HRB 10234
Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH
aktuell 18 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Str. des Friedens 8 - 12, 01454 RadebergGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Radeberg
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 03.12.2025
- Datenstand
- 2026-01-12
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Susann Fritzsche
Dresden OT Schönborn
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Herstellen und Vertrieb von Formen für die Glasindustrie, Maschinenbauteilen und Werkzeugen, Handel und Vermietung von Werkzeugmaschinen, Dienstleistungen bei der Grundstücks- und Personalverwaltung.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 12.11.2025
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
Aktenzeichen: 554 IN 1468/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
- wurde das Verfahren mit Beschluss vom 27.10.2025 gemäß § 200 InsO aufgehoben.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen vorstehende Entscheidung ist gemäß § 11 Abs. 2 S. 1 RPflG das Rechtsmittel der sofortigen Erinnerung statthaft. Sie ist beim Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, binnen einer Frist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit Ablauf von 2 weiteren Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO).
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten
aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 04.11.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
Aktenzeichen: 554 IN 1468/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
Rechtsanwalt Philipp Wolters,Andreasstraße 37 b-c, 99084 Erfurt, ist mit Beschluss vom 01.11.2024 anstelle des bisherigen Insolvenzverwalters zum neuen Insolvenzverwalter bestellt worden.
Anträge zur Beschlussfassung über die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 12.12.2024 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1,0 1099 Dresden schriftlich einzureichen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Schlusstermin 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 26.09.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
Aktenzeichen: 554 IN 1468/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
- wird der Schlusstermin und das weitere Verfahren im schriftlichen Verfahren durchgeführt und der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt.
zu folgenden Punkten schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht Stellung zu nehmen:
|Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
|Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen.
haben die Insolvenzgläubiger schriftlich bis zum 08.11.2024 beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
einzureichen.
Das Verteilungsverzeichnis sowie weitere Unterlagen zur Schlussrechnung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht aus.
Der Insolvenzverwalter erklärt: "Bei Schlussverteilung zu berücksichtigen sind Forderungen von 908.725,63 EUR. Zur Verteilung steht eine Masse von 398.000,00 EUR zur Verfügung".
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 14.05.2024
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
Aktenzeichen: 554 IN 1468/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
wurde die Vergütung des Insolvenzverwalters am 13.05.2024 festgesetzt. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.413.976,27 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsVV zzgl. besonderer Auslagen für die Übertragung des Zustellungswesens zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 10.05.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
Aktenzeichen: 554 IN 1468/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin am 08.05.2023 antragsgemäß festgesetzt. Die festgesetzte Vergütung kann der verwalteten Masse entnommen werden. Es wurde eine Berechnungsmasse in Höhe von 1.334.600,26 EUR zu Grunde gelegt.
Festgesetzt wurde ferner die Auslagenpauschale gemäß § 8 Abs. 3 InsO zzgl. der zu zahlenden Umsatzsteuer.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden, Insolvenzgericht, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden, einzulegen. Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 08.03.2023
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
Aktenzeichen: 554 IN 1468/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
Rechtsanwalt Volker Reinhardt ist an Stelle der bisherigen Insolvenzverwalterin zum neuen Insolvenzverwalter ernannt worden.
Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 04.04.2023 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 12.01.2022
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
Aktenzeichen: 559 IN 1468/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg, Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 21.02.2022 den Forderungen bezüglich der Höhe und dem Grunde nach beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin RAin Anett Jäkel, der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 18.08.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel
Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg,
Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
ergeht am 18.08.2020 nachfolgende Entscheidung:
1. Gläubiger nachrangiger Forderungen werden hiermit aufgefordert, ihre
Forderungen schriftlich zweifach bis zum 08.09.2020 bei der
Insolvenzverwalterin unter Angabe des Betrages und Grundes der Forderung
anzumelden. In der Anmeldung ist die geltend gemachte Rangstelle des
§ 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO anzugeben.
2. Für die Prüfung der nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß § 39 InsO und
der ggf. noch eingehenden nicht nachrangigen Insolvenzforderungen gemäß
§ 38 InsO wird das schriftliche Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis
zum 29.09.2020 der Höhe und / oder dem Grund der zu prüfenden Forderungen
schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin,
die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche werden auf der Geschäftsstelle
des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle
eingetragen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.
559 IN 1468/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.08.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 04.06.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel
Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg,
Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
beabsichtigt die Insolvenzverwalterin die Vornahme einer Abschlagsverteilung
nach § 195 InsO. Zur Verteilung steht ein Betrag in Höhe von 546.258,38 EUR zur
Verfügung. Die Gesamtsumme der festgestellten Forderungen beträgt
682.822,97EUR. Auf Basis dieser Zahlen ergibt sich eine Quote in Höhe von 80 %.
