HRB 374

Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 4 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Hepberg

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Registerdaten

Sitz
Hepberg
Datenstand
2024-12-11
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-11

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Jura Immobilien- und Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH Lenting
  2. Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH Lenting

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

4
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 40/24 · Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 40/24
Wirksam am
31.01.2024
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 374
Az.: IN 40/24

In dem Verfahren über den Antrag d.

Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH, Hauptstraße 19, 85120 Hepberg, vertreten durch die Geschäftsführerin Eva Schneider
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Registergericht Register-Nr.: HRB 374
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs. 1 und 2 InsO)
wird am 30.01.2024 um 17:40 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Jochen Zaremba, Manchinger Straße 132, 85053 Ingolstadt, Telefon: +49(841)3704448, Telefax: +49(841)3704451.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.01.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 374 HRB 374: Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH, Hepberg, Hauptstraße 19, 85120 Hepberg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschloss…
HRB 374: Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH, Hepberg, Hauptstraße 19, 85120 Hepberg. Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Gegenstand geändert, nun: Neuer Unternehmensgegenstand: Vermitteln von Grundstücken, Gebäuden, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungen, Darlehen, Bausparer, Versicherungen aller Art, An- und Vermieten von Wohnungen, Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, weiter Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere auch Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen.
Veränderungen
HRB 374 HRB 374: Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH, Lenting, Landkreis Eichstätt, Kapellenweg 2, 85101 Lenting. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2018 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung besch…
HRB 374: Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH, Lenting, Landkreis Eichstätt, Kapellenweg 2, 85101 Lenting. Die Gesellschafterversammlung vom 19.04.2018 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Hepberg. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 19, 85120 Hepberg.
Veränderungen
HRB 374 HRB 374: Jura Immobilien- und Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Lenting, Landkreis Eichstätt, Auto-Union-Ring 78, 85101 Lenting. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 hat die Änderung des § 1…
HRB 374: Jura Immobilien- und Versicherungsvermittlungsgesellschaft mbH, Lenting, Landkreis Eichstätt, Auto-Union-Ring 78, 85101 Lenting. Die Gesellschafterversammlung vom 09.05.2017 hat die Änderung des § 1 Abs. 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Jura Immobilien & Vermittlungs GmbH. Geschäftsanschrift: Kapellenweg 2, 85101 Lenting.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.