HRA 1181

Johann Stiegler KG

Amtsgericht Ansbach · Bayern

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Solnhofen

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Registerdaten

Sitz
Solnhofen
Datenstand
2024-12-14
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-14

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Johann Stiegler KG - GmbH & Co. Solnhofen
  2. Johann Stiegler KG. Solnhofen
  3. Johann Stiegler & Co.KG. Solnhofen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 208/18 · Johann Stiegler KG · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
1 IN 208/18
Wirksam am
23.01.2023
Registerbezug
Ansbach, HRA 1181
1 IN 208/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Johann Stiegler KG, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Stiegler Hannelore, Hochholzer Weg 2, 91807 Solnhofen
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 1181
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dres. Schacht & Kollegen, Schillerstraße 9, 91710 Gunzenhausen, Gz.: 001284-16/3/da

Beschluss:

Als Insolvenzverwalter wird anstelle des bisherigen Insolvenzverwalters bestellt:
Herr Rechtsanwalt Erion Metoja,
Kanzlei Eisner Rechtsanwälte GmbH, Josef-Schmitt-Straße 10, 97922 Lauda-Königshofen

Gründe:

Der bisherige Insolvenzverwalter beantragte mit Schreiben vom 20.12.2022 aus persönlichen Gründen die Entlassung aus seinem Amt. Dem Antrag war zu entsprechen.
Der neue Insolvenzverwalter hat sich zur Übernahme des Amtes bereit erklärt.
Durch den Wechsel entstehen der Insolvenzmasse keine zusätzlichen Kosten.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach
einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen.

Elektronische Dokumente müssen
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 23.01.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 208/18 · Johann Stiegler KG · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
1 IN 208/18
Wirksam am
16.06.2021
Registerbezug
Ansbach, HRA 1181
1 IN 208/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Johann Stiegler KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Stiegler Hannelore, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 1181
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dres. Schacht & Kollegen, Schillerstraße 9, 91710 Gunzenhausen,
Gz.: 001284-16/3/da

Terminsbestimmung:

- Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über den mit
- den Kommanditisten der Johann Stiegler KG, Herrn Johann Stiegler und Frau Ina
Stiegler,
- der Komplementärin der Johann Stiegler KG, Frau Hannelore Stiegler,
- dem Prokuristen und vormaligen Kommanditisten der Johann Stiegler KG, Herrn
Ludwig Stiegler sowie
- der Gläubigerin Rothensteiner Marmorbruch Stiegler KG GmbH & Co

abgeschlossenen Vergleich zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche bzgl.
Gesellschafter- und Komplementärhaftung, bzw. getätigter Entnahmen sowie
sämtlicher Ansprüche, welche die Gläubigerin Rothensteiner Marmorbruch Stiegler
KG GmbH & Co. hat oder haben könnte.

wird bestimmt auf

Mittwoch, 07.07.2021, 10:00 Uhr, Sitzungssaal 3, Erdgeschoss, Promenade 8,
91522 Ansbach

Hinweise:
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO.

Corona-Pandemie:

Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch
nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird
gebeten mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen.

Aufgrund der Corona-Pandemie werden verfahrensbeteiligte Gläubiger, die an der
Gläubigerversammlung teilnehmen möchten, gebeten, die Teilnahme verbindlich
anzukündigen und sich schriftlich bis spätestens 29.06.2021 beim
Insolvenzverwalter Herrn Rechtsanwalt Dr. Eisner oder beim Amtsgericht Ansbach
Insolvenzabteilung anzumelden.

Beim Zutritt zum Gebäude sowie im Gerichtssaal ist das Tragen einer eigenen
Mund-Nasen-Schutzmaske - derzeit FFP 2 Maske - unerlässlich.

Des Weiteren wird die Vorlage einer Selbstauskunft zu COVID-19 verlangt, welche
auf Anfrage vorab zugesandt werden kann und am Terminstag an der Pforte des
Gerichts abzugeben ist.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 16.06.2021

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 208/18 · Johann Stiegler KG · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
1 IN 208/18
Wirksam am
14.01.2019
Registerbezug
Ansbach, HRA 1181
1 IN 208/18

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Johann Stiegler KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Stiegler Hannelore, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 1181
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dres. Schacht & Kollegen, Schillerstraße 9, 91710 Gunzenhausen,
Gz.: 001284-16/3/da

hat der Insolvenzverwalter am 10.01.2019 angezeigt, dass voraussichtlich
Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 14.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Berichtigungen
HRA 1181 HRA 1181: Johann Stiegler KG, Solnhofen, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen. Prokura erloschen: Güllich, Jürgen, Solnhofen; Stiegler, Ina, geb. Stiegler, Solnhofen, *XX.XX.XXXX; Stiegler, Johann, Treuchtlin…
HRA 1181: Johann Stiegler KG, Solnhofen, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen. Prokura erloschen: Güllich, Jürgen, Solnhofen; Stiegler, Ina, geb. Stiegler, Solnhofen, *XX.XX.XXXX; Stiegler, Johann, Treuchtlingen, *XX.XX.XXXX; Stiegler, Ludwig, Solnhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 1181 HRA 1181: Johann Stiegler KG, Solnhofen, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.01.2019 (Az. 1 IN 208/18) das Insolvenzver…
HRA 1181: Johann Stiegler KG, Solnhofen, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 01.01.2019 (Az. 1 IN 208/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach §§ 161 Abs. 2, 143 HGB.
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 1 IN 208/18 · Johann Stiegler KG · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
1 IN 208/18
Wirksam am
02.01.2019
Registerbezug
Ansbach, HRA 1181
1 IN 208/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Johann Stiegler KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Stiegler Hannelore, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 1181
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dres. Schacht & Kollegen, Schillerstraße 9, 91710 Gunzenhausen,
Gz.: 001284-16/3/da
Geschäftszweig: Betrieb eines Natursteinwerks
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 01.01.2019 um 12.00 Uhr eröffnet.
2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Dr. Helmut Eisner
Josef-Schmitt-Str. 10, 97922 Lauda-Königshofen
Telefon: +49(9343) 62759-0
Telefax: +49(9343) 3833
3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 01.02.2019 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.

Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 15.03.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach

Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
5. Prüfungstermin wird anberaumt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude

Freitag, 15.03.2019
10:00 Uhr
Sitzungssaal 1, Erdgeschoss, Promenade 8, Amtsgericht Ansbach
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten
(§ 28 Abs. 3 InsO).
8. Ein Gläubigerausschuss wird bis zur ersten Gläubigerversammlung eingesetzt.
Dieser besteht aus den Mitgliedern
Jürgen Güllich, An der Mandling 6, 91807 Solnhofen
Peter Schlingelhoff, Kirchstraße 37, 85131 Pollenfeld
Sparkasse Mittelfranken-Süd, Hilpoltsteiner Straße 2, 91154 Roth

9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.

Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 30.10.2018 beim Insolvenzgericht Ansbach eingegangen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 01.01.2019

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 1 IN 208/18 · Johann Stiegler KG · Insolvenzgericht Ansbach
Insolvenzgericht
Ansbach
Aktenzeichen
1 IN 208/18
Wirksam am
30.10.2018
Registerbezug
Ansbach, HRA 1181
Az.: 1 IN 208/18

In dem Verfahren über den Antrag d.

Johann Stiegler KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin
Stiegler Hannelore, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen
Registergericht: Amtsgericht Ansbach Register-Nr.: HRA 1181
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Dres. Schacht & Kollegen, Schillerstraße 9, 91710 Gunzenhausen,
Gz.: 001284-16/3/da

auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 30.10.2018 um 14:00 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Helmut
Eisner, Josef-Schmitt-Str. 10, 97922 Lauda-Königshofen, Telefon: +49(9343)
62759-0, Telefax: +49(9343) 3833.

wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Ansbach
Promenade 8
91522 Ansbach

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.

Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.

Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.

Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.

Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 30.10.2018

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRA 1181 HRA 1181:Johann Stiegler KG, Solnhofen, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen.Prokura erloschen: Volkhardt, Karl, Langenaltheim. Personendaten geändert, nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung …
HRA 1181:Johann Stiegler KG, Solnhofen, Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen.Prokura erloschen: Volkhardt, Karl, Langenaltheim. Personendaten geändert, nun: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Stiegler, Ina, geb. Stiegler, Solnhofen, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
HRA 1181 Johann Stiegler KG, Solnhofen (Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen). Prokura erloschen: Kral, Rainer, Weißenburg i. Bay..
Johann Stiegler KG, Solnhofen (Frauenberger Weg 1, 91807 Solnhofen). Prokura erloschen: Kral, Rainer, Weißenburg i. Bay..

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