HRB 6022

Joy active UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Wetzlar · Hessen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Herborn

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Registerdaten

Sitz
Herborn
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Aufhebung des Verfahrens 3 IN 54/22 · Joy active UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 54/22
Wirksam am
14.10.2025
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6022
3 IN 54/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joy active UG (haftungsbeschränkt), Essenbachstraße 14, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6022), vertr. d.: Achim Hartmann, Friedrichstraße 4, 35685 Dillenburg, (Geschäftsführer), ist das Verfahren aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.

Rechtsbehelfsbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 22.09.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 54/22 · Joy active UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 54/22
Wirksam am
22.07.2024
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6022
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren Joy active UG (haftungsbeschränkt), Essenbachstraße 14, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6022), vertr. d.: Achim Hartmann, Friedrichstraße 4, 35685 Dillenburg, (Geschäftsführer), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.

1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. XXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXX Euro Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. II InsVV
5. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
6. XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641/94464530, Fax: 0641/94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 19.422,92 Euro ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV berechnet sich hieraus eine Vergütung in Höhe von XXX Euro.

Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 InsO das Zustellungswesen übertragen.
Die Kosten für diese Zustellungen bei dem Insolvenzverwalter fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV, sondern sie sind nach § 4 II InsVV gemäß KV Nr. 9002 GKG zu vergüten. Ein Aufwand pro Zustellung von 3,50 Euro für die Zustellung ist ersatzfähig.

Die Vergütung nebst Auslagen und Mehrwertsteuer war wie beantragt festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 10.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung 3 IN 54/22 · Joy active UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 54/22
Wirksam am
15.07.2024
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6022
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren Joy active UG (haftungsbeschränkt), Essenbachstraße 14, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6022), vertr. d.: Achim Hartmann, Friedrichstraße 4, 35685 Dillenburg, (Geschäftsführer), wurden die Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt.

1. XXX Euro Nettovergütung nach InsVV
2. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % sowie
3. XXX Euro Auslagen zuzüglich
4. XXX Euro Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. II InsVV
5. XXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %.
6. XXX Euro Gesamtbetrag

Dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641/94464530, Fax: 0641/94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de wird gestattet, diesen Betrag aus der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e:

Bei der Berechnung der Vergütung wird von einer Teilungsmasse in Höhe von 19.422,92 Euro ausgegangen.
Gemäß §§ 1, 2 InsVV berechnet sich hieraus eine Vergütung in Höhe von XXX Euro.

Das Insolvenzgericht hat dem Insolvenzverwalter gemäß § 8 InsO das Zustellungswesen übertragen.
Die Kosten für diese Zustellungen bei dem Insolvenzverwalter fallen nicht unter die Auslagenpauschale des § 8 InsVV, sondern sie sind nach § 4 II InsVV gemäß KV Nr. 9002 GKG zu vergüten. Ein Aufwand pro Zustellung von 3,50 Euro für die Zustellung ist ersatzfähig.

Die Vergütung nebst Auslagen und Mehrwertsteuer war wie beantragt festzusetzen.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wetzlar, den 10.07.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 54/22 · Joy active UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 54/22
Wirksam am
22.02.2024
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6022
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren Joy active UG (haftungsbeschränkt), Essenbachstraße 14, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6022), vertr. d.: Achim Hartmann, Friedrichstraße 4, 35685 Dillenburg, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist bis zum 13.03.2024 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. I S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf 03.04.2024 bestimmt.

Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 03.04.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.

Die Insolvenztabelle und die nachträglichen Anmeldeunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums der zwischen der nachträglichen Anmeldfrist 13.03.2024 und dem vorstehenden Stichtag 03.04.2024 liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

Amtsgericht Wetzlar, 16.02.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 3 IN 54/22 · Joy active UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 54/22
Wirksam am
27.09.2023
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6022
3 IN 54/22: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Joy active UG (haftungsbeschränkt), Essenbachstraße 14, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6022), vertr. d.: Achim Hartmann, Friedrichstraße 4, 35685 Dillenburg, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Tim Schneider festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:

EUR
Mindestvergütung gemäß § 63 Abs. 3 InsO i. V. m. § 2 Abs. 2 InsVV

EUR
Erhöhung für 18 Gläubiger

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Auslagen zuzüglich

EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %

EUR
Gesamtbetrag

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter wird gestattet, den festgesetzten Betrag der Insolvenzmasse zu entnehmen.

