HRB 15122

Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH

Amtsgericht Gelsenkirchen · Nordrhein-Westfalen

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Dorsten
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
09.12.2020
Datenstand
2025-09-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Andreas Heinze

Voerde

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-27

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Gegenstand des Unternehmens ist die Fertigung von Maschinenteilen und Reparaturarbeiten.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 167 IN 61/20 · Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
167 IN 61/20
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15122
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15122 eingetragenen Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Lünsingskuhle 6, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Heinze, Kastanienallee 15, 46562 Voerde

ist nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit (§ 211 InsO) eingestellt worden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

167 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 10.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 167 IN 61/20 · Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
167 IN 61/20
Wirksam am
23.09.2025
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15122
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/20

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15122 eingetragenen Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Lünsingskuhle 6, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Heinze, Kastanienallee 15, 46562 Voerde

wird heute, am 22.09.2025, um 10:06 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

167 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 22.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 167 IN 61/20 · Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
167 IN 61/20
Wirksam am
27.06.2024
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15122
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15122 eingetragenen Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Lünsingskuhle 6, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch Herrn Andreas Heinze als GF d. Jungblut Maschinenbau
und Zerspanung GmbH, Kastanienallee 15, 46562 Voerde

ist am 02.08.2021 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 - 210 InsO). Seither ist die Vollstreckung wegen einer Masseverbindlichkeit im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO unzulässig (§ 210 InsO). Nach Verwertung des schuldnerischen Vermögens kann nunmehr die Einstellung des Verfahrens erfolgen.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
28.08.2024
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
- zur Anzeige der Masseunzulänglichkeit und Einstellung des Verfahrens (§ 211 InsO);
- zur Schlussrechnung der Verwalterin;
Die Unterlagen sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.
Die Massegläubiger können sich ebenfalls bis zum Prüfungsstichtag schriftlich äußern.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

167 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 26.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 167 IN 61/20 · Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
167 IN 61/20
Wirksam am
18.12.2023
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15122
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15122 eingetragenen Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Lünsingskuhle 6, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Heinze, Kastanienallee 15, 46562 Voerde

wird angeordnet:

Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen einschließlich der Änderungen früherer Anmeldungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).

Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 25.01.2024. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt. Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Die Einlegung eines Rechtsmittels oder eines Rechtsbehelfs ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

167 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 15.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 167 IN 61/20 · Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
167 IN 61/20
Wirksam am
24.01.2023
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15122
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15122 eingetragenen Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Lünsingskuhle 6, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Heinze, Kastanienallee 15, 46562 Voerde

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 07.03.2023. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 niedergelegt.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

167 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 23.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 167 IN 61/20 · Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
167 IN 61/20
Wirksam am
14.11.2022
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15122
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15122 eingetragenen Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Lünsingskuhle 6, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Heinze, Kastanienallee 15, 46562 Voerde

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen der vorläufigen Insolvenzverwalterin festgesetzt worden (§§ 21, 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach §§ 2 Abs. 1, 11 InsVV, § 63 Abs. 3 InsO nach einer Berechnungsgrundlage von 136.144,10 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Gemäß § 3 InsVV sind Zuschläge in Höhe von 55 % gewährt worden für Arbeitnehmerangelegenheiten, Sanierungsbemühungen und Prüfung von Drittrechten.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Gegen die Vergütungsfestsetzung ist die sofortige Beschwerde gem. § 64 Abs. 3 InsO; § 567 Abs. 2 ZPO i.V.m. § 11 RPflG an das Amtsgericht Essen statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR übersteigt oder das Amtsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Wird der Beschwerdewert von 200,00 EUR nicht erreicht, ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Beide Rechtsmittel stehen, soweit beschwert, dem Verwalter/Treuhänder/Sachwalter und dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger zu.
Die sofortige Beschwerde als auch die Erinnerung müssen innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Essen eingegangen sein. Sie sind schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen einzulegen. Beide Rechtsmittel können auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden.
Das Rechtsmittel muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Essen eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn es zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgerichts abgegeben wurde. Die Frist beginnt jeweils mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.
Das Rechtsmittel muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 167 eingesehen werden.

167 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 10.11.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 167 IN 61/20 · Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
167 IN 61/20
Wirksam am
01.09.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15122
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15122 eingetragenen Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Lünsingskuhle 6, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Heinze, Kastanienallee 15, 46562 Voerde

wird die Prüfung der nach dem Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 12.10.2021. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.

Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die zugehörigen Urkunden sind zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Essen, Zimmer Nr. 158 niedergelegt.

Hinweis
Die Veröffentlichung der zugrundeliegenden Entscheidung erfolgt auszugsweise. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar.
Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.

167 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 31.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 167 IN 61/20 · Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH · Insolvenzgericht Essen
Insolvenzgericht
Essen
Aktenzeichen
167 IN 61/20
Wirksam am
03.08.2021
Registerbezug
Gelsenkirchen, HRB 15122
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 167 IN 61/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 15122 eingetragenen Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Lünsingskuhle 6, 46282 Dorsten, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Andreas Heinze, Kastanienallee 15, 46562 Voerde

ist am 02.08.2021 bei Gericht die Anzeige der Insolvenzverwalterin eingegangen, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt (§§ 208 bis 210 InsO).

167 IN 61/20
Amtsgericht Essen, 03.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 15122 HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 15122 HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Nicht mehr Geschäftsführer: Balster, Hans-Joachim, Dorsten, *XX.XX.XXXX.
HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Nicht mehr Geschäftsführer: Balster, Hans-Joachim, Dorsten, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 15122 HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die…
HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Die Gesellschafterversammlung vom 03.05.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 135.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 160.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 15122 HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Nicht mehr Geschäftsführer: Holtkamp, Andrea, Raesfeld, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Balster, Hans…
HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Nicht mehr Geschäftsführer: Holtkamp, Andrea, Raesfeld, *XX.XX.XXXX. Bestellt zum Geschäftsführer: Balster, Hans-Joachim, Dorsten, *XX.XX.XXXX; Heinze, Andreas, Voerde, *XX.XX.XXXX, jeweils mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 15122 HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2008 mit Änderung vom 14.02.2014. Die Gese…
HRB 15122: Jungblut Maschinenbau und Zerspanung GmbH, Dorsten, Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2008 mit Änderung vom 14.02.2014. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Sitzverlegung von Dortmund (bisher Amtsgericht Dortmund HRB 26470) nach Dorsten beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma (vorher PrimeStone GmbH) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 01.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen; der Gesellschaftsvertrag wurde insgesamt neu gefasst. Geschäftsanschrift: Lünsingskuhle 6, 46284 Dorsten. Gegenstand: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Fertigung von Maschinenteilen und Reparaturarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Grieseler, Gotthard, Dortmund, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Holtkamp, Andrea, Raesfeld, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.