HRB 2570

Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH

Amtsgericht Fulda · Hessen

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön)

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Gersfeld (Rhön)
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
15.05.2019
Datenstand
2025-10-23
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Liquidator(in)

Michael Schwellnus

Fulda

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-03-27 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

1 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-10-23 Registerinformationen ansehen

Gegenstand des Unternehmens

Der Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterhaltung eines dauerhaften Betriebs der Gebäude der ehemaligen Segelfliegerschule als nicht gewinnorientierte Jugend- und Erwachsenenbildungsstätte, Jugendherberge und Schullandheim realisiert. Die Förderung des gemeinnützigen Flugsports auf der Wasserkuppe, insbesondere durch Bereitstellung von Schulungs- und Unterrichtsräumen sowie von Unterkunft und Verpflegung für Flugschüler im Rahmen des Jugendherbergsbetriebes. Zur Erfüllung ihres Unternehmensgegenstandes wird die Gesellschaft den Dreiklang "Flugsport, Jugend und Natur" verwirklichen und entsprechend dem Charakter der Wasserkuppe als "Berg der Flieger" im Biospärenreservat Rhön namentlich auch Veranstaltungen anbieten, die Themen des Luftsports und der Umweltbildung zum Gegenstand haben. Zu den Aufgaben der Gesellschaft zählen daher insbesondere eine Kinder- und Jugendarbeit zu leisten die Bildungsinteressen und -bedürfnissen junger Menschen entspricht, Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung ermöglicht und zur Verwirklichung der sozialen Chancengleichheit beiträgt, die Förderung des Luftsports als Teil der Jugendarbeit in ihren freizeit- und breitensportlichen Ausprägungen, Förderung der internationalen Jugendbegegnung als Beitrag zur Völkerverständigung und zur Förderung einer internationalen Friedensordnung, Förderung der Umweltbildung als pädagogisch fundierte Auseinandersetzung mit der natürlichen, sozialen und urbanen Umwelt unter dem Anspruch der nachhaltigen Entwicklung am Beispiel Biosphärenreservat Rhön, die Verwirklichung dieser Aufgaben und Ziele setzt eine Jugend- und Bildungsarbeit voraus, die junge Menschen in ihrer Würde und Freiheit in den Mittelpunkt stellt. Die Gesellschaft kann eigene Veranstaltungen und Maßnahmen oder Verwaltungen gemeinsam mit ihren Gesellschaftern oder mit Dritten (insbesondere mit gemeinnützigen oder öffentlichen Trägern der Jugendhilfe, der Umweltbildung und des Luftsports) durchführen. Sie kann die von ihr verwalteten Räume und das Personal für Veranstaltungen zur Verfügung stellen, die in der Jugendbildungsstätte Wasserkuppe von Dritten durchgeführt werden, soweit nicht Sondernutzungen vereinbart sind. Die Gesellschaft orientiert ihre Tätigkeit daran, dass sie als Träger der Jugendhilfe im Sinne des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Erwachsenenbildung in Hessen anerkannt wird. Unter diesen Gesichtspunkt erwirbt sie die Mitgliedschaft im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, im Landessportbund Hessen, im Hessischem Luftsportbund und im Deutschen Aeroclub.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Veränderungen
HRB 2570 HRB 2570: Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön). Durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda (Az. 93 IN 32/19) vom 14.05.2019 ist über das Vermögen der Gese…
HRB 2570: Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön). Durch Beschluss des Amtsgerichts Fulda (Az. 93 IN 32/19) vom 14.05.2019 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 93 IN 32/19 · Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
93 IN 32/19
Wirksam am
15.05.2019
Registerbezug
Fulda, HRB 2570
Amtsgericht Fulda 14.05.2019

- Insolvenzgericht -

93 IN 32/19

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der

Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (AG
Fulda, HRB 2570),

vertreten durch:

Michael Schwellnus, Lindenstraße 8, 36157 Ebersburg, (Liquidator),

wird heute, am 14.05.2019 um 13:55 Uhr das Insolvenzverfahren aufgrund des am
20.03.2019 eingegangenen Antrags gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. Insolvenzordnung
(InsO) eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR,
Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041 Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61
/ 29 28 95-18, E-Mail: fulda@floether-wissing.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges
Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem
Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin
können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die
Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die
Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Der Insolvenzverwalter wird mit der Durchführung der Zustellung gemäß § 8 Abs.
3 InsO beauftragt.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 28.06.2019,