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen liegt zur Einsicht der
Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts (Amtsgericht Dresden
- Insolvenzgericht -, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden) aus.
559 IN 1468/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 04.06.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 05.05.2020
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel
Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg,
Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
- wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet.
Die Insolvenzverwalterin, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten
Gelegenheit, bis zum 28.05.2020 den Forderungen beim
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden
unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Forderungsanmeldungen liegen in den Büroräumen der Insolvenzverwalterin
RAin Anett Jäkel, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum
Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.
559 IN 1468/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 05.05.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 24.06.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel
Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg,
Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
- wurde Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über Zustimmung
zur freihändigen Veräußerung der im Eigentum der Schuldnerin stehenden
Gewerbeimmobilie in Radeberg, Straße des Friedens 8-12 beim Amtsgericht Dresden
anberaumt auf: Donnerstag, 11.07.2019, 11:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
559 IN 1468/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 24.06.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 26.04.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel
Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg,
Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
wurde die Vergütung der vorläufigen Insolvenzverwalterin mit Beschluss vom
25.04.2019 festgesetzt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden
Beschwerde) statt, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 EUR übersteigt.
Ansonsten findet die Erinnerung statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
bei dem Amtsgericht Dresden
einzulegen. Die Erinnerung ist innerhalb der gleichen Frist bei dem Gericht
einzulegen, dass die Entscheidung erlassen hat.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung, spätestens mit dem
Ablauf von zwei Tagen nach dem Tag der Veröffentlichung der Entscheidung (§ 9
InsO).
Die Beschwerde oder Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw.
Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde oder Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle
eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt,
wenn die Niederschrift rechtzeitig
bei einem der oben genannten Gerichte
bei dem oben genannten Gericht
eingeht.
Die Beschwerde oder Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen
Beschlusses oder Erinnerung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde oder
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird.
Die Beschwerde oder Erinnerung soll begründet werden.
Die Beschwerde oder Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument
eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch
das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV)
geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
559 IN 1468/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 26.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10234 HRB 10234: Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Radeberg, Str. des Friedens 8 - 12, 01454 Radeberg. Geschäftsführer: Fritzsche, Susann, Dresden OT Schönborn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Nam…
Forderungsprüfung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 03.12.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel
Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg,
Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
- wurde am 30.11.2018 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalterin ist:
Rechtsanwältin Anett Jäkel, Reinhardt & Kollegen Rechtsanwälte und
Insolvenzverwalter GmbH Louis-Braille-Straße 5, 01099 Dresden, Telefax: 0351
46906 891 Email geschäftlich: jaekel@reinhardt-rechtsanwaelte.de Telefon
geschäftlich: 0351 46906 302
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
03.01.2019 bei der Insolvenzverwalterin anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind der
Insolvenzverwalterin unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung der bisherigen oder Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Insolvenzverwalterin gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch die Insolvenzverwalterin gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 14.02.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal C 301, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Donnerstag, 14.02.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal C 301,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 1468/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 03.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10234 HRB 10234: Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Radeberg, Str. des Friedens 8 - 12, 01454 Radeberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 09.10.2018, AZ: 534 IN 1468/18, ist ein vorläufig…
Insolvenzbekanntmachung 554 IN 1468/18 · Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 554 IN 1468/18
- Wirksam am
- 09.10.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRB 10234
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Jungrichter & Ringel
Glasformenbau Radeberg GmbH, Straße des Friedens 8-12, 01454 Radeberg,
Amtsgericht Dresden , HRB 10234
vertreten durch die Geschäftsführerin Susann Fritzsche
- wurde am 09.10.2018 um 11:15 Uhr Anett Jäkel, Reinhardt & Kollegen
Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter GmbH Louis-Braille-Straße 5, 01099
Dresden, Telefax 0351 46906 891, Email geschäftlich
jaekel@reinhardt-rechtsanwaelte.de, Telefon geschäftlich 0351 46906 302,
Website www.reinhardt-rechtsanwaelte.de zu der vorläufigen Insolvenzverwalterin
bestellt.
Die vorläufige Insolvenzverwalterin ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an die vorläufige Insolvenzverwalterin leisten,
es sei denn, die vorläufige Insolvenzverwalterin stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
534 IN 1468/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 09.10.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 10234 Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Radeberg, Str. des Friedens 8 - 12, 01454 Radeberg. Prokura erloschen: Voigt, Konrad, Liegau-Augustusbad.
HRB 10234 Jungrichter & Ringel Glasformenbau Radeberg GmbH, Radeberg (Str. des Friedens 8 - 12, 01454 Radeberg). Bestellt: Geschäftsführer: Fritzsche, Susann, Dresde OT Schönborn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Name…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.