HRB 7785

JS-Bau GmbH

Amtsgericht Ingolstadt · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Geisenfeld
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
03.09.2019
Datenstand
2025-02-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Joni Morina

Geisenfeld

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Erbringung von Leistungen im Bauhauptgewerbe und das Bauen von Häusern

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung IN 127/19 · JS-Bau GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 127/19
Wirksam am
08.12.2020
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 7785
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 127/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JS-Bau GmbH, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld, vertreten durch den
Geschäftsführer Morina Joni, geboren am XX.XX.XXXX, Jägerstraße 1, 85290
Geisenfeld
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7785
- Schuldnerin -

Es folgt eine auszugsweise Veröffentlichung von Tenor (ohne
Festsetzungsbeträge) und Beschlussbegründung:

Die Vergütung und die Auslagen des Rechtsanwalts Jochen König, Hallstraße 9,
90762 Fürth, für die Tätigkeit als vorl. Insolvenzverwalter werden wie folgt
festgesetzt:
Die Entnahme der Vergütung und der Auslagen aus der Insolvenzmasse wird
gestattet.

Gründe
Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des
Insolvenzverwalters vom 12.11.2020.

Bemessungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist
gemäß § 63 Abs. 3 InsO und § 11 Abs. 1 InsVV der Wert des insgesamt gesicherten
und verwalteten materiellen wie immateriellen Vermögens (Aktivvermögen), das
seiner Tätigkeit während der vorläufigen Verwaltung zugrunde lag, ohne hierbei
einen Abzug für Aus- und Absonderungsrechte an der Insolvenzmasse vorzunehmen,
soweit er sich damit in erheblichem Umfang befasst hat.
Ausgehend von einem der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden
Vermögenswert von XXX EUR beträgt die Vergütung XXX EUR.
Hiervon erhält der vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel 25 %, § 63 Abs. 3
InsO.
Diese Vergütung bleibt vorliegend allerdings hinter der Mindestvergütung nach
§§ 10, 2 Abs. 2 InsVV zurück, sodass anstelle der Regelvergütung die
Mindestvergütung in Ansatz zu bringen ist. Bei der Berechnung der
Mindestvergütung waren insgesamt 69 Gläubiger zu berücksichtigen, die zur
Erhöhung der Mindestvergütung geführt haben.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter
Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung
eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200
Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

oder bei dem

Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte.
Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei
einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist
nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 08.12.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 358/18 · JS-Bau GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 358/18
Wirksam am
28.04.2020
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 7785
IN 385/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Mayr Wolfgang, geboren am XX.XX.XXXX, Brunnhof 9, 85276 Pfaffenhofen

- Schuldner -

Die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters wurden festgesetzt. Der
vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch
Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen
werden.

Gründe

Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des
Insolvenzverwalters vom 10.02.2020.

Ausgehend von einem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert von XX
EUR beträgt die Vergütung gem. § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen
Vergütungsverordnung (InsVV) XX EUR (Mindestvergütung gem. §§ 2 Abs. 2, 13
InsVV)
Haben mehr als 10 Gläubiger Forderungen angemeldet, erhöht sich die in § 2 Abs.
2 InsVV festgelegte Mindestvergütung bei 11 bis 30 Gläubigern für je 5
angefangene Gläubiger um 150 EUR. Ab 31 Gläubigern erhöht sich die Vergütung je
angefangene 5 Gläubiger um 100 EUR. Es wurden 23 Gläubiger berücksichtigt.
An Auslagen wurde die Pauschale von 15 % der Vergütung für das erste Jahr der
Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV -unter
Beachtung der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV- festgesetzt.
Es wurden besondere Kosten gem. § 4 Abs. 2 InsVV berücksichtigt; hierbei
handelt es sich um die Auslagen, die dem Insolvenzverwalter für die
Zustellungen im Auftrag des Gerichts gem. § 8 Abs. 3 InsO entstanden sind.
Aufgrund der dem Schuldner bewilligten Kostenstundung hat der
Insolvenzverwalter einen Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung der
festgesetzten Vergütung, da die Insolvenzmasse hierfür nicht ausreicht.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen
Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung
eingelegt werden.

