtsgericht Düsseldorf, 25.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 126/17 · K. Futterlieb GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 126/17
Wirksam am
06.06.2018
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 46585
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 126/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46585
eingetragenen K. Futterlieb GmbH, Paul-Lincke-Straße 2, 40789 Monheim am Rhein,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Futterlieb,
Schubertstr. 4, 40789 Monheim am Rhein

ist am 5. Juni 2018 bei Gericht die Anzeige des Insolvenzverwalters
eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

502 IN 126/17
Amtsgericht Düsseldorf, 05.06.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 502 IN 126/17 · K. Futterlieb GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 126/17
Wirksam am
10.04.2018
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 46585
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 126/17

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46585
eingetragenen K. Futterlieb GmbH, Paul-Lincke-Straße 2, 40789 Monheim am Rhein,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Futterlieb,
Schubertstr. 4, 40789 Monheim am Rhein

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des vorläufigen
Insolvenzverwalters festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Der vollständige
Beschluß kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

502 IN 126/17
Amtsgericht Düsseldorf, 06.04.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 46585 HRB 46585: K. Futterlieb GmbH, Monheim (Paul-Lincke-Str. 2, 40789 Monheim). Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 126/17) vom 16.03.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverf…
HRB 46585: K. Futterlieb GmbH, Monheim (Paul-Lincke-Str. 2, 40789 Monheim). Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 126/17) vom 16.03.2018 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 502 IN 126/17 · K. Futterlieb GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 126/17
Wirksam am
21.03.2018
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 46585
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 126/17

Über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46585
eingetragenen K. Futterlieb GmbH, Paul-Lincke-Str. 2, 40789 Monheim am Rhein,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Futterlieb,

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 16.03.2018, um 09:41
Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dirk Hammes, Werdener Str. 6,
40227 Düsseldorf.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 25.04.2018 unter Beachtung des
§ 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich
mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten
der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht
beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie
die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft
unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28
Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht
mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Eine Gläubigerversammlung wird vorerst nicht einberufen. Das Verfahren wird
schriftlich durchgeführt (§ 5 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§ 29, 156, 176 InsO)
entspricht, ist

der 16.05.2018.

Bis zu diesem Zeitpunkt können die Gläubiger schriftliche Stellungnahmen bei
Gericht einreichen zur Person des Insolvenzverwalters.

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens
ab dem 03.05.2018 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf, Zimmer Nr. 5.329
niedergelegt.

Ein schriftlicher Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung
bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im
Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder
ihrem Rang bestritten wird.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu
bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner)
sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten
Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der
sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist
bei dem Amtsgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf schriftlich
in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichtes erklärt werden.

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht
Düsseldorf eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur
Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch
die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere
Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der
frühere Zeitpunkt.

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses
sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss
eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die
elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss
für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der
verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß §
130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen
Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere
elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere
Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

502 IN 126/17

Amtsgericht Düsseldorf, 16.03.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 502 IN 126/17 · K. Futterlieb GmbH · Insolvenzgericht Düsseldorf
Insolvenzgericht
Düsseldorf
Aktenzeichen
502 IN 126/17
Wirksam am
27.07.2017
Registerbezug
Düsseldorf, HRB 46585
Amtsgericht Düsseldorf, Aktenzeichen: 502 IN 126/17

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 46585
eingetragenen K. Futterlieb GmbH, Paul-Lincke-Str. 2, 40789 Monheim am Rhein,
gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Karsten Futterlieb

ist am 27.07.2017, um 11:10 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Hammes, Werdener Str.
6, 40227 Düsseldorf bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit
Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2.
Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die
Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt,
Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie
eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests
oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt,
soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene
Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

502 IN 126/17
Amtsgericht Düsseldorf, 27.07.2017

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.