HRA 62163

Juwelier Geniva oHG

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) · Rheinland-Pfalz

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Neustadt an der Weinstraße

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Registerdaten

Sitz
Neustadt an der Weinstraße
Datenstand
2024-05-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-05-05

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 120/25 · Juwelier Geniva oHG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 120/25
Wirksam am
09.06.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163
1 IN 120/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwelier Geniva oHG, Hauptstr. 90, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163), vertr. d.: 1. Alisha-Laura Schlick, Schöntalstr. 7 b, 67434 Neustadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Anton Dupke, Weinstr. 70, 76835 Rhodt unter Rietburg, (persönlich haftende Gesellschafter), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Hagen Straßburg festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Neustadt a. d. Wstr. eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 20 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 13.03.2026 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 17.962,57 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Der Insolvenzverwalter beantragt einen Zuschlag auf die Nettovergütung in Höhe von 20%. Dies folgt hauptsächlich aus der Betriebsfortführung und der Bemühung um eine übetragende Sanierung.
Dass die übertragende Sanierung letztendlich gescheitert ist begründet zwar die Reduzierung des eines Zuschlages, verhindert aber im Ergebnis nicht den Zuschlag für die Sanierungsbemühungen des vorläufigen Insolvenzverwalters.

Diese Umstände sind in ihrer Gesamtheit dem Insolvenzgericht ausreichend dargelegt
und glaubhaft gemacht.
Unter Würdigung der Gesamtumstände ist das Insolvenzgericht zu dem Ergebnis
gekommen, dass die Berücksichtigung der geltend gemachten Zuschläge angemessen ist.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 08.06.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 1 IN 120/25 · Juwelier Geniva oHG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 120/25
Wirksam am
12.05.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163
1 IN 120/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwelier Geniva oHG, Hauptstr. 90, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163), vertr. d.: 1. Alisha-Laura Schlick, Schöntalstr. 7 b, 67434 Neustadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Anton Dupke, Weinstr. 70, 76835 Rhodt unter Rietburg, (persönlich haftende Gesellschafter), wurde beschlossen:

Stichtag, der dem Termin zur Anhörung der Schuldnerin und der Insolvenzgläubiger zu dem Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters entspricht, wird auf den 05.06.2026 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen eventuelle Stellungnahmen bei dem Insolvenzgericht eingegangen sein.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 11.05.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 1 IN 120/25 · Juwelier Geniva oHG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 120/25
Wirksam am
23.04.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163
1 IN 120/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Juwelier Geniva oHG, Hauptstr. 90, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163), vertr. d.: 1. Alisha-Laura Schlick, Schöntalstr. 7 b, 67434 Neustadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Anton Dupke, Weinstr. 70, 76835 Rhodt unter Rietburg, (persönlich haftende Gesellschafter),

wurde mit Beschluss vom 18.03.2026 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Beschluss
wird dahingehend berichtigt, dass zum Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Hagen
Straßburg, E 3, 16, 68159 Mannheim bestellt wurde.

Die beantragte Eigenverwaltung wird mangels Begründung zurückgewiesen.

G r ü n d e:

Es handelt sich bezüglich des vorläufigen Insolvenzverwalters um ein offensichtliches
Schreibversehen.
Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 08.04.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Eröffnung des Verfahrens 1 IN 120/25 · Juwelier Geniva oHG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 120/25
Wirksam am
19.03.2026
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163
1 IN 120/25 : Über das Vermögen der Juwelier Geniva oHG, Hauptstr. 90, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163), vertr. d.: 1. Alisha-Laura Schlick, Schöntalstr. 7 b, 67434 Neustadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Anton Dupke, Weinstr. 70, 76835 Rhodt unter Rietburg, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 18.03.2026 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
vorläufige Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o Martini Rechtsanwälte Part mbB, E 3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/401 71 50 0, Fax: 0621/401 71 50 12, E-Mail: info@martini-rae.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem vorläufigen Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 18.06.2026 anzumelden;

b) dem vorläufigen Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 18.03.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 120/25 · Juwelier Geniva oHG · Insolvenzgericht Neustadt an der Weinstraße
Insolvenzgericht
Neustadt an der Weinstraße
Aktenzeichen
1 IN 120/25
Wirksam am
24.11.2025
Registerbezug
Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163
1 IN 120/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Juwelier Geniva oHG, Hauptstr. 90, 67433 Neustadt an der Weinstraße (AG Ludwigshafen am Rhein, HRA 62163), vertr. d.: 1. Alisha-Laura Schlick, Schöntalstr. 7 b, 67434 Neustadt, (persönlich haftende Gesellschafterin), 2. Anton Dupke, Weinstr. 70, 76835 Rhodt unter Rietburg, (persönlich haftende Gesellschafter), ist am 24.11.2025 um 12:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hagen Straßburg, c/o Martini Rechtsanwälte Part mbB, E 3, 16, 68159 Mannheim, Tel.: 0621/401 71 50 0, Fax: 0621/401 71 50 12, E-Mail: info@martini-rae.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Neustadt a.d.Wstr., Robert-Stolz-Straße 20, 67433 Neustadt a.d.Wstr. einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Neustadt a. d. Wstr., 23.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

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