HRB 10279

K & B Bau-GmbH

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 12 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Mühlheim am Main
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
05.08.2021
Datenstand
2025-10-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Svetozar Bojanic

Offenbach am Main

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-26

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. K & B Bau-GmbH Offenbach am Main

Gegenstand des Unternehmens

Hoch- und Tiefbau.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

12
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 414/20 · K & B Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 414/20
Wirksam am
07.03.2025
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10279
8 IN 414/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Bauunternehmung GmbH, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main , HRB 10279), vertr. d.: Svetozar Bojanic, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 23.04.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 26.02.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 414/20 · K & B Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 414/20
Wirksam am
11.11.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10279
Geschäftsnummer: 8 IN 414/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der K & B Bauunternehmung GmbH, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 10279), vertr. d.: Svetozar Bojanic, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:
1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Begründung:

Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters, dessen Tätigkeit besonders vergütet wird, gelten gem. § 10 InsVV die in den §§ 1 - 9 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in §§ 11 - 13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. Die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters soll dabei einen angemessenen Bruchteil der Vergütung des Insolvenzverwalters nicht überschreiten (§ 11 Abs. 1 S.2 InsVV).

Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung der vorläufigen Insolvenzverwaltung.

Der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin beläuft sich zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 608.570,94 EURO.

Die dem vorläufigen Insolvenzverwalter zustehende Vergütung beträgt im Normalfall 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters. Weicht die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters vom sog. Normalfall in einer auffälligen Art und Weise ab, kann eine Erhöhung oder Minderung der Grundvergütung vorgenommen werden. Vorliegend war aufgrund der vom vorläufigen Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten eine Erhöhung um insgesamt 20 % als angemessen festzusetzen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 11.11.2021.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 414/20 · K & B Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 414/20
Wirksam am
13.10.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10279
8 IN 414/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

K & B Bauunternehmung GmbH, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim
(AG Offenbach am Main, HRB 10279),

vertreten durch:
Svetozar Bojanic, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main,
(Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ulrich Dörr,
Wilhelm-Leuschner-Str. 41, 60329 Frankfurt am Main,

wird der Prüfungstermin vertagt.

Die Verfahrensbeteiligten können bis 22.11.2021 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach 12.10.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10279 HRB 10279: K & B Bau-GmbH, Mühlheim am Main, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 10279: K & B Bau-GmbH, Mühlheim am Main, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 414/20 · K & B Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 414/20
Wirksam am
30.07.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10279
Geschäftsnummer: 8 IN 414/20
Am 28.07.2021 um 14:10 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des K & B Bauunternehmung GmbH, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 10279), vertr. d.: Svetozar Bojanic, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer).

Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing c/o Trebing & Bert Rechtsanwälte PartG mbB, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, Internet: office@trebing-bert.de, bestellt worden.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 17.09.2021,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Absatz 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
- die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der
Insolvenzverwalter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der
selbstständigen Tätigkeit zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser
Tätigkeit im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können,
§ 35 Absatz 2 Satz1 InsO).
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:

* wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
* wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
* wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 08.10.2021 beim Insolvenzgericht einzureichen. Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird. Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO).

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO für den Fall, dass kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, folgendes: Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.
Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 S. 3 InsO gilt die Zustimmung für den Fall, dass kein Gläubigerausschuss eingesetzt oder ein bereits eingesetzter Gläubigerausschuss nicht beibehalten wird, als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist bzw. wenn Einwände innerhalb der oben genannten Frist nicht erhoben werden.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Amtsgericht Offenbach am Main, 29.07.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 414/20 · K & B Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 414/20
Wirksam am
29.07.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10279
Amtsgericht Offenbach am Main
28.07.2021
- Insolvenzgericht -
8 IN 414/20

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

K & B Bauunternehmung GmbH, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am Main, HRB 10279),
vertreten durch: Svetozar Bojanic, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main, (Geschäftsführer),

Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Ulrich Dörr, Wilhelm-Leuschner-Str. 41, 60329 Frankfurt am Main,

wird heute um 14:10 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing c/o Trebing & Bert Rechtsanwälte PartG mbB, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, Internet: office@trebing-bert.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Keim
Richter am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 414/20 · K & B Bauunternehmung GmbH · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 414/20
Wirksam am
01.06.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 10279
8 IN 414/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der K & B
Bauunternehmung GmbH, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim (AG Offenbach am
Main , HRB 10279), vertr. d.: Svetozar Bojanic, Lichtenplattenweg 74, 63071
Offenbach am Main, (Geschäftsführer), ist am 31.05.2021 um 17:57 Uhr ein
allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing c/o Trebing & Bert
Rechtsanwälte PartG mbB, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/15051-555, Fax: 069/15051-539, Internet: office@trebing-bert.de
bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung
des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung
(EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung
des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch
von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 31.05.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 10279 HRB 10279: K & B Bau-GmbH, Mühlheim am Main, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Prokura erloschen: Bojanic, Miroslav, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 10279: K & B Bau-GmbH, Mühlheim am Main, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Prokura erloschen: Bojanic, Miroslav, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10279 HRB 10279: K & B Bau-GmbH, Mühlheim am Main, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Einzelprokura: Bojanic, Miroslav, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 10279: K & B Bau-GmbH, Mühlheim am Main, Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main. Einzelprokura: Bojanic, Miroslav, Mühlheim am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10279 HRB 10279:K & B Bau-GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und m…
HRB 10279:K & B Bau-GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main.Die Gesellschafterversammlung vom 04.08.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Mühlheim am Main beschlossen. Neuer Sitz: Mühlheim am Main. Geschäftsanschrift: Lämmerspieler Straße 106, 63165 Mühlheim am Main.
Veränderungen
HRB 10279 K & B Bau-GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Reljic, Milan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
K & B Bau-GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Reljic, Milan, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 10279 K & B Bau-GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main.Geschäftsanschrift: Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main.
K & B Bau-GmbH, Offenbach am Main, Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main.Geschäftsanschrift: Lichtenplattenweg 74, 63071 Offenbach am Main.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.