HRB 31948

Joshi Logistics GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 2 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Südstraße 53, 38820 Halberstadt

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Halberstadt
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
18.04.2023
Datenstand
2025-02-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Zweigniederlassung

Joshi Logistics UG (haftungsbeschränkt) Zweigniederlassung Winzer

Winzer

Geschäftsführer(in)

Maitry Nileshkumar Joshi

Halberstadt

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-06

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Registerinformationen

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Joshi Logistics UG (haftungsbeschränkt) Halberstadt

Gegenstand des Unternehmens

Der Transport von Gütern und Paketen sowie die Beförderung im Auftrag Dritter mit Transporten bis zu 3,5 t.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

2
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 340 IN 515/25 (371) · Joshi Logistics GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 515/25 (371)
Wirksam am
09.04.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 31948
Amtsgericht Magdeburg: Über das Vermögen der Joshi Logistics GmbH, Voigtei 26, 38820 Halberstadt, Transport von Gütern und Paketen sowie Beförderung im Auftrag Dritter mit Transporten von bis zu 3,5 t; Zweigniederlassung: Passauer Straße 52, 94577 Winzer (AG Stendal, HRB 31948), vertr. d.: Maitry Nileshkumar Joshi, Südstraße 53, 38820 Halberstadt, (Geschäftsführerin), ist am 07.04.2026 um 13:23 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalterin ist: Rechtsanwältin Sabine von Stein-Lausnitz, (im Hundertwasserhaus), Breiter Weg 10a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5982244, Fax: 0391/5982158, E-Mail: magdeburg@ra-vonstein.de.
Die Gläubiger werden aufgefordert Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei der Insolvenzverwalterin unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.05.2026 anzumelden; der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das schriftliche Verfahren ist angeordnet (§ 5 InsO).
Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 08.06.2026. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: a) Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, b) Anträge über die Person der Insolvenzverwalterin (§ 57 InsO),
die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (08.05.2026) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (08.06.2026), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Hinweis:
Informationen nach Art. 13 und 14 der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) finden Sie unter dem Link https://ag-md.sachsen-anhalt.de/amtsgericht/datenschutzerklaerung/.
Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, werden darauf hingewiesen, dass sie unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt.
- 08.04.2026 - (340 IN 515/25 (371))

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 340 IN 515/25 (371) · Joshi Logistics GmbH · Insolvenzgericht Magdeburg
Insolvenzgericht
Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 515/25 (371)
Wirksam am
15.01.2026
Registerbezug
Stendal, HRB 31948
340 IN 515/25 (371): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Joshi Logistics GmbH, Südstraße 53, 38820 Halberstadt, Transport von Gütern und Paketen sowie Beförderung im Auftrag Dritter mit Transporten von bis zu 3,5 t; Zweigniederlassung: Passauer Straße 52, 94577 Winzer (AG Stendal, HRB 31948), vertr. d.: Maitry Nileshkumar Joshi, Südstraße 53, 38820 Halberstadt, (Geschäftsführerin), ist am 15.01.2026 um 09:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam.
Andere Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Die Schuldner der Antragsgegnerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an die vorläufige Insolvenzverwalterin zu leisten.
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Sabine von Stein-Lausnitz, (im Hundertwasserhaus), Breiter Weg 10a, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/5982244, Fax: 0391/5982158, E-Mail: magdeburg@ra-vonstein.de bestellt worden.
Der vollständige Beschluss einschließlich Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Magdeburg - Insolvenzgericht - eingesehen werden.
Amtsgericht Magdeburg, 15.01.2026

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

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