HRB 28029

JPJ Personal GmbH

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Bräuhausstr. 18, 84524 Neuötting

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Neuötting
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
05.03.2021
Datenstand
2024-02-27
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

János Valent

München

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-28

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. JPJ Personal GmbH Mühldorf a.Inn

Gegenstand des Unternehmens

Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin IN 178/20 · JPJ Personal GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
22.01.2026
Registerbezug
Traunstein, HRB 28029
IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JPJ Personal GmbH, c/o Steuerberater Michael Benna, Bräuhausstraße 18, 84524 Neuötting, vertreten durch den Geschäftsführer Valent Janos
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 28029
- Schuldnerin -

Das Insolvenzverfahren wird nach Abhalten des Schlusstermins im schriftlichen Verfahren und Vollzug der Schlussverteilung
a u f g e h o b e n .

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 15.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Verteilungsverzeichnis IN 178/20 · JPJ Personal GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
17.11.2025
Registerbezug
Traunstein, HRB 28029
IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JPJ Personal GmbH, c/o Steuerberater Michael Benna, Bräuhausstraße 18, 84524 Neuötting, vertreten durch den Geschäftsführer Valent Janos
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 28029
- Schuldnerin -

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen von JPJ Personal GmbH, Bräuhausstr. 18, 84524 Neuötting, findet mit Zustimmung des Gerichts die Schlussverteilung statt. Verfügbar sind € 4.156,98 Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind € 15.090,58 Forderungen. Das Verteilungsverzeichnis (Schlussverzeichnis) ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Mühldorf a. Inn -, IN 178/20 niedergelegt.
Veröffentlicht durch Amtsgericht - Insolvenzgericht.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 17.11.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 178/20 · JPJ Personal GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
28.10.2025
Registerbezug
Traunstein, HRB 28029
IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JPJ Personal GmbH, c/o Steuerberater Michael Benna, Bräuhausstraße 18, 84524 Neuötting, vertreten durch den Geschäftsführer Valent Janos
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 28029
- Schuldnerin -

Die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Nikolaus Gaede, Virchowstraße 2, 80805 München, wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:

Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

zu erstattende Auslagen
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer

Endbetrag
Dem Insolvenzverwalter wird gestattet, den Betrag in Höhe von BETRAG Euro der Insolvenzmasse zu entnehmen.

Gründe:

Die Festsetzung der Vergütung und der Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des Insolvenzverwalters vom 26.08.2025.
Bei der Festsetzung der Vergütung war von dem der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswert in Höhe von 15.492,37 EUR auszugehen.Berechnungsgrundlage für die Vergütung ist grundsätzlich der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung des Verfahrens. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können jedoch Steuererstattungsansprüche der Masse, die nach der Einreichung der Schlussrechnung mit Sicherheit zu erwarten sind, in die Berechnungsgrundlage der Vergütung des Insolvenzverwalters einbezogen werden. Im vorliegenden Fall wurde die zu erwartende Steuererstattung berücksichtigt.
Die Regelvergütung war gemäß § 2 Abs. 1 der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Zuschläge wurden nicht geltend gemacht, Anhaltspunkte für einen Abschlag haben sich nicht ergeben. Deshalb erscheint in der Gesamtschau der Ansatz der Regelvergütung als angemessen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Der Berechnung der Auslagenpauschale gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde eine Regelvergütung in Höhe von BETRAG EUR zugrunde gelegt.
Die Auslagenpauschale von 15 % der Regelvergütung für das erste Jahr der Tätigkeit sowie von 10 % für jedes weitere Jahr gem. § 8 Abs. 3 InsVV wurde - unter Beachtung der maximalen Monatspauschale in Höhe von 250,00 EUR und der Höchstgrenze des § 8 Abs. 3 Satz 2 InsVV - festgesetzt.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Die dem Insolvenzverwalter entstandenen tatsächlichen Zustellungskosten waren in Höhe von BETRAG EUR festzusetzen.
Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann entweder das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) oder der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Beschwerde:
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro übersteigt.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Erinnerung:
Wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 Euro nicht übersteigt, kann der Rechtsbehelf der Erinnerung eingelegt werden.

Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 22.10.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/20 · JPJ Personal GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
18.08.2025
Registerbezug
Traunstein, HRB 28029
IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JPJ Personal GmbH, c/o Steuerberater Michael Benna, Bräuhausstraße 18, 84524 Neuötting, vertreten durch den Geschäftsführer Valent Janos
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 28029
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 7 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.09.2025 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 12.08.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/20 · JPJ Personal GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
02.02.2022
Registerbezug
Traunstein, HRB 28029
IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JPJ Personal GmbH, c/o Steuerberater Michael Benna, Bräuhausstraße 18, 84524 Neuötting, vertreten durch den Geschäftsführer Valent Janos, geboren am XX.XX.XXXX, c/o Razzirouh, Schönstraße 54, 81543 München
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 28029
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 25.01.2022 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 und 6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.03.2022 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 01.02.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung IN 178/20 · JPJ Personal GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
08.09.2021
Registerbezug
Traunstein, HRB 28029
IN 178/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

JPJ Personal GmbH, c/o Steuerberater Michael Benna, Bräuhausstraße 18, 84524 Neuötting, vertreten durch den Geschäftsführer Valent Janos, geboren am XX.XX.XXXX, c/o Razzirouh, Schönstraße 54, 81543 München
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 28029
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 27.08.2021 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 4 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.10.2021 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 03.09.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28029 HRB 28029: JPJ Personal GmbH, Neuötting, Bräuhausstr. 18, 84524 Neuötting. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf a.Inn vom 22.02.2021 (Az. IN 178/20) das Insolvenzv…
HRB 28029: JPJ Personal GmbH, Neuötting, Bräuhausstr. 18, 84524 Neuötting. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Mühldorf a.Inn vom 22.02.2021 (Az. IN 178/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzplan IN 178/20 · JPJ Personal GmbH · Insolvenzgericht Mühldorf am Inn
Insolvenzgericht
Mühldorf am Inn
Aktenzeichen
IN 178/20
Wirksam am
01.03.2021
Registerbezug
Traunstein, HRB 28029
IN 178/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

JPJ Personal GmbH, c/o Steuerberater Michael Benna, Bräuhausstraße 18, 84524
Neuötting, vertreten durch den Geschäftsführer Valent Janos, geboren am
XX.XX.XXXX, c/o Razzirouh, Schönstraße 54, 81543 München
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Register-Nr.: HRB 28029
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie
Personalvermittlung.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 22.02.2021 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Nikolaus Gaede
Virchowstraße 2, 80805 München
Telefon: +49(89)3090680
Telefax: +49(89)30906829
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 22.04.2021 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5
Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 22.05.2021 den Forderungsanmeldungen
schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über
die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der
Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66
(Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der
Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw.
Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen
Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen
oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus
freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die
der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,
oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll;
wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich
belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig
gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt
oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein
Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162
(Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung
unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei
Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten
Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 22.04.2021,
damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen,
gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 16.12.2020 beim Insolvenzgericht Mühldorf a. Inn eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Mühldorf a. Inn
Innstr. 1
84453 Mühldorf a. Inn

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Mühldorf a. Inn - Insolvenzgericht - 26.02.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 28029 HRB 28029: JPJ Personal GmbH, Mühldorf a.Inn, Adolf-Kolping-Str. 9, 84453 Mühldorf a.Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Si…
HRB 28029: JPJ Personal GmbH, Mühldorf a.Inn, Adolf-Kolping-Str. 9, 84453 Mühldorf a.Inn. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2019 hat die Änderung des § 1 Abs. 2 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Neuötting. Geschäftsanschrift: Bräuhausstr. 18, 84524 Neuötting.
Neueintragungen
HRB 28029 HRB 28029: JPJ Personal GmbH, Mühldorf a.Inn, Adolf-Kolping-Str. 9, 84453 Mühldorf a.Inn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2…
HRB 28029: JPJ Personal GmbH, Mühldorf a.Inn, Adolf-Kolping-Str. 9, 84453 Mühldorf a.Inn. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.04.2019. Die Gesellschafterversammlung vom 02.07.2019 hat die Änderung der §§ 1 (Firma, bisher 'Vorrata NAHIL Personal GmbH', und Sitz, bisher Köln, Amtsgericht Köln HRB 97951) sowie 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) der Satzung und die Erweiterung der Satzung um § 6 (Verfügung über Geschäftsanteile ) und § 7 (Gründungskosten) beschlossen; der ursprüngliche § 6 (Schlussbestimmungen ) wurde zu § 8 umnummeriert. Geschäftsanschrift: Adolf-Kolping-Str. 9, 84453 Mühldorf a.Inn. Gegenstand des Unternehmens: Gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung sowie Personalvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Hanft, Claudia, Berlin, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Geschäftsführer: Valent, János, München, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.