HRB 193099
Jost Komplementär GmbH
aktuell 6 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Grünwald
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Registerdaten
- Sitz
- Grünwald
- Datenstand
- 2024-03-17
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
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- Cloud Neun Vermögensverwaltung GmbH München
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 1507 IN 2824/23 · Jost Komplementär GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 2824/23
- Wirksam am
- 07.03.2024
- Registerbezug
- München, HRB 193099
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Jost Komplementär GmbH, Nördliche Münchner Straße 16, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Jost Jürgen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 193099
- Schuldnerin -
1. Zum Sondersachwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. jur. Fabian Vielsäcker
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon: +49(89)2500 369 0
Telefax: +49(89)2500 369 10
Email: kontakt@inso-liebig.de
2. Sein Aufgabengebiet umfasst
die abschließende Prüfung der von Dr. Max Liebig als Sachwalter in den Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
- Bayreuth 1. Projekt GmbH & Co. KG (AG München, HRA 176385, Tab.Nr. 5)
- Bayreuth 2. Projekt GmbH & Co. KG (AG München, HRA 105104, Tab. Nr. 6) ,
- Bayreuth 3. Projekt GmbH & Co. KG (AG München, HRA 105098, Tab. Nr. 7),
- Erlangen 2. Projekt GmbH & Co. KG (AG München, HRA 101837, TabNr. 8) ,
- Erlangen 4. Projekt GmbH & Co. KG (AG München, Tab. Nr. 9,
Erlangen 5. Projekt GmbH & Co. KG (AG München, HRA 102197, Tab.Nr. 10),
- Erlangen 6. Projekt GmbH & Co. KG (AG München, HRA 110749, Tab. Nr. 11), ´
- Garching SLC 3 GmbH & Co. KG (AG München, HRA 105348, Tab. Nr. 12),
- München 3.. Projekt GmbH & Co. KG (AG München, HRA 107911, Tab. Nr. 13
angemeldeten Forderungen.
In diesem Bereich hat allein er die Rechtsstellung des Sachwalters.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann Erinnerung (§ 11 Abs. 2 RPflG) eingelegt werden.
Die Erinnerung ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 S. 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Die Erinnerung ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 06.03.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 1507 IN 2824/23 · Jost Komplementär GmbH · Insolvenzgericht München
- Insolvenzgericht
- München
- Aktenzeichen
- 1507 IN 2824/23
- Wirksam am
- 05.01.2024
- Registerbezug
- München, HRB 193099
In dem Verfahren über den Antrag d.
Jost Komplementär GmbH, Nördliche Münchner Straße 16, 82031 Grünwald, vertreten durch den Geschäftsführer Jost Jürgen
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 193099
- Schuldnerin -
Geschäftszweig/Beschäftigung: Erwerb, Halten, Verwalten, Verwerten eigener Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art u.a.
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit am 04.01.2024 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet.
3. Zum Sachwalter wird bestellt:
Herr Dr. Max Liebig
Schäfflerstraße 3, 80333 München
Telefon: +49(89)2500369-0
Telefax: +49(89)2500369-10
Email: kontakt@inso-liebig.de
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.02.2024 bei dem Sachwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
5. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.03.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Sachwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 272 (Aufhebung einer Eigenverwaltung), 276 (besonders bedeutsame Rechtshandlungen) und 277 (Anordnung der Zustimmungsbedürftigkeit durch Sachwalter) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 28.03.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Der Sachwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
8. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 26.09.2023 beim Insolvenzgericht München eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Ebenso können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners (im Folgenden: Beschwerdeführer) gegen die Entscheidung die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht München
Pacellistraße 5
80333 München
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.
Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 04.01.2024
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 193099 HRB 193099: Jost Komplementär GmbH, Grünwald, Landkreis München, Lohengrinstr. 10, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nördliche Münchner Str. 16, 82031 Grünwald.
HRB 193099 HRB 193099: Jost Komplementär GmbH, Grünwald, Landkreis München, Nördliche Münchner Str. 16, 82031 Grünwald. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Lohengrinstr. 10, 82031 Grünwald.
HRB 193099 Cloud Neun Vermögensverwaltung GmbH, München, Theatinerstraße 12, c/o Lilienthal Verwaltungsgesellschaft mbH, 80333 München. Die Gesellschafterversammlung vom 21.07.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und …
HRB 193099 Cloud Neun Vermögensverwaltung GmbH, München, Theatinerstraße 12, c/o Lilienthal Verwaltungsgesellschaft mbH, 80333 München. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.07.2011. Geschä…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.