Beschwerde:

Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200
Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

oder bei dem

Landgericht Ingolstadt
Auf der Schanz 37
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Erinnerung:

Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200 Euro nicht übersteigt, kann der
Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde beziehungsweise die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder
durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eines der genannten Gerichte.
Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt
werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei
einem der oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist
nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerdeschrift beziehungsweise die Erinnerungsschrift muss die
Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde beziehungsweise Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss

|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder

|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:

|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder

|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 17.04.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 127/19 · JS-Bau GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 127/19
Wirksam am
07.11.2019
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 7785
IN 127/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JS-Bau GmbH, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld, vertreten durch den
Geschäftsführer Morina Joni, geboren am XX.XX.XXXX, Jägerstraße 1, 85290
Geisenfeld
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7785
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 14.11.2019,
10:00 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu
folgenden Punkten:

1. Der bisherige Insolvenzverwalter bleibt beibehalten.

2. Die Bestellung eines Gläubigerausschusses erfolgt nicht.

3. Der Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens, insbesondere
Immobilienvermögens, bestmöglich wird zugestimmt; ggf. auch im Ganzen und/oder
an besonders Interessierte (§§ 160, 162 InsO).

4. Die Gläubigerversammlung genehmigt gem. § 162 InsO den Verkauf des Anlage -
und Umlaufvermögens in Teilen bzw. im Ganzen an nahestehende Personen i.S.d. §
138 InsO.

5. Die Einstellung des Geschäftsbetriebes wird genehmigt.

6. Der Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, der
Aufnahme eines solchen Rechtsstreits oder dem Abschluss eines Vergleichs oder
eines Schiedsvertrages zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen
Rechtsstreits, insbesondere in Bezug auf denkbare (Anfechtungs-)Ansprüche
gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden sowie Haftungsansprüche
gegen Geschäftsführer/Gesellschafter und nahestehenden Personen im Sinne des §
138 InsO wird zugestimmt.

7. Als Hinterlegungsstelle wird das bei der Deutschen Bank eröffnete
Sonderkonto IBAN: DE44 7607 0024 0322 7725 43 bestimmt.

8. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Insolvenzgericht halbjährlich
Bericht zu erstatten.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 07.11.2019

2. Bestätigungsmail für Internetveröffentlichung abfragen, ausdrucken und als
Anlage zu dieser Verfügung nehmen.

3. Inhalt Schreiben ITS:

Ihre Anträge zum Berichtstermin wurden heute wie folgt veröffentlicht:

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 14.11.2019,
10:00 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu
folgenden Punkten:

1. Der bisherige Insolvenzverwalter bleibt beibehalten.

2. Die Bestellung eines Gläubigerausschusses erfolgt nicht.

3. Der Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens, insbesondere
Immobilienvermögens, bestmöglich wird zugestimmt; ggf. auch im Ganzen und/oder
an besonders Interessierte (§§ 160, 162 InsO).

4. Die Gläubigerversammlung genehmigt gem. § 162 InsO den Verkauf des Anlage -
und Umlaufvermögens in Teilen bzw. im Ganzen an nahestehende Personen i.S.d. §
138 InsO.

5. Die Einstellung des Geschäftsbetriebes wird genehmigt.

6. Der Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, der
Aufnahme eines solchen Rechtsstreits oder dem Abschluss eines Vergleichs oder
eines Schiedsvertrages zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen
Rechtsstreits, insbesondere in Bezug auf denkbare (Anfechtungs-)Ansprüche
gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden sowie Haftungsansprüche
gegen Geschäftsführer/Gesellschafter und nahestehenden Personen im Sinne des §
138 InsO wird zugestimmt.

