HRB 22655

JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft

Amtsgericht Offenbach am Main · Hessen

aktuell 10 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Hainburg
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Letzte Eintragung
23.08.2021
Datenstand
2025-10-05
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Heinz Jäger

Hainburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-10-27

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. HT Mergers and Acquisitions Aktiengesellschaft Frankfurt am Main

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Beratung von anderen Unternehmen bei Mergers (Unternehmenszusammenschlüsse) und Acquisitions (Kauf von anderen Unternehmen). Die in § 1 des Kreditwesengesetzes genannten Geschäftes sowie Börsen- und Wertpapiergeschäfte werden nicht betrieben. Ebenfalls nicht betrieben wird die Rechtsberatung und Steuerberatung.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

10
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 195/21 · JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 195/21
Wirksam am
16.02.2026
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 22655
8 IN 195/21: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 22655), vertr. d.: Heinz Jäger, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg, (Vorstand),, ist nach Vollzug der Schlussverteilung gem. § 200 InsO aufgehoben worden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 13.02.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Schlusstermin 8 IN 195/21 · JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 195/21
Wirksam am
23.12.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 22655
8 IN 195/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 22655), vertr. d.: Heinz Jäger, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg, (Vorstand),wird das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Absatz 2 InsO).
Zudem wird schriftlicher Schlusstermin zur
a. Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters
b. Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis
c. Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse
d. Anhörung der Gläubiger zu dem Antrag der Schuldnerin auf Restschuldbefreiung
vor dem Insolvenzgericht abgehalten.
Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 21.02.2025 bei Gericht einzureichen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Schlusstermin abgehalten.
Amtsgericht Offenbach am Main, 20.12.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 195/21 · JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 195/21
Wirksam am
28.10.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 22655
8 IN 195/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 22655),
vertreten durch:
Heinz Jäger, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Britt Gutmann LL. M., Emser Straße 31 b, 56076 Koblenz,

wird die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt, nachdem die Verwertung
der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 23.08.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 195/21 · JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 195/21
Wirksam am
01.07.2024
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 22655
8 IN 195/21: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 22655), vertr. d.: Heinz Jäger, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg, (Vorstand), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Absatz 1 Satz 2 InsO).

Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 14.08.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.

Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.

Amtsgericht Offenbach am Main, 28.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 8 IN 195/21 · JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 195/21
Wirksam am
31.08.2022
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 22655
Geschäftsnummer: 8 IN 195/21
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main, HRB 22655), vertr. d.: Heinz Jäger, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg, (Vorstand),sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden.

Festsetzungsbeschluss:

1. XXXXX Euro Nettovergütung § 11 InsVV
2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19%
5. XXXXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen, soweit ausreichend Masse vorhanden ist. Vorschüsse sind entsprechend anzurechnen.

Begründung:

I.
Gemäß § 63 Abs. 3 S. 1 InsO wird die Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters gesondert vergütet. Für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters gelten die in den §§ 1-10 InsVV enthaltenen Regelungen über die Vergütung des Insolvenzverwalters entsprechend, soweit in den §§ 11-13 InsVV nichts anderes bestimmt ist. In der Regel erhält der vorläufigen Insolvenzverwalter dabei 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters bzgl. des Vermögens, auf das sich seine Tätigkeit während des Eröffnungsverfahrens erstreckt (§ 63 Abs. 3 S. 2 InsO). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters ist entsprechend § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse bei Beendigung seiner vorläufigen Insolvenzverwaltung. Bei der Ermittlung der Berechnungsgrundlage ist als Indiz für die Insolvenzmasse von den im Gutachten des vorläufigen Insolvenzverwalters angegebenen Vermögenswerten auszugehen, die auf einer nachvollziehbaren Schätzung beruhen. Bringt der vorläufige Insolvenzverwalter dagegen im Vergütungsantrag einen höheren Wert in Ansatz, so hat er glaubhaft darzulegen, dass der später erzielte Mehrerlös nicht auf eine erst nach Beendigung des Eröffnungsverfahrens eingetretenen Entwicklung beruht, sondern nur der Wert erzielt worden ist, den der betreffende Gegenstand objektiv zuvor schon hatte (Graeber/Graeber-InsVV-Online, 2022, § 11 InsVV, Rn. 15 ff.). Danach beläuft sich der Wert des massezugehörigen und der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterlegenen Vermögens der Schuldnerin zum Zeitpunkt der Beendigung der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters auf 83.187,36 EUR. Mit Schreiben vom 09.06.2022 beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung der Vergütung und Auslagen auf Grundlage einer Berechnungsmasse i. H. v. 83.188,36 EUR.

Im Vergütungsantrag nimmt der vorläufige Insolvenzverwalter einen Schadensersatzanspruch i. H. v. derzeit 1,00 EUR als Erinnerungswert gegen den Nachlass des Herrn Jäger mit in die Berechnungsgrundlage. Bei diesem Schadensersatzanspruch handelt es sich um Ansprüche aus der Haftung gem. § 15b InsO. Diese stellen zugleich Ansprüche gem. §§ 92, 93 InsO dar und sind daher als Ansprüche der Insolvenzgläubiger und nicht originäre Ansprüche der Insolvenzschuldnerin anzusehen. Da diese somit den geschädigten Gläubigern zustehen und nicht der Insolvenzschuldnerin selbst, sind diese nicht Bestandteil der Insolvenzmasse gem. § 35 InsO (BGH, Beschluss vom 19.05.2022, Az.: III ZR 11/20; Graeber/Graeber-InsVV-Online, 2022, § 11 InsVV, Rn. 53 ff.). Entsprechend sind diese von der Berechnungsgrundlage abzuziehen gewesen. Insgesamt beantragt der vorläufige Insolvenzverwalter eine Vergütung i. H. v. 25 % der Regelvergütung gem. § 2 Abs. 1 InsVV zzgl. Auslagenpauschale i. H. v. XXXXX EUR und die jeweils darauf entfallende Umsatzsteuer.

Aus der Berechnungsmasse i. H. v. 83.187,36 EUR ergibt sich eine Regelvergütung i. H. v. XXXXX EUR gem. § 2 Abs. 1 InsVV. Gemäß § 63 Abs. 3 S. 2 InsO erhält der vorläufige Insolvenzverwalter in der Regel 25 % der Vergütung des Insolvenzverwalters, demnach i. H. v. XXXXX EUR.

II.
Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. §§ 11, 10, 3 InsVV Rechnung getragen werden. Zu- oder Abschläge sind nicht geltend gemacht worden bzw. nicht gegeben.

III.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kann gem. §§ 11, 10, 8 Abs. 3 InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der für den Zeitraum des Insolvenzeröffnungsverfahrens für die ersten zwölf Monate 15 % der Regelvergütung, höchstens jedoch 350,00 EUR je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters beträgt.

IV.
Zusätzlich war gemäß § 7 InsVV die von dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu entrichtende Umsatzsteuer festzusetzen.

Der vollständige Beschluss kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, von den Verfahrensbeteiligten eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,- EUR oder der Wert einer Teilanfechtung 200,- EUR übersteigt. Im Übrigen kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main, einzulegen. Ist der Insolvenzantrag vor dem 01.03.2012 gestellt worden, kann die sofortige Beschwerde auch beim Landgericht Darmstadt, Mathildenplatz 13/15, 64283 Darmstadt, eingelegt werden.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt die Frist, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist der frühere Zeitpunkt maßgebend.
Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung wird durch Einreichung einer Beschwerde- bzw. Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des o. g. Gerichts eingelegt.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde bzw. befristete Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die sofortige Beschwerde bzw. die befristete Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 18.08.2022.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22655 HRB 22655: JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Hainburg, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 22655: JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Hainburg, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 8 IN 195/21 · JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 195/21
Wirksam am
17.08.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 22655
Geschäftsnummer: 8 IN 195/21
Am 16.08.2021 um 12:20 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main , HRB 22655), vertr. d.: Heinz Jäger, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg, (Vorstand),.
Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de, bestellt worden.

Gemäß § 5 Absatz 2 InsO wird das Verfahren schriftlich angeordnet.

Anmeldefrist: 15.10.2021.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 der Insolvenzordnung anzumelden bis: 15.10.2021.

b) Dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterläßt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Absatz 3 InsO).

Zudem wird schriftlicher Prüfungstermin zur Prüfung der Forderungen sowie eine schriftliche Gläubigerversammlung zu folgenden Tagesordnungspunkten:

die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
< über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
< die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Absatz 3 InsO,

< abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
Kostbarkeiten (§ 149 Absatz 2 InsO),
< die Unwirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters bzgl. der Freigabe gem.
§ 35 Absatz 2 InsO. (Übt der Schuldner eine selbstständige Tätigkeit aus oder
beabsichtigt er, demnächst eine solche Tätigkeit ausüben, hat der Insolvenzver-
walter ihm gegenüber zu erklären, ob Vermögen aus der selbstständigen Tätigkeit
zur Insolvenzmasse gehört und ob Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzver-
fahren geltend gemacht werden können, § 35 Absatz 2 Satz 1 InsO).

< die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin. Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen ändern (§ 157 InsO),

< besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
1. wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
2. wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde,
3. wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
4. oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,

< die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),

abgehalten.

Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 05.11.2021 beim Insolvenzgericht einzureichen.

Spätestens an diesem Tag müssen schriftliche Anträge zur Tagesordnung und gegen Forderungen bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrem Grund und/oder ihrer Höhe nach bestritten wird.

Hinweise:

Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Werden bis zu dem vorgenannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO), sofern dies sachdienlich erscheint.

Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes:

Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen.

Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren.

Amtsgericht Offenbach am Main, 16.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 195/21 · JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft · Insolvenzgericht Offenbach am Main
Insolvenzgericht
Offenbach am Main
Aktenzeichen
8 IN 195/21
Wirksam am
16.08.2021
Registerbezug
Offenbach am Main, HRB 22655
8 IN 195/21

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der

JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg (AG Offenbach am Main, HRB 22655),
ehemals vertreten durch: Heinz Jäger, Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg, (Vorstand),

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Britt Gutmann LL. M., Emser Straße 31 b, 56076 Koblenz,

wird heute um 12:20 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Überschuldung eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:

Rechtsanwalt Markus Walter, (AG Ffm.-FACH 447), Hynspergstraße 24, 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069-95 91 10 - 0, Fax: 069-95 91 10 - 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de.

Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Amtsgericht Offenbach am Main, 16.08.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 22655 JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Hainburg, Eisenbahnstraße 7, 63512 Hainburg. Geschäftsanschrift: Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg.
JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Hainburg, Eisenbahnstraße 7, 63512 Hainburg. Geschäftsanschrift: Am Waldmorgen 25, 63512 Hainburg.
Veränderungen
HRB 22655 JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Hainburg, Schillerstraße 101, 63512 Hainburg. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 7, 63512 Hainburg.
JP Mergers & Finance Aktiengesellschaft, Hainburg, Schillerstraße 101, 63512 Hainburg. Geschäftsanschrift: Eisenbahnstraße 7, 63512 Hainburg.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.