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, ob und ggf. welche
Sicherungsrechte für die angemeldeten Forderungen an beweglichen Sachen oder
Rechten bestehen und in Anspruch genommen werden. Der Gegenstand, an dem das
Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des
Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die
Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus
entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Gegenstand des schriftlichen Verfahrens:

1. An Stelle eines Berichtstermins erhalten Insolvenzgläubiger und
Insolvenzverwalter die Möglichkeit zur schriftlichen Antragstellung zu
folgenden Angelegenheiten:

a) die Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

b) die Einsetzung, Beibehaltung und Zusammensetzung eines Gläubigerausschusses
(§ 68 InsO),

c) die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

d) die Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66
Abs. 3 InsO,

e) eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von
Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

f) den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), z. B. Unternehmensstilllegung,
vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, einschließlich der Beauftragung zur
Ausarbeitung eines Insolvenzplans (§ 157 Abs.1 S. 2 InsO),

g) die Verwertung der Insolvenzmasse ( § 159 InsO),

h) besonders bedeutsame Rechtshandlungen (§ 160 InsO); insbesondere:
Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs, des Warenlagers im Ganzen,
eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung an einem
anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem
Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich
belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines
Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,

i) eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

j) die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

k) eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO wegen
Massearmut ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung,

l) die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung, § 271 InsO.

Nach Stellung etwaiger Anträge prüft das Gericht die Aufhebung des
schriftlichen Verfahrens und die Einberufung einer Gläubigerversammlung.

2. Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Frist zur Stellung von Anträgen zu vorgenannten Gegenständen und zur Erklärung
etwaiger Widersprüche mit denen Forderungen bestritten werden durch den
Insolvenzverwalter, die Schuldnerin oder Insolvenzgläubiger gegen angemeldete
Forderungen wird bis zum

08.08.2019

gesetzt.

Angemeldete Forderungen, denen innerhalb der gesetzten Frist nicht schriftlich
widersprochen wird, gelten als uneingeschränkt festgestellt (§ 178 Abs. 1 S. 1
InsO). Ein Widerspruch der Schuldnerin steht der Feststellung einer Forderung
nach § 178 Abs. 1 S. 2 InsO nicht entgegen.

Hinweis für Gläubiger festgestellter Forderungen:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten
Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (28.06.2019)
und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich
geprüft werden (08.08.2019), liegt, in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis:

Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§§ 160, 162, 163 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene
Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag,
der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine
Widersprüche erhoben werden.

Der Schuldnerin wird aufgegeben dem Insolvenzverwalter umfassend Auskunft über
ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und deren künftige Veränderung
(beispielsweise Wechsel des Arbeitsplatzes, Erwerb neuen Vermögens, neuer
Forderungen und Gegenstände usw.) zu erteilen und den Insolvenzverwalter
ungefragt zu unterrichten, § 97 Abs. 1 u. 2 InsO.

Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem
erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich
des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung des
Insolvenzverfahrens oder der Rechtskraft der Einstellung des
Insolvenzverfahrens gelöscht. Veröffentlichungen in einem
Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des Beschlusses nach § 289 der
Insolvenzordnung werden spätestens sechs Monate nach Rechtskraft der
Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen
nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der
Veröffentlichung gelöscht.

G r ü n d e :

Die Schuldnerin ist zahlungsunfähig und überschuldet. Dies steht zur
Überzeugung des Gerichts fest aufgrund der durchgeführten Ermittlungen,
insbesondere der Angaben der Schuldnerin in ihrem Antrag und aufgrund des
Gutachtens des Sachverständigen vom 09.05.2019.

Die Verbindlichkeiten betragen danach ca. 295.000,00 €.

Diese können aus dem festgestellten freien Vermögen nach den nachvollziehbaren
und widerspruchsfreien Feststellungen der/des Sachverständigen nicht gedeckt
werden. Die freie Masse beträgt laut Gutachten 9.010,00 €. Sie reicht aus, die
Verfahrenskosten zu decken.

