HRB 214517

K. C. Express-Transporte GmbH

Amtsgericht Osnabrück · Niedersachsen

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Nordhorn

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Registerdaten

Sitz
Nordhorn
Datenstand
2024-03-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-03-23

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 27/22 · K. C. Express-Transporte GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/22
Wirksam am
20.03.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 214517
7 IN 27/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K. C. Express-Transporte GmbH, (Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Spedition u. Logistik, etc.), Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 214517), vertr. d.: Christian Kieselbach, Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 30.04.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 19.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 27/22 · K. C. Express-Transporte GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/22
Wirksam am
12.03.2026
Registerbezug
Osnabrück, HRB 214517
7 IN 27/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K. C. Express-Transporte GmbH, (Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Spedition u. Logistik, etc.), Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 214517), vertr. d.: Christian Kieselbach, Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 11.03.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Nordhorn, 11.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 27/22 · K. C. Express-Transporte GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/22
Wirksam am
03.01.2025
Registerbezug
Osnabrück, HRB 214517
7 IN 27/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K. C. Express-Transporte GmbH, (Geschäftszweig: Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Spedition u. Logistik, etc.), Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 214517), vertr. d.: Christian Kieselbach, Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters Rechtsanwalt Christopher Tallen festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Nordhorn eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung nach § 12 a InsVV

EUR
um 75 % erhöht bezogen auf die Vergütung als Insolvenzverwalter, LG Siegen, Beschluss v. 19.06.24,
4 T 12/23 zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :
Mit Schriftsatz vom 04.09.2024 beantragte der Insolvenzverwalter (die Eigenverwaltung ist aufgehoben worden) die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen als früherer vorläufiger Sachwalter.
I.
Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse (bei der der jetztige Insolvenzverwalter freiwillig nur die kleine Berechnungsgrundlage berücksichtigt hat) in Höhe von 64.624,76 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von 21.702,44 EUR und gemäß § 12 InsVV eine Vergütung für den Sachwalter in Höhe von 13.021,46. Dem vorläufigen Sachwalter steht nach § 12 a InsVV aus der Sachwaltervergütung ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach 3.255,25 EUR.

II.

Zuschläge sind in Höhe von 75 Prozentpunkten bezogen auf die Vergütung des Insolvenzverwalters zu gewähren, LG Siegen, Beschluss v. 19.06.2024, 4 T 12/23:

Sanierung: 40 %
Betriebsfortführung: 20 %
Mitarbeiter: 15 %

III.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 31.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 7 IN 27/22 · K. C. Express-Transporte GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/22
Wirksam am
11.07.2024
Registerbezug
Osnabrück, HRB 214517
7 IN 27/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K. C. Express-Transporte GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Spedition u. Logistik, etc., Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 214517), vertr. d.: Christian Kieselbach, Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Nordhorn, 08.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 27/22 · K. C. Express-Transporte GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/22
Wirksam am
31.08.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 214517
7 IN 27/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K. C. Express-Transporte GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Spedition u. Logistik, etc., Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 214517), vertr. d.: Christian Kieselbach, Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), ist die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zum Insolvenzverwalter ist der bisherige Sachwalter, Rechtsanwalt Christopher Tallen, Haselünner Straße 39, 49716 Meppen, Tel.: 05931/88737-0, Fax: 05931/88737-27, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de, ernannt worden.

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Nordhorn, 30.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 214517 HRB 214517: K. C. Express-Transporte GmbH, Nordhorn, Gildehauser Weg 120 A, 48529 Nordhorn. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
HRB 214517: K. C. Express-Transporte GmbH, Nordhorn, Gildehauser Weg 120 A, 48529 Nordhorn. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 27/22 · K. C. Express-Transporte GmbH · Insolvenzgericht Nordhorn
Insolvenzgericht
Nordhorn
Aktenzeichen
7 IN 27/22
Wirksam am
04.07.2022
Registerbezug
Osnabrück, HRB 214517
7 IN 27/22: Über das Vermögen der K. C. Express-Transporte GmbH, Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Spedition u. Logistik, etc., Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn (AG Osnabrück, HRB 214517), vertr. d.: Christian Kieselbach, Am Alemanniaplatz 23, 48529 Nordhorn, (Geschäftsführer), ist am 01.07.2022 um 07:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Sachwalter ist: Rechtsanwalt Christopher Tallen, Haselünner Straße 39, 49716 Meppen, Tel.: 05931/88737-0, Fax: 05931/88737-27, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de.

Es wurde Eigenverwaltung der Schuldnerin angeordnet.

Die Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§ 270 Abs. 1 InsO).

Die internationale Zuständigkeit des Amtsgerichts Nordhorn ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848, da die Schuldnerin den Mittelpunkt ihrer hauptsächlichen Interessen in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Sachwalter schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.08.2022 anzumelden;

b) dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 05.09.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

" Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

" Anträge über:

- die Person des Sachwalters (§§ 274 Abs. 1, 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Sachwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Beantragung der Sachwalterzustimmung (§ 277 Abs. 1 S. 1 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 276 S. 1 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Aufhebung der Anordnung der Eigenverwaltung (§ 272 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (15.08.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (05.09.2022), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 276 S. 1 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Nordhorn - Insolvenzabteilung -, Seilerbahn 15, 48529 Nordhorn, Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1272440532986-000215867 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Nordhorn, 01.07.2022

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Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 214517 HRB 214517: K. C. Express-Transporte GmbH, Nordhorn, Gildehauser Weg 120 A, 48529 Nordhorn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2020. Geschäftsanschrift: Gildehauser Weg 120…
HRB 214517: K. C. Express-Transporte GmbH, Nordhorn, Gildehauser Weg 120 A, 48529 Nordhorn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.02.2020. Geschäftsanschrift: Gildehauser Weg 120 A, 48529 Nordhorn. Gegenstand: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Spedition und Logistik, insbesondere die Durchführung von Kurierdiensten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kieselbach, Christian, Nordhorn, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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