HRB 743878

Johannes Höninger Fliesenfachgeschäft GmbH

Amtsgericht Mannheim · Baden-Württemberg

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Achern

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Registerdaten

Sitz
Achern
Datenstand
2024-04-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-01

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HRB 743878 HRB 743878: Johannes Höninger Fliesenfachgeschäft GmbH, Achern, Handwerkerstraße 2, 77855 Achern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2022. Geschäftsanschrift: Handwerkerstr…
HRB 743878: Johannes Höninger Fliesenfachgeschäft GmbH, Achern, Handwerkerstraße 2, 77855 Achern. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.04.2022. Geschäftsanschrift: Handwerkerstraße 2, 77855 Achern. Gegenstand: Betrieb eines Fliesenlegerunternehmens, die Ausführung von Fliesen- und Plattenarbeiten aller Art, alle damit zusammmenhängenden Nebentätigkeiten sowie der Handel mit Fliesen und Baustoffen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Höninger, Johannes, Achern, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Höninger, Karl Martin, Achern, *XX.XX.XXXX als Inhaber der Firma "Höninger Fliesenfachgeschäft e.K.", Achern (Amtsgericht Mannheim HRA 710637) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplans vom 22.04.2022. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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