7. Als Hinterlegungsstelle wird das bei der Deutschen Bank eröffnete
Sonderkonto IBAN: DE44 7607 0024 0322 7725 43 bestimmt.

8. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Insolvenzgericht halbjährlich
Bericht zu erstatten.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

4. Inhalt Schreiben Schuldner:

die Anträge des Insolvenzverwalters zum Berichtstermin wurden heute wie folgt
veröffentlicht:

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 14.11.2019,
10:00 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu
folgenden Punkten:

1. Der bisherige Insolvenzverwalter bleibt beibehalten.

2. Die Bestellung eines Gläubigerausschusses erfolgt nicht.

3. Der Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens, insbesondere
Immobilienvermögens, bestmöglich wird zugestimmt; ggf. auch im Ganzen und/oder
an besonders Interessierte (§§ 160, 162 InsO).

4. Die Gläubigerversammlung genehmigt gem. § 162 InsO den Verkauf des Anlage -
und Umlaufvermögens in Teilen bzw. im Ganzen an nahestehende Personen i.S.d. §
138 InsO.

5. Die Einstellung des Geschäftsbetriebes wird genehmigt.

6. Der Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, der
Aufnahme eines solchen Rechtsstreits oder dem Abschluss eines Vergleichs oder
eines Schiedsvertrages zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen
Rechtsstreits, insbesondere in Bezug auf denkbare (Anfechtungs-)Ansprüche
gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden sowie Haftungsansprüche
gegen Geschäftsführer/Gesellschafter und nahestehenden Personen im Sinne des §
138 InsO wird zugestimmt.

7. Als Hinterlegungsstelle wird das bei der Deutschen Bank eröffnete
Sonderkonto IBAN: DE44 7607 0024 0322 7725 43 bestimmt.

8. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Insolvenzgericht halbjährlich
Bericht zu erstatten.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Ingolstadt den 06.11.19

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 127/19 · JS-Bau GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 127/19
Wirksam am
25.10.2019
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 7785
IN 127/19

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JS-Bau GmbH, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld, vertreten durch den
Geschäftsführer Morina Joni, geboren am XX.XX.XXXX, Jägerstraße 1, 85290
Geisenfeld
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7785
- Schuldnerin -

Der Insolvenzverwalter bittet im Berichtstermin am Donnerstag, 14.11.2019,
10:00 Uhr, Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Ingolstadt, um Zustimmung zu
folgenden Punkten:

|1. Der bisherige Insolvenzverwalter bleibt beibehalten.

2. Die Bestellung eines Gläubigerausschusses erfolgt nicht.

3. Der Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens, insbesondere
Immobilienvermögens, bestmöglich wird zugestimmt; ggf. auch im Ganzen und/oder
an besonders Interessierte (§§ 160, 162 InsO)

4. Die Gläubigerversammlung genehmigt gem. § 162 InsO den Verkauf des Anlage-
und Umlaufvermögens in Teilen bzw. im Ganzen an nahestehende Personen i.S.d. §
138 InsO.

5. Die Einstellung des Geschäftsbetriebs wird genehmigt.

6. Der Anhängigmachung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, der
Aufnahme eines solchen Rechtsstreits oder dem Abschluss eines Vergleichs oder
eines Schiedsvertrages zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen
Rechtsstreits, insbesondere in Bezug auf denkbare (Anfechtungs-)Ansprüche
gegenüber Sozialversicherungsträgern und Finanzbehörden sowie Haftungsansprüche
gegen Geschäftsführer/Gesellschafter und nahestehenden Personen im Sinne des §
138 InsO wird zugestimmt.

7. Als Hinterlegungsstelle wird das bei der Deutschen Bank eröffnete
Sonderkonto IBAN: DE44 7607 0024 0322 7725 43 bestimmt.