Das Amtsgericht Fulda ist gem. Art 3 EU-InsVO (Verordnung(EU)2015/848)
international zuständig. Dies ergibt sich daraus, die Schuldnerin im hiesigen
Bezirk ihren Sitz hat und ihre selbständige Tätigkeit hier ausgeübt, bzw.
ausgeübt hat. Anhaltspunkte für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
im Ausland bestehen nicht. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
generell ausgeschlossen werden, dass Vermögenswerte im Ausland vorhanden sein
könnten.

Das Insolvenzverfahren erstreckt sich auch auf mögliches im Ausland vorhandenes
Vermögen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden.

Die Entscheidung kann auch von jedem Gläubiger mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Diese Beschwerde kann jedoch nur darauf gestützt werden,
dass das Gericht für diese Entscheidung international nicht zuständig ist.

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Stock

Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 93 IN 32/19 · Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH · Insolvenzgericht Fulda
Insolvenzgericht
Fulda
Aktenzeichen
93 IN 32/19
Wirksam am
28.03.2019
Registerbezug
Fulda, HRB 2570
Amtsgericht Fulda 28.03.2019

- Insolvenzgericht -

93 IN 32/19

(bitte stets angeben)

B e s c h l u s s

In dem Insolvenzantragsverfahren

über das Vermögen der

Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (AG
Fulda, HRB 2570),

vertreten durch:

Michael Schwellnus, Lindenstraße 8, 36157 Ebersburg, (Liquidator),

- Antragstellerin -

wird gemäß §§ 21, 22 Insolvenzordnung (InsO) zur Sicherung der Masse und zum
Schutz der Gläubiger gegen die Antragstellerin am 28.03.2019 um 09:50 Uhr
beschlossen:

1. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 1 InsO wird die vorläufige Verwaltung des
Vermögens der Antragstellerin angeordnet.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dirk Ritzenhoff, Flöther &
Wissing Insolvenzverwaltung Fulda GbR, Agnes-Huenninger-Str. 2-4, D 36041
Fulda, Tel.: 06 61 / 29 28 95-0, Fax: 06 61 / 29 28 95-18, E-Mail:
fulda@floether-wissing.de bestellt.

2. Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.

3. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, im Rahmen der
vertraglichen Abreden Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin
sowie eingehende Gelder auf ein Treuhandkonto (Sonderkonto) einzuziehen. Die
Antragstellerin darf insoweit nicht mehr über die Bankguthaben verfügen und
Forderungen nicht mehr einziehen.

Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur
noch unter Beachtung dieses Beschlusses zu leisten. Direkte Zahlungen an die
Antragstellerin werden verboten.

4. Der Antragstellerin wird insbesondere auch verboten, ohne Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters Anlage- oder Umlaufvermögen oder sonstiges
Eigentum zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.

5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird nach Maßgabe des § 8 Abs. 3 InsO
beauftragt, die gemäss § 23 Abs. 1 Satz 2 u. 3 InsO vorzunehmenden Zustellungen
durchzuführen.

6. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung werden gem. § 21 Abs. 2 Nr. 3 lnsO
untersagt, bereits eingeleitete Maßnahmen werden eingestellt, soweit nicht
unbewegliche Gegenstände betroffen sind

Der vorläufige Insolvenzverwalter soll gemäß § 22 Abs. 1 InsO:

a) das Vermögen der Antragstellerin sichern und erhalten;

ein Unternehmen, das die Antragstellerin betreibt, bis zur Entscheidung über
die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit der Antragstellerin fortführen,
soweit nicht das Insolvenzgericht einer Stilllegung zustimmt, um eine
erhebliche Verminderung des Vermögens zu vermeiden.

b) prüfen, ob das Vermögen der Antragstellerin die Kosten des Verfahrens
decken wird.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäfts - und Wohnräume
der Antragstellerin zu betreten; die Antragstellerin hat dem vorläufigen
Insolvenzverwalter Einsicht in ihre Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten.

Der Antragstellerin wird gemäß §§ 20, 97 InsO aufgegeben, sich unverzüglich mit
dem vorläufigen Insolvenzverwalter in Verbindung zu setzen und ihm

· ein vollständiges Vermögensverzeichnis nach Aktiva und Passiva geordnet,
unter Angabe der jeweiligen Zeitwerte und Fremdrechte (Eigentumsvorbehalte,
Sicherungsübereignungen und Pfandrechte),

· je ein Verzeichnis ihrer Gläubiger und Schuldner mit vollständigen
Anschriften (keine Abkürzungen) unter Angabe der bestehenden Verbindlichkeiten
bzw. Forderungen sowie des Grundes (z.B. Kaufvertrag, Darlehen usw.),

vorzulegen.

Die Antragstellerin wird darauf aufmerksam gemacht, dass sie die Richtigkeit
dieser Angaben an Eides statt zu versichern hat, wenn das Insolvenzgericht dies
zur Herbeiführung wahrheitsgemäßer Angaben für erforderlich hält, § 98 Abs. 1
InsO. Auf die Strafbarkeit einer falschen eidesstattlichen Versicherung wird
hingewiesen, § 156 Strafgesetzbuch.

Die Anordnung der vorläufigen Verwaltung erfolgt auf Antrag des
Sachverständigen.

Die Anordnung war notwendig, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den
Gläubigern nachteilige Veränderung in der Vermögenslage der Antragstellerin zu
verhüten oder nachteilige Handlungen aufzuklären.

Es handelt sich um einen kürzlich eingestellten Betrieb, mit zu sichernden
Vermögenswerten. Zur Sicherung der Masse ist damit die Anordnung dieser
Maßnahmen notwendig und verhältnismäßig. Wegen der Einzelheiten wird auf den
einleitenden Bericht des/der Sachverständigen Bezug genommen.

Sofern sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Voraussetzungen für einen
vorläufigen Gläubigerausschuss gem. § 22 a Abs. 1 InsO (Mussausschuss)
vorliegen, wird um umgehende Nachricht gebeten.

Dabei soll der Sachverständige auch Angaben dazu machen, in welchem Zeitraum
die materiell-rechtliche Insolvenzreife eingetreten ist und es sollen
insolvenzspezifische Ansprüche dargestellt werden.

Das Amtsgericht Fulda ist gem. Art 3 EU-InsVO (Verordnung(EU)2015/848)
international zuständig. Dies ergibt sich daraus, die Schuldnerin im hiesigen
Bezirk ihren Sitz hat und ihre selbständige Tätigkeit hier ausgeübt, bzw.
ausgeübt hat. Anhaltspunkte für eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit
im Ausland bestehen nicht. Gleichwohl kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht
generell ausgeschlossen werden, dass Vermögenswerte im Ausland vorhanden sein
könnten.

Das Insolvenzverfahren erstreckt sich auch auf mögliches im Ausland vorhandenes
Vermögen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann von dem Schuldner mit der sofortigen Beschwerde
angefochten werden. Soll das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für diese
Entscheidung gerügt werden, so kann die Entscheidung auch von jedem Gläubiger
mit der die sofortige Beschwerde angefochten werden (§ 4 EGInsO).

Die sofortige Beschwerde ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem
Amtsgericht Fulda, Königstraße 38, 36037 Fulda einzulegen. Beschwerdeberechtigt
ist jedoch nur, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt
ist.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Stock

Richterin am Amtsgericht

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 2570 HRB 2570: Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bes…
HRB 2570: Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön). Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführerin: Kolbe, Ina, Gersfeld (Rhön), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Liquidator: Schwellnus, Michael, Fulda, *XX.XX.XXXX. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Veränderungen
HRB 2570 HRB 2570: Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön). Nicht mehr Geschäftsführer: Uibeleisen, Max Michael, Sinntal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführe…
HRB 2570: Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön). Nicht mehr Geschäftsführer: Uibeleisen, Max Michael, Sinntal, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführerin: Kolbe, Ina, Gersfeld (Rhön), *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2570 HRB 2570: Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön). Bestellt als Geschäftsführer: Uibeleisen, Max Michael, Sinntal, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführe…
HRB 2570: Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön). Bestellt als Geschäftsführer: Uibeleisen, Max Michael, Sinntal, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Dominik, Martin, Elxleben, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 2570 HRB 2570:Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön).Nicht mehr Geschäftsführer: Schwenck, Oliver, Gersfeld (Rhön), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer…
HRB 2570:Jugendbildungsstätte Wasserkuppe GmbH, Gersfeld (Rhön), Wasserkuppe 10, 36129 Gersfeld (Rhön).Nicht mehr Geschäftsführer: Schwenck, Oliver, Gersfeld (Rhön), *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Dominik, Martin, Elxleben, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.