HRB 1618

Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH

Amtsgericht Korbach · Hessen

aktuell 11 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Vöhl-Ederbringhausen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
07.10.2024
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Berthold Langenhorst

Wetzlar

einzelvertretungsberechtigt
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
  • Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-07

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Betrieb der Burg Hessenstein als Bildungseinrichtung insbesondere für junge Menschen.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

11
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 31/24 · Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
17.06.2025
Registerbezug
Korbach, HRB 1618
10 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Friedenstraße 26, 35578 Wetzlar (AG Korbach, HRB 1618), vertr. d.: Dr. Berthold Langenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 04.08.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Korbach, 17.06.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 31/24 · Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
04.12.2024
Registerbezug
Korbach, HRB 1618
10 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Burg Hessenstein 1, 34516 Vöhl (AG Korbach, HRB 1618), vertr. d.: Dr. Berthold Langenhorst, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen Rechtsanwalt Hartmut Mitze festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Korbach eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 50 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 31.10.2024 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 261.229,39 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

1. Es werden Zuschläge gewährt für

die Vorfinanzierung von Insolvenzgeld in Höhe von 25 %:

Es handelt sich bei der Schuldnerin um einen Betrieb mit fast 40 Mitarbeitern, für diese waren für drei Monate Anträge auf Insolvenzgeld zu stellen. In diesem Zusammenhang wurden 36 Verträge mit Mitarbeitern zu erstellen und 95 Zahlungsanweisungen zu fertigen. Ein Zuschlag von 25 % ist hierfür angemessen.

die besonderen Bemühungen um Sanierung in Höhe von 25 %:

Die Sanierungsbemühungen waren dadurch erschwert, dass die Gesellschafterversammlung des schuldnerischen Unternehmens vor Stellung des Insolvenzantrags bereits die Liquidation und Einstellung des Unternehmens beschlossen hatte. Es gab mehrere Interessenten, von denen letzendlich nur ein ernsthafter Interessent verblieben ist. Mit dem Land Hessen als Eigentümer der Betriebsimmobilie und den anderen vor Ort Beteiligten mussten aufwändige Verhandlungen gefürht werden, die einen Zuschlag von 25 % rechtfertigen.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Korbach, 04.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 10 IN 31/24 · Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
06.11.2024
Registerbezug
Korbach, HRB 1618
10 IN 31/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Burg Hessenstein 1, 34516 Vöhl (AG Korbach, HRB 1618), vertr. d.: Dr. Berthold Langenhorst, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Anordnung des mündlichen Verfahrens wird aufgehoben (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Schuldnerin und den Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über den Vergütungsantrag des vorläufigen Insolvenzverwalters Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben.

Der vollständige Antrag liegt auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsichtnahme aus.

Amtsgericht Korbach, 05.11.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 10 IN 31/24 · Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
02.10.2024
Registerbezug
Korbach, HRB 1618
10 IN 31/24: Über das Vermögen der Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Burg Hessenstein 1, 34516 Vöhl (AG Korbach, HRB 1618), vertr. d.: Dr. Berthold Langenhorst, (Geschäftsführer), ist am 01.10.2024 um 08:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Hartmut Mitze, Jahnstraße 18, 35066 Frankenberg (Eder), Tel.: 06451/71919-22, Fax: 06451/71919-21, E-Mail: info@rechtsanwalt-mitze.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 15.11.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Montag, 09.12.2024, 11:00 Uhr, Saal 37, Hauptgebäude, Hagenstraße 2, 34497 Korbach eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
- eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

- Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

- Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
- Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Korbach, 02.10.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 10 IN 31/24 · Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH · Insolvenzgericht Korbach
Insolvenzgericht
Korbach
Aktenzeichen
10 IN 31/24
Wirksam am
09.07.2024
Registerbezug
Korbach, HRB 1618
10 IN 31/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Burg Hessenstein 1, 34516 Vöhl (AG Korbach, HRB 1618), vertr. d.: Dr. Berthold Langenhorst, (Geschäftsführer), ist am 09.07.2024 um 10:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläfigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Hartmut Mitze, Jahnstr. 18, 35066 Frankenberg, Tel.: 06451/71919-22, Fax: 06451/71919-21 , bestellt worden.

Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Korbach, Hagenstraße 2, 34497 Korbach einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Korbach, 09.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 1618 HRB 1618: Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 225…
HRB 1618: Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen. Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 225.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 360.000,00 EUR.
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HRB 1618:Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen.Nicht mehr Geschäftsführerin: Huwald, Stefanie, Vöhl-Ederbringhausen, *XX.XX.XXXX. Einzelprokura: Bremmer, Kai, Frankenau, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 1618 HRB 1618:Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 105.0…
HRB 1618:Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2013 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 105.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 beschlossen. Neues Stammkapital: 135.000,00 EUR.
Veränderungen
HRB 1618 Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Langenhorst, Berthold, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsbere…
Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Langenhorst, Berthold, Wetzlar, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.
Veränderungen
HRB 1618 Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 …
Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen, Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen.Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 15 (Liquidation) beschlossen. Geschäftsanschrift: Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen.
Neueintragungen
HRB 1618 Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen (Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2008. Gegenstand: Betrieb…
Jugendburg Hessenstein gemeinnützige GmbH, Vöhl-Ederbringhausen (Burg Hessenstein, 34516 Vöhl-Ederbringhausen). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2008. Gegenstand: Betrieb der Burg Hessenstein als Bildungseinrichtung insbesondere für junge Menschen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Geschäftsführerin: Huwald, Stefanie, Vöhl-Ederbringhausen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.