8. Der Insolvenzverwalter hat gegenüber dem Insolvenzgericht halbjährlich
Bericht zu erstatten.

Ist die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig, so gilt die
Zustimmung als erteilt, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 24.10.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7785 HRB 7785: JS-Bau GmbH, Geisenfeld, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 29.08.2019 (Az. IN 127/19) das Insolvenzverf…
HRB 7785: JS-Bau GmbH, Geisenfeld, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ingolstadt vom 29.08.2019 (Az. IN 127/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 127/19 · JS-Bau GmbH · Insolvenzgericht Ingolstadt
Insolvenzgericht
Ingolstadt
Aktenzeichen
IN 127/19
Wirksam am
30.08.2019
Registerbezug
Ingolstadt, HRB 7785
IN 127/19

In dem Verfahren über die Anträge d.

Audi BKK, vertreten durch d. Vorstand, Körperschaft des öffentlichen Rechts,
Magdeburger Straße 36, 06112 Halle (Saale), Gz.: 95826606

und der AOK Bayern, Die Gesundheitskasse ,Arbeitgeberservice Schwaben, Team
Insolvenzen Mitte, Brüderstr.19, 89415 Lauingen im hinzuverbundenen Verfahren
IN 267/19

und der hkk Krankenkasse, Martinistr.26, 28195 Bremen im hinzuverbundenen
Verfahren IN 337/19
- antragstellende Gläubiger -

und den eigenen Antrag im hinzuverbundenen Verfahren IN 307/19
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
JS-Bau GmbH, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld, vertreten durch den
Geschäftsführer Morina Joni, geboren am XX.XX.XXXX, Jägerstraße 1, 85290
Geisenfeld
Registergericht: Amtsgericht Ingolstadt Register-Nr.: HRB 7785
- Schuldnerin -

Geschäftszweig: Erbringung von Leistungen im Bauhauptgewerbe u.a.

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 29.08.2019 um 17.45 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Jochen König
Hallstraße 9, 90762 Fürth
Telefon: +49(911)76675-0
Telefax: +49(911)76675-29
Email: jkoenig@rechtsanwalt-raab.de
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 09.10.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung
über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f.
(Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von
Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens,
Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans,
Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten, über die Veräußerung des Anlage- und Umlaufvermögens,
insbesondere des Immobilienvermögens, über die Einstellung des
Geschäftsbetriebs, über die Bestimmung der Deutschen Bank als
Hinterlegungsstelle, und über die Beauftragung des Insolvenzverwalters mit
einer halbjährlichen Berichterstattung gegenüber dem Insolvenzgericht
5. wird anberaumt auf
Donnerstag, 14.11.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Amtsgericht Ingolstadt

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Donnerstag, 14.11.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal 28, Schrannenstr. 3, Amtsgericht Ingolstadt

Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 27.03.2019 beim Insolvenzgericht Ingolstadt eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners
(im Folgenden: Beschwerdeführer), die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit
für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der
Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ingolstadt
Neubaustr. 8
85049 Ingolstadt

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ingolstadt - Insolvenzgericht - 30.08.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 7785 HRB 7785: JS-Bau GmbH, Geisenfeld, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kamberi, Bujar, Nördlingen, *XX.XX.XXXX.
HRB 7785: JS-Bau GmbH, Geisenfeld, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kamberi, Bujar, Nördlingen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRB 7785 HRB 7785: JS-Bau GmbH, Geisenfeld, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Kamberi, Bujar, Nördlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Ges…
HRB 7785: JS-Bau GmbH, Geisenfeld, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Bestellt: Geschäftsführer: Kamberi, Bujar, Nördlingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Neueintragungen
HRB 7785 HRB 7785: JS-Bau GmbH, Geisenfeld, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2016. Geschäftsanschrift: Regensburger Straße 9, 85290 Geisen…
HRB 7785: JS-Bau GmbH, Geisenfeld, Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.02.2016. Geschäftsanschrift: Regensburger Straße 9, 85290 Geisenfeld. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Leistungen im Bauhauptgewerbe und das Bauen von Häusern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Morina, Joni, Geisenfeld, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.