G r ü n d e :

Mit Schriftsatz vom 20.09.2023 beantragte der vorläufige Insolvenzverwalter die Festsetzung seine Vergütung und Auslagen.

I.

Bei der Berechnung der Vergütung wird eine Berechnungsmasse in Höhe von 17.454,83 EUR zugrunde gelegt. Gemäß §§ 1, 2 InsVV ergibt sich daraus eine Vergütung für einen Insolvenzverwalter in Höhe von EUR. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht nach § 63 Abs. 3 InsO daraus ein Bruchteil zu, der auf 25 % festgesetzt wird. Die Bruchteilsvergütung beträgt danach EUR.

Dem vorläufigen Insolvenzverwalter steht jedoch mindestens die Mindestvergütung zu. Diese beträgt gemäß § 10 InsVV i. V. m. § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV 1.400,00 EUR. Diese ist gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 InsVV um EUR zu erhöhen, da 18 Gläubigern nach den Unterlagen der Schuldnerin gegen diese offene Forderungen zustehen und mit einer Forderungsanmeldung zu rechnen ist.

II.

Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 8 Abs. 3 InsVV.

Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus § 7 InsVV.

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Wetzlar, 25.09.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 3 IN 54/22 · Joy active UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 54/22
Wirksam am
24.08.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6022
3 IN 54/22: Über das Vermögen der Joy active UG (haftungsbeschränkt), Essenbachstraße 14, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6022), vertr. d.: Achim Hartmann, Hardtstraße 6, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), ist am 24.08.2022 um 14:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641/94464530, Fax: 0641/94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 10.10.2022 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 21.11.2022.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

- Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

- Anträge über:

- die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
- die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

- sowie gegebenenfalls über:

- die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
- eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
- die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
- eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
- Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (10.10.2022) und dem vorstehend genannten Stichtag zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (21.11.2022) liegt, auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wetzlar, Wertherstraße 1, 35578 Wetzlar einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 24.08.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 6022 HRB 6022: Joy active UG (haftungsbeschränkt), Herborn, Essenbachstraße 14, 35745 Herborn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 54/22) vom 23.06.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter beste…
HRB 6022: Joy active UG (haftungsbeschränkt), Herborn, Essenbachstraße 14, 35745 Herborn. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wetzlar (Az. 3 IN 54/22) vom 23.06.2022 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 3 IN 54/22 · Joy active UG (haftungsbeschränkt) · Insolvenzgericht Wetzlar
Insolvenzgericht
Wetzlar
Aktenzeichen
3 IN 54/22
Wirksam am
23.06.2022
Registerbezug
Wetzlar, HRB 6022
3 IN 54/22: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Joy active UG (haftungsbeschränkt), Essenbachstraße 14, 35745 Herborn (AG Wetzlar, HRB 6022), vertr. d.: Achim Hartmann, Hardtstraße 6, 35764 Sinn, (Geschäftsführer), ist am 23.06.2023 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Schneider, Hoher Rain 18, 35394 Gießen, Tel.: 0641/94464530, Fax: 0641/94464533, E-Mail: ts@ra-timschneider.de bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Wetzlar eingesehen werden.

Amtsgericht Wetzlar, 23.06.2022

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Neueintragungen
HRB 6022 Joy active UG (haftungsbeschränkt), Herborn, Essenbachstraße 14, 35745 Herborn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2010 mit Änderung vom 10.08.2010. Geschäftsanschrift: Esse…
Joy active UG (haftungsbeschränkt), Herborn, Essenbachstraße 14, 35745 Herborn.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.08.2010 mit Änderung vom 10.08.2010. Geschäftsanschrift: Essenbachstraße 14, 35745 Herborn. Gegenstand: Betrieb eines Fitness Studios. Stammkapital: 1,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Hartmann, Achim, Sinn, *XX.XX.XXXX, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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