HRB 5218

Johann Wechsler GmbH

Amtsgericht Landshut · Bayern

aktuell 7 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Rottenburg an der Laaber, Ortsteil Pattendorf

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Registerdaten

Sitz
Rottenburg an der Laaber, Ortsteil Pattendorf
Datenstand
2025-01-01
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2025-01-01

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

7
Insolvenzbekanntmachung
Vergütungsfestsetzung IN 34/20 · Johann Wechsler GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 34/20
Wirksam am
05.12.2023
Registerbezug
Landshut, HRB 5218
Hinweis:
Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

IN 34/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Johann Wechsler GmbH, Waldstraße 50, 84056 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Wechsler Johann
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5218
- Schuldnerin -

"Die Festsetzung der Vergütung sowie der Auslagen erfolgt gemäß dem Antrag des Insolvenzverwalters vom 30.11.2023."

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 04.12.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 34/20 · Johann Wechsler GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 34/20
Wirksam am
07.06.2023
Registerbezug
Landshut, HRB 5218
IN 34/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Johann Wechsler GmbH, Waldstraße 50, 84056 Rottenburg, vertreten durch den Geschäftsführer Wechsler Johann, Waldstr. 50, 84056 Rottenburg/Laaber
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5218
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Es wird zugestimmt, dass gegen Zahlung eines Betrages in Höhe von 40.010,02 € zur
Abgeltung sämtlicher bekannter oder unbekannter Ansprüche gegenüber Herrn Johann
Wechsler, insbesondere aus §§ 177a, 130a Abs. 1, Abs. 2 HGB a. F. sämtliche bekannten oder unbekannten Ansprüche gegenüber Herrn Johann Wechsler verzichtet wird.

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 27.06.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 06.06.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 34/20 · Johann Wechsler GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 34/20
Wirksam am
01.09.2020
Registerbezug
Landshut, HRB 5218
IN 34/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Johann Wechsler GmbH, Waldstraße 50, 84056 Rottenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Wechsler Johann, Waldstr. 50, 84056 Rottenburg/Laaber
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5218
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der
Gläubigerversammlung über unten stehende Punkte das schriftliche Verfahren gem.
§ 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Es wird zugestimmt, dass bestimmte Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens
zu einem Kaufpreis in Höhe von netto 16.154,63 € an Herrn Josef Wechsler
verkauft und übertragen werden.

Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 09.10.2020 Einwendungen
gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser
Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem
Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der
Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Landshut, Maximilianstr. 22, 84028 Landshut
erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als
verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im
schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame
Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen
Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Gründe:

1. Die Insolvenzschuldnerin verfügt unter anderem noch über bestimmte
Gegenstände des Anlagevermögens, die im Rahmen des Insolvenzverfahrens zu
verwerten sind. Diese Gegenstände wurden von einem Sachverständigen in der Zeit
vor dem Auftreten der Corona-Pandemie mit einem Wert in Höhe von 25.570,00 €
bewertet. Unmittelbar nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat Herr
Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck versucht, diese
Gegenstände zu verwerten. Bis auf zwei Angebote war kein Interessent bereit,
diese Gegenstände von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ulf Pechartscheck zu erwerben. Die
genaue Auflistung der Gegenstände sowie die tatsächlich vorliegenden Angebote
können der beim Insolvenzgericht Landshut liegenden Liste entnommen werden.
2. Nach langen Bemühungen von Herrn Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ulf
Pechartscheck konnte dann das Angebot eines Dritten erlangt werden, der bereit
ist, diese Gegenstände zu einem Betrag in Höhe von netto 7.719,39 € zu
erwerben. Gleichzeitig hat sich Herr Josef Wechsler bei Herrn
Insolvenzverwalter Dr. Ulf Pechartscheck gemeldet und ebenfalls Interesse am
Erwerb bekundet. Dessen Angebot beläuft sich auf netto 16.154,63 €. Beide
Interessenten übernehmen etwaige Räumungspflichten hinsichtlich der
Betriebsimmobilie, die vom damaligen Sachverständigen mit mindestens 2.500,00 €
angesetzt worden waren.
3 Ausgehend von den vorstehenden Zahlen ist das Angebot des Herrn Josef
Wechsler nach Ansicht von Herrn Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Dr. Ulf
Pechartscheck das beste Angebot für die Insolvenzmasse. Es wird daher seitens
des Insolvenzverwalters Dr. Ulf Pechartscheck der Gläubigerversammlung
empfohlen, den Verkauf und die Verwertung an Herrn Josef Wechsler
durchzuführen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.08.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5218 HRB 5218: Johann Wechsler GmbH, Rottenburg an der Laaber, Ortsteil Pattendorf, Landkreis Landshut., Waldstr. 50, 84056 Rottenburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Land…
HRB 5218: Johann Wechsler GmbH, Rottenburg an der Laaber, Ortsteil Pattendorf, Landkreis Landshut., Waldstr. 50, 84056 Rottenburg. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Landshut vom 01.03.2020 (Az. IN 34/20) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG.
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 34/20 · Johann Wechsler GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 34/20
Wirksam am
03.03.2020
Registerbezug
Landshut, HRB 5218
IN 34/20

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Johann Wechsler GmbH, Waldstraße 50, 84056 Rottenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Wechsler Johann, Waldstr. 50, 84056 Rottenburg/Laaber
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5218
- Schuldnerin -

hat der Insolvenzverwalter am 02.03.2020 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit
vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 03.03.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung IN 34/20 · Johann Wechsler GmbH · Insolvenzgericht Landshut
Insolvenzgericht
Landshut
Aktenzeichen
IN 34/20
Wirksam am
20.01.2020
Registerbezug
Landshut, HRB 5218
Az.: IN 34/20

In dem Verfahren über den Antrag d.

Johann Wechsler GmbH, Waldstraße 50, 84056 Rottenburg, vertreten durch den
Geschäftsführer Wechsler Johann, Waldstr. 50, 84056 Rottenburg/Laaber
Registergericht: Amtsgericht Landshut Register-Nr.: HRB 5218
- Schuldnerin -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 20.01.2020 um 11:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Ulf
Pechartscheck, Innere Regensburger Straße 3, 84034 Landshut, Telefon: +49(871)
6601990, Telefax: +49(871)66019910.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 20.01.2020

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5218 HRB 5218: Johann Wechsler GmbH, Rottenburg an der Laaber, Ortsteil Pattendorf, Landkreis Landshut., Waldstr. 50, 84056 Rottenburg. Die Gesellschaft hat am 20.11.2015 mit der Josef Wechsler Transportunternehm…
HRB 5218: Johann Wechsler GmbH, Rottenburg an der Laaber, Ortsteil Pattendorf, Landkreis Landshut., Waldstr. 50, 84056 Rottenburg. Die Gesellschaft hat am 20.11.2015 mit der Josef Wechsler Transportunternehmen GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Pattendorf (Amtsgericht Landshut HRA 5056) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 01.12.2015 zugestimmt.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.