HRA 702746

Jürgen Weisheitinger Fotostudio e.K.

Amtsgericht Freiburg · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Lörrach

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Lörrach
Datenstand
2024-06-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-06-09

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-06-09 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

5 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRA 702746 Jürgen Weisheitinger Fotostudio e.K., Lörrach, Schulstraße 42, 79540 Lörrach. (die Durchführung von Fotoaufträgen, insbesondere für Mode, Werbung, Industrieeinkauf und -verkauf, die Ausführung von Fotolabora…
Jürgen Weisheitinger Fotostudio e.K., Lörrach, Schulstraße 42, 79540 Lörrach. (die Durchführung von Fotoaufträgen, insbesondere für Mode, Werbung, Industrieeinkauf und -verkauf, die Ausführung von Fotolaborarbeiten, insbesondere Entwicklung und Vergrößerung Schwarz-Weiß und Color, ferner die Bildbearbeitung am Bildschirm im Form von Scannen, Composing und Präsentation.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Schulstraße 42, 79540 Lörrach. Inhaber: Weisheitinger, Jürgen, Lörrach, *XX.XX.XXXX. Entstanden durch Verschmelzung der "Fotostudio Weisheitinger Gesellschaft mit beschränkter Haftung", mit Sitz in Lörrach (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 412166) auf das Vermögen des Alleingesellschafters. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.