HRA 2121

Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 13 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Parchen

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Registerdaten

Sitz
Parchen
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-12-14

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

13
Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
14.01.2026
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am XX.XX.XXXX, Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal, HRA 2121), vertr. d.: Jürgen Negraszus, Bergzower Straße 33, 39307 Genthin, (Inhaber), ist dem Schuldner durch Beschluss vom 30.12.2025 rechtskräftig Restschuldbefreiung erteilt worden. Das Insolvenzverfahren bleibt hiervon unberührt.

Von der Restschuldbefreiung sind diejenigen Gläubiger betroffen, die im Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners am 30.04.2020 Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO waren, auch wenn sie nicht an dem Insolvenzverfahren teilgenommen haben. Von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind die in § 302 InsO aufgeführten Forderungen.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 14.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Restschuldbefreiung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
26.11.2025
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: In dem Restschuldbefreiungsverfahren des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am XX.XX.XXXX, Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal, HRA 2121), vertr. d.: Jürgen Negraszus, Bergzower Straße 33, 39307 Genthin, (Inhaber), wurde beschlossen:

Dem Schuldner, dem Insolvenzverwalter und allen Insolvenzgläubigern wird vor der Entscheidung des Insolvenzgerichts über die Erteilung der Restschuldbefreiung Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Wirksamwerden der Bekanntmachung dieses Beschlusses (§ 9 Abs. 1 S. 3 InsO) gegeben (§ 300 Abs. 1 InsO).

Die Abtretungsfrist endete mit dem 30.10.2025. Das Insolvenzverfahren ist noch nicht beendet. Anträge auf Versagung der Restschuldbefreiung liegen bislang nicht vor. Die Restschuldbefreiung wird gemäß § 300 Abs. 1 S. 1 InsO erteilt werden, soweit bis zu dem Ende der Anhörungsfrist bei dem Insolvenzgericht kein schriftlicher Versagungsantrag gestellt wird.

Da das Insolvenzverfahren noch nicht beendet ist, gilt § 290 InsO bezüglich möglicher Gründe für die Versagung der Restschuldbefreiung.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 24.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
25.09.2025
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am XX.XX.XXXX, Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal, HRA 2121), vertr. d.: Jürgen Negraszus, Bergzower Straße 33, 39307 Genthin, (Inhaber), wurde beschlossen:

Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 03.11.2025 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Stendal, 24.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
29.03.2023
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am XX.XX.XXXX, Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal, HRA 2121), vertr. d.: Jürgen Negraszus, Bergzower Straße 33, 39307 Genthin, (Inhaber), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Stendal eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Bruchteilsvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO

EUR
um 35 % erhöht zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner.

Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 16.01.2023 beantragte der vorläufige Sachwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 148.638,41 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

II.

Folgende Erhöhungen erschienen als den Umständen und dem Umfang des Verfahrens nach als angemessen:

> 25 % für die Überwachung der Fortführung des schuldnerischen Einzelunternehmens
> 10 % für die Befassung mit Arbeitnehmerangelegenheiten.

III.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Stendal, 28.03.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
14.04.2022
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am XX.XX.XXXX, Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal, HRA 2121), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 35 Abs. 2 InsO dem Schuldner gegenüber erklärt, dass Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können. Diese Erklärung hat er dem Gericht gegenüber mit Schriftsatz vom 05.04.2022angezeigt. Amtsgericht Stendal, 13.04.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
22.02.2021
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Jürgen Negraszus
e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, geb. am XX.XX.XXXX, Genthiner Str.
1 A, 39307 Genthin, wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin (AG Stendal,
HRA 2121), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die
Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden
sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Stendal, 22.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2121 HRA 2121: Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik, Parchen, Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen. Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 30.04.2020 (Az…
HRA 2121: Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik, Parchen, Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen. Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Stendal vom 30.04.2020 (Az. 7 IN 15/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Von Amts wegen eingetragen nach § 32 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
30.04.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: Über das Vermögen des Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und
Sicherheitstechnik, (AG Stendal, HRA 2121), Genthiner Str. 1 A, 39307 Genthin;
wohnhaft Bergzower Straße 33, 39307 Genthin, geb. am XX.XX.XXXX, ist am
30.04.2020 um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.

Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther,
Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849,
E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter
Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.06.2020 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche
Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in
Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird,
die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte
Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder
verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird mündlich durchgeführt.

Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 01.07.2020, 10:00 Uhr, Saal 112,
Justizzentrum "Albrecht der Bär", Scharnhorststraße 40, 39576 Stendal eine
Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur
Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten.

Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über

· die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),

· die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines
Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

· die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),

· Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),

· eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung
von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),

· den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B.
Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan,

· die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),

· besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters
(§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des
Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus
freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,
Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit
erheblichem Streitwert,

· eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine
Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),

· eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),

· Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

· eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne
Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Hinweise:

Ø Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach
§ 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung
nicht beschlussfähig ist.

Ø Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht
benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und
Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind
folgende:

Ø Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind,
werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der
Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht
eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten
Sicherungsmaßnahmen.

Ø Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs
Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht.

Ø Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat
nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem
Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und
Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des
Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der
sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5
Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen
Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden
soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.

Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal -
Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.

Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.

Die Beschwerde soll begründet werden.

Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das
für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu
muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten
elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4
ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren
Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus.
Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der
Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen
Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum
Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu
entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 30.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
23.04.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Jürgen
Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, Genthiner Str. 1 A,
39307 Parchen (AG Stendal, HRA 2121), ist der Schuldnerin die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Stendal einsehbar.

Amtsgericht Stendal, 21.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 15/20 · Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 15/20
Wirksam am
06.04.2020
Registerbezug
Stendal, HRA 2121
7 IN 15/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Jürgen
Negraszus e.K. STS Sondertüren und Sicherheitstechnik, Genthiner Str. 1 A,
39307 Parchen (AG Stendal, HRA 2121), ist der Schuldnerin die
Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse
erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle
des Amtsgerichts Stendal einsehbar.

Amtsgericht Stendal, 03.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 2121 HRA 2121: Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik, Parchen, Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen. Einzelprokura: Heling, Jan, Genthin OT Parchen, *XX.XX.XXXX.
HRA 2121: Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik, Parchen, Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen. Einzelprokura: Heling, Jan, Genthin OT Parchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 2121 HRA 2121: Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik, Parchen, Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen. Prokura erloschen: Sullus, Susanne, Genthin OT Parchen, *XX.XX.XXXX.
HRA 2121: Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik, Parchen, Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen. Prokura erloschen: Sullus, Susanne, Genthin OT Parchen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 2121 HRA 2121: Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik, Parchen, Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen. Einzelprokura: Sullus, Susanne, Genthin OT Parchen, *XX.XX.XXXX.
HRA 2121: Jürgen Negraszus e.K. STS Sondertüren & Sicherheitstechnik, Parchen, Genthiner Str. 1a, 39307 Parchen. Einzelprokura: Sullus, Susanne, Genthin OT Parchen, *XX.XX.XXXX.

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