HRB 39973
Jürgen Naujoks Transporte GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sandstraße 98, 50127 BergheimGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Bergheim
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 10.09.2020
- Datenstand
- 2025-10-23
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Thomas Hopf
Bergheim
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Handelsregister
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Gegenstand des Unternehmens ist Güterkraftverkehr. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen oder gleichartigen Unternehmen beteiligen und deren Geschäftsführung übernehmen sowie Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 70g IN 17/20 · Jürgen Naujoks Transporte GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 17/20
- Wirksam am
- 22.01.2026
- Registerbezug
- Köln, HRB 39973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 39973 eingetragenen Jürgen Naujoks Transporte GmbH, Sandstr. 98 - 100, 50127 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Hopf, Sandstr. 98, 50127 Bergheim
sollen die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen im schriftlichen Verfahren geprüft werden (§ 177 InsO).
Der Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO) entspricht, ist der 21.04.2026. Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird.
Haben Gläubiger vorgetragen, die Forderung stamme aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung der Schuldnerin, aus einer vorsätzlich pflichtwidrigen Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder einer Steuerstraftat des Schuldners nach §§ 370, 373 oder § 384 der Abgabenordnung so hat die Schuldnerin im Widerspruch zusätzlich anzugeben, ob sie diesen Vortrag bestreitet.
Die Tabelle mit den angemeldeten Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 21.03.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1213 niedergelegt.
Gläubiger, dessen Forderungen festgestellt worden sind, erhalten keinen Auszug aus der Tabelle bzw. keine Benachrichtigung (§ 179 Abs. 3 S. 3 InsO).
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Köln eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr:
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.
70g IN 17/20
Amtsgericht Köln, 21.01.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 70g IN 17/20 · Jürgen Naujoks Transporte GmbH · Insolvenzgericht Köln
- Insolvenzgericht
- Köln
- Aktenzeichen
- 70g IN 17/20
- Wirksam am
- 05.07.2021
- Registerbezug
- Köln, HRB 39973
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 39973 eingetragenen Jürgen Naujoks Transporte GmbH, Sandstr. 98 - 100, 50127 Bergheim, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Hopf, Sandstr. 98, 50127 Bergheim
wird das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nikolaos Antoniadis, Bleichstraße 14, 40211 Düsseldorf wie folgt festgesetzt:
Vergütung X €
Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 16 % unterliegen X €
Zwischensumme X €
zuzüglich 16 % Mehrwertsteuer von X € X €
Endbetrag X €
Der Endbetrag kann der verwalteten Masse entnommen werden.
Gründe:
Der vorläufige Insolvenzverwalter hat sein Amt vom 02.07.2020 bis zum 31.08.2020 ausgeübt. Er hat Anspruch auf gesonderte Vergütung für seine Geschäftsführung und auf Erstattung angemessener Auslagen (§§ 21, 63 InsO).
Grundlage für die Berechnung der Vergütung ist das Vermögen, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahren erstreckt hat.
Die Vergütung beträgt in der Regel 25 vom Hundert der Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV (§ 11 Abs. 1 InsVV).
Der Regelsatz soll mindestens 1.000,00 EUR betragen (§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV; BGH, Beschl. v. 13.07.2006 - IX ZB 104/05).
Je nach Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters kann der Regelsatz überschritten oder ein geringerer Satz zugrunde gelegt werden (§§ 11, 10, 3 InsVV).
Das verwaltete Vermögen betrug 322.738,15 €.
Die Staffelvergütung des § 2 Abs. 1 InsVV beträgt demnach X €.
Davon stehen dem vorläufigen Insolvenzverwalter als Regelvergütung 25 % in Höhe von X € zu.
Im Hinblick auf Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters im vorliegenden Verfahren, insbesondere im Hinblick auf die Fortführung des Geschäftsbetriebes und die Prüfung von Sanierungschancen, ist die Festsetzung
einer Erhöhung des Regelsatzes auf 130,92 % und damit auf den Betrag von X € gerechtfertigt.
Wegen der Einzelheiten wird auf die bisher erstatteten Tätigkeitsberichte und den Vergütungsantrag vom 14.06.2021 verwiesen.
Neben der Vergütung sind nach §§ 10, 4 Abs. 2 InsVV besondere Kosten, die im Einzelfall entstanden sind, als Auslagen zu erstatten.
Anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen kann der vorläufige Insolvenzverwalter nach §§ 10, 8 Abs. 3 InsVV einen vergütungsabhängigen Pauschsatz fordern. Der Pauschsatz beträgt im ersten Jahr 15 vom Hundert, danach 10 vom Hundert der Regelvergütung, höchstens jedoch 250,00 EUR je angefangenen Monat der Tätigkeit. Er darf 30 vom Hundert der Regelvergütung nicht übersteigen.
Der Pauschbetrag war antragsgemäß festzusetzen.
Berücksichtigt wurde hier Mehrwertsteuer in Höhe von 16% im Sinne des Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, da das Amt des vorläufigen Insolvenzverwalters und somit der Leistungszeitraum der Dauerleistung nach dem 01.07.2020 begann und vor dem 31.12.2020 endete.
Der Beschluss ist teilweise anonymisiert. Die zugrundeliegende Entscheidung ist mit einem fristgebundenen Rechtsmittel angreifbar. Der vollständige Beschluss mit der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Straße 101, 50939 Köln, Zimmer Nummer 1232 eingesehen werden.
70g IN 17/20
Amtsgericht Köln, 29.06.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 39973 HRB 39973: Jürgen Naujoks Transporte GmbH, Bergheim, Sandstraße 98, 50127 Bergheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (70g IN 17/20) vom 01.09.2020 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzver…
HRB 39973 HRB 39973: Jürgen Naujoks Transporte GmbH, Bergheim, Sandstraße 98, 50127 Bergheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Naujoks, Jürgen.
HRB 39973 HRB 39973: Jürgen Naujoks Transporte GmbH, Bergheim, Sandstraße 98, 50127 Bergheim. Die Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung de…
HRB 39973 HRB 39973: Jürgen Naujoks Transporte GmbH, Bergheim, Sandstraße 98, 50127 Bergheim. Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